Der Condorcet-Blog als Klagemauer

Wie handeln, wenn sich Leute mit Informationen an uns wenden?

In den letzten Jahrzehnten hat ein fundamentaler Umbruch im Bildungssystem stattgefunden hat. Und der hat sich keineswegs nur auf die pädagogische Ebene beschränkt. Der Wandel betraf auch die anstellungsrechtliche Organisationsstruktur und die Änderung der Rechtsnormen. Die Folge davon ist, dass seit der Gründung unseres Blogs vor sieben Jahren, wir immer wieder Anfragen, Hilfegesuche oder Informationen von Leuten erhalten, die im Bildungsbereich tätig sind. Auch Eltern, die die Segnungen der aktivistischen Reformpolitik «genossen» haben. Wie wir damit umgehen, zeigt Condorcet-Autor Alain Pichard im nachfolgenden Beitrag.

Man in a blue jacket sits at a desk, hand over his face, reading a stack of papers; glasses on the desk in the foreground.

Es ist eine vornehme Begleiterscheinung eines politisch handelnden Menschen, dass sich Menschen an ihn wenden, die sich in Not befinden, Opfer von behördlichem Fehlverhalten werden oder ganz einfach auch brisante Informationen über Missstände zu erzählen haben. Das habe ich als Lehrer, Gewerkschafter, Parlamentarier und Publizist erlebt. Mit der Gründung des Condorcet-Blogs, in dem ja viele Autorinnen und Autoren mitwirken, sind solche Meldungen massiv in die Höhe geschnellt.

Alain Pichard, ehem. Stadt- und Grossrat der GLP, Lehrer und Publizist: Vertraulichkeit steht an erster Stelle.

Zunächst einmal, der Condorcet-Blog ist keine Gewerkschaft. Er stellt Öffentlichkeit her, wenn es angezeigt ist.

Wenn es sich um arbeitsrechtliche Probleme handelt, wäre die Gewerkschaft, bzw. den Personalverband zuständig. In diesem muss man ein Mitglied sein, um in den Genuss  des Rechtsbeistands zu kommen. Unter anderem deshalb bezahlt man ja einen happigen Jahresbeitrag. Als ich in den 70-Jahren die ersten Berufserfahrungen gemacht habe, lag der Organisationsgrad der Lehrkräfte noch bei 96 %, heute liegt er noch bei knapp 50%. Und da viele Arbeitskonflikte heute juristisch gelöst werden, empfiehlt sich für nicht organisierte Arbeitnehmer hier eine private Rechtsschutzversicherung.

Die Hierarchisierung der Schulorganisation als Konflikttreiber

Unter dem Stichwort «Professionalisierung» wurden die ehemals zuständigen Aufsichtsbehörden, (Schulkommissionen, Schulpflege), die sich aus Laien zusammensetzten, abgelöst und durch Exekutivorgane in der Verwaltung abgelöst. In der Schweiz wird die Entwicklung häufig mit der Einführung der sogenannten „geleiteten Schule“ bzw. stärker managementorientierter Schulführung seit den 2000er-Jahren diskutiert. Dabei wurden Schulen organisatorisch stärker hierarchisiert: Schulleitungen erhielten mehr Führungs-, Evaluations- und Kontrollfunktionen. Die Folge sind Loyalitätskonflikte, Machtasymmetrien, Konkurrenzdruck, interne Bewertungssysteme, stärkere Kontrolle, mehr Administration, mehr Rechtfertigungsdruck, schwierigere soziale Dynamiken, Verlust kollegialer Autonomie und eine „Verbetriebswirtschaftlichung“ der Schule.

Gerade in geleiteten Schulen entstehen Konflikte oft nicht primär arbeitsrechtlich, sondern kulturell, zwischenmenschlich, führungsbezogen, oder identitätsbezogen („Was ist Schule eigentlich?“).

Abschaffung des Beamtenstatur und die Einführung der “Öffentlich rechtlichen Anstellung”

Ein Beamter steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Beamte werden offiziell „ernannt“, haben eine Treuepflicht gegenüber dem Staat und geniessen einen hohen Kündigungsschutz.

Grundsätzlich aber muss es auch möglich sein, sich von ungenügenden Lehrkräfte zu trennen.

In der Schweiz wurde dieser Beamtenstatus für das Lehrpersonal in fast allen Kantonen zwischen 1995 und 2005 abgeschafft und durch ein «Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis» ersetzt. Von da an konnte man sich von Lehrpersonen trennen, bzw. sie entlassen. Allerdings sieht das Gesetz hier ziemlich strenge Regeln vor: Bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einer öffentlich-rechtlich angestellten Lehrperson müssen Regeln eingehalten werden: Bei Leistungs- oder Verhaltensproblemen verlangen viele Kantone zuerst: Gespräche, Zielvereinbarungen, Coaching, Verwarnungen, Bewährungsfristen.

Eine sofortige Kündigung ohne vorgängige Massnahmen ist oft nur bei schweren Vorfällen zulässig.

Vor allem aber: das Öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis verpflichtet die Lehrperson auch einer gewissen Loyalität gegenüber den ihr anvertrauten Lernenden bzw. deren Eltern.

Grundsätzlich aber muss es auch möglich sein, sich von ungenügenden Lehrkräfte zu trennen.

Brisant ist, dass der Beamtenstatus Lehrkräfte bei ihren politischen Äusserungen mehr geschützt haben, als die Öffentlich-rechtliche Anstellung es heut tut. Immer mehr pochen die Anstellungsbehörden nämlich auf Loyalität gegenüber ihren Vorgesetzten und der jeweiligen Bildungsbehörde. Und die Grundproblematik nach der fehlenden Kontrolle der Schulleitungen durch die Bildungsverwaltung ist evident.

Viele Beobachtungen, Studien und Erfahrungsberichte sprechen dafür, dass soziale, zwischenmenschliche und psychosoziale Konflikte in Schulen in den letzten 20 Jahren sichtbarer und häufiger geworden sind.

Haben die Konflikte zugenommen?

Wissenschaftlich ist die Frage nach der Zunahme dieser Konflikte nicht eindeutig zu beantworten. Viele Beobachtungen, Studien und Erfahrungsberichte sprechen dafür, dass soziale, zwischenmenschliche und psychosoziale Konflikte in Schulen in den letzten 20 Jahren sichtbarer und häufiger geworden sind. Mobbing innerhalb von Kollegien, Konflikte zwischen Lehrpersonen und Schulleitungen, Druck durch neue Führungsstrukturen, Vertrauenskonflikte, Burnout und psychosoziale Belastungen, Konflikte mit Eltern, Cybermobbing und Eskalationen im digitalen Raum sind hier die Themen.

Der Condorcet-Blog als Publikationsorgan ist grundsätzlich angewiesen auf Informationen aus der Basis und der Schule.

Wie verhalten wir uns, wenn uns Menschen in Not kontaktieren?

Kommen wir also zurück zur Grundfrage: Wie sollte man sich also verhalten, wenn jemand anruft und dich mit Informationen versorgt, die das Potential eines ungerechten Vorgangs oder gar Skandals haben. Und wie sollte sich der Angefragte verhalten, wenn dir Informationen zugetragen werden, die fragwürdige oder bisweilen sogar «affärenträchtige» Ausmasse annehmen?

Ausserdem muss man eine strikte Vertraulichkeit wahren, was heisst: Nichts geht ohne Zustimmung des Hilfesuchenden raus. Der Schutz des Informanten ist in jedem Fall oberste Pflicht.

Grundsätzlich ist der Condorcet-Blog als Publikationsorgan natürlich angewiesen auf Informationen aus der Basis. Aber er muss hier eine Sorgfaltspflicht walten lassen. Die grosse Frage in politisch geprägten Konflikten ist immer: Wann ist der Weg in die Öffentlichkeit angezeigt? In klassisch arbeitsrechtlichen Fragen ist zuerst das Gespräch zwischen den Parteien suchen. Handelt es sich hingegen um ein toxisches Arbeitsklima oder einen übergeordneten Fall von öffentlichem Interesse, darf man sich nicht zu schnell gemeinsam mit der Sache machen. Das gilt für den Journalisten wie auch für uns. Wir müssen Quellen prüfen, Beklagte – in diesem Fall die Gegenseite – anhören und uns um Objektivität bemühen. In jedem schlummert das Beuteschema oder ein gewisser Jagdinstinkt nach der guten Story. Diesen Trieb gilt es zu kontrollieren, sonst könnte das Ganze zu einem Bumerang für den «Whistleblower» oder Hilfesuchenden werden.

Ausserdem muss man eine strikte Vertraulichkeit wahren, was heisst: Nichts geht ohne Zustimmung des Hilfesuchenden raus. Der Schutz des Informanten ist in jedem Fall oberste Pflicht.

Hier gibt es für mich, wie auch für den Condorcet-Blog einen informellen Leitfaden. Bis jetzt können wir alle Anfragen beantworten. Wir nehmen uns Zeit für den «Informanten». Nach der Kontaktaufnahme folgt ein kurzer Mailaustausch mit klärenden Fragen und Antworten. Dann folgt es ein Gespräch, vorsichtshalber Nachfragen im Internet über die Person, die dich kontaktiert hat. Es folgt die Sichtung allfälliger Dokumente und anschliessend ein weiteres Gespräch, in welchem wir zusätzliche Fragen stellen und eine Art Strategie vorschlagen.

In diesem Moment fängt die Krux an. Sobald wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, und die angeklagte Person oder Institution kontaktieren, ist natürlich klar, von wem die Vorwürfe kommen. Es gab auch Treffen, die böse endeten, weil ich mir erlaubt hatte, einer Informantin kritische Fragen zu stellen. Sie zeigte sich enttäuscht und bezeichnete mich im Nachhinein als «Unterstützer der behördlichen Willkürpolitik».

In den meisten Fällen ist Schluss, wenn es darum geht, dass die Leute mit ihrem Namen zu ihrem Anliegen stehen. Es gibt Ausnahmen, in denen wir der Person eine Plattform anbieten, auf der sie sich anonym äussern können. Dabei müssen natürlich auch die beklagten Personen oder die Institution anonymisiert werden, was der Aussagekraft abträglich ist. Aber auch hier gilt, wir müssen von den uns zugesteckten Informationen überzeugt sein.

Der Condorcet-Blog als Publikationsorgan ist grundsätzlich angewiesen auf Informationen aus der Basis und der Schule.

In den folgenden Beiträgen veröffentlichen wir eine Auswahl von Meldungen und Infos, die an uns herangetragen wurden und wie wir dann g

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