
Liebe Frau Zenger, Bildung ist ein Grundrecht und sie steht auch in der Verfassung…In der Schweiz ist das Recht auf Grundschulunterricht bereits in der Bundesverfassung verankert (Art. 19 BV: Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht). Auch die Kantone haben entsprechende Bildungsaufträge. Die Aussage kann deshalb nicht einfach bedeuten, dass Bildung als solche bisher keinen Verfassungsrang hätte. Genau dies suggeriert aber dieses Statement.
In Wirklichkeit will die Bildungsinitiative aber die Bildungsqualität in der Verfassung verankern: Niemand bestreitet die Bedeutung einer guten Bildung. Die Frage ist aber, ob unbestimmte Ziele wie „Bildungsqualität“ in die Verfassung gehören. Solche Begriffe sind politisch auslegungsbedürftig und verlagern Entscheidungen über Ressourcen und Prioritäten zunehmend von Parlament und Stimmbevölkerung zu Gerichten. Bildungspolitik sollte in erster Linie Gegenstand des demokratischen Diskurses bleiben und nicht verfassungsrechtlich vorentschieden werden.

