15. Juni 2026
Der Condorcet-Blog als Klagemauer

Wie handeln, wenn sich Leute mit Informationen an uns wenden?

In den letzten Jahrzehnten hat ein fundamentaler Umbruch im Bildungssystem stattgefunden. Und der hat sich keineswegs nur auf die pädagogische Ebene beschränkt. Der Wandel betraf auch die anstellungsrechtliche Organisationsstruktur und die Änderung der Rechtsnormen. Die Folge davon ist, dass seit der Gründung unseres Blogs vor sieben Jahren, wir immer wieder Anfragen, Hilfegesuche oder Informationen von Leuten erhalten, die im Bildungsbereich tätig sind. Auch Eltern schicken uns immer wieder Dokumente, die in unserer Redaktion ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Wie wir damit umgehen, zeigt Condorcet-Autor Alain Pichard im nachfolgenden Beitrag.

Man in a blue jacket sits at a desk, hand over his face, reading a stack of papers; glasses on the desk in the foreground.

Es ist eine vornehme Begleiterscheinung eines politisch handelnden Menschen, dass sich Menschen an ihn wenden, die sich in Not befinden, Opfer von behördlichem Fehlverhalten werden oder ganz einfach auch brisante Informationen über Missstände zu erzählen haben. Das habe ich als Lehrer, Gewerkschafter, Parlamentarier und Publizist erlebt. Mit der Gründung des Condorcet-Blogs, in dem ja viele Autorinnen und Autoren mitwirken, sind solche Meldungen massiv in die Höhe geschnellt.

Alain Pichard, ehem. Stadt- und Grossrat der GLP, Lehrer und Publizist: Vertraulichkeit steht an erster Stelle.

Zunächst einmal, der Condorcet-Blog ist keine Gewerkschaft. Er stellt Öffentlichkeit her, wenn es angezeigt ist.

Wenn es sich um arbeitsrechtliche Probleme handelt, wäre die Gewerkschaft, bzw. der Personalverband zuständig. In diesem muss man Mitglied sein, um in den Genuss  des Rechtsbeistands zu kommen. Unter anderem deshalb bezahlt man ja einen happigen Jahresbeitrag. Als ich in den 70-Jahren die ersten Berufserfahrungen gemacht habe, lag der Organisationsgrad der Lehrkräfte noch bei 96 %, heute liegt er noch bei knapp 50%. Und da viele Arbeitskonflikte heute juristisch gelöst werden, empfiehlt sich für nicht organisierte Arbeitnehmer hier eine private Rechtsschutzversicherung.

Die Hierarchisierung der Schulorganisation als Konflikttreiber

Unter dem Stichwort «Professionalisierung» wurden die ehemals zuständigen Aufsichtsbehörden, (Schulkommissionen, Schulpflege), die sich aus Laien zusammensetzten, abgelöst und durch Exekutivorgane in der Verwaltung ersetzt. In der Schweiz wird die Entwicklung häufig mit der Einführung der sogenannten „geleiteten Schule“ bzw. stärker managementorientierter Schulführung seit den 2000er-Jahren diskutiert. Dabei wurden Schulen organisatorisch stärker hierarchisiert: Schulleitungen erhielten mehr Führungs-, Evaluations- und Kontrollfunktionen. Die Folge sind Loyalitätskonflikte, Machtasymmetrien, Konkurrenzdruck, interne Bewertungssysteme, stärkere Kontrolle, mehr Administration, mehr Rechtfertigungsdruck, schwierigere soziale Dynamiken, Verlust kollegialer Autonomie und eine „Verbetriebswirtschaftlichung“ der Schule.

Gerade in geleiteten Schulen entstehen Konflikte oft nicht primär arbeitsrechtlich, sondern kulturell, zwischenmenschlich, führungsbezogen, oder identitätsbezogen („Was ist Schule eigentlich?“).

Abschaffung des Beamtenstatus und die Einführung der “Öffentlich rechtlichen Anstellung”

Ein Beamter steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Beamte werden offiziell „ernannt“, haben eine Treuepflicht gegenüber dem Staat und geniessen einen hohen Kündigungsschutz.

Grundsätzlich aber muss es auch möglich sein, sich von ungenügenden Lehrkräfte zu trennen.

In der Schweiz wurde dieser Beamtenstatus für das Lehrpersonal in fast allen Kantonen zwischen 1995 und 2005 abgeschafft und durch ein «Öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis» ersetzt. Von da an konnte man sich von Lehrpersonen trennen, bzw. sie entlassen. Allerdings sieht das Gesetz hier ziemlich strenge Regeln vor: Bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einer öffentlich-rechtlich angestellten Lehrperson müssen Regeln eingehalten werden: Bei Leistungs- oder Verhaltensproblemen verlangen viele Kantone zuerst: Gespräche, Zielvereinbarungen, Coaching, Verwarnungen, Bewährungsfristen.

Eine sofortige Kündigung ohne vorgängige Massnahmen ist oft nur bei schweren Vorfällen zulässig.

Vor allem aber: das Öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis verpflichtet die Lehrperson auch einer gewissen Loyalität gegenüber den ihr anvertrauten Lernenden bzw. deren Eltern.

Grundsätzlich aber muss es auch möglich sein, sich von ungenügenden Lehrkräfte zu trennen.

Brisant ist, dass der Beamtenstatus Lehrkräfte bei ihren politischen Äusserungen mehr geschützt haben, als die Öffentlich-rechtliche Anstellung es heute tut. Immer mehr pochen die Anstellungsbehörden nämlich auf Loyalität gegenüber ihren Vorgesetzten und der jeweiligen Bildungsbehörde. Und die Grundproblematik nach der fehlenden Kontrolle der Schulleitungen durch die Bildungsverwaltung ist evident.

Viele Beobachtungen, Studien und Erfahrungsberichte sprechen dafür, dass soziale, zwischenmenschliche und psychosoziale Konflikte in Schulen in den letzten 20 Jahren sichtbarer und häufiger geworden sind.

Haben die Konflikte zugenommen?

Wissenschaftlich ist die Frage nach der Zunahme dieser Konflikte nicht eindeutig zu beantworten. Viele Beobachtungen, Studien und Erfahrungsberichte sprechen dafür, dass soziale, zwischenmenschliche und psychosoziale Konflikte in Schulen in den letzten 20 Jahren sichtbarer und häufiger geworden sind. Mobbing innerhalb von Kollegien, Konflikte zwischen Lehrpersonen und Schulleitungen, Druck durch neue Führungsstrukturen, Vertrauenskonflikte, Burnout und psychosoziale Belastungen, Konflikte mit Eltern, Cybermobbing und Eskalationen im digitalen Raum sind hier die Themen.

Der Condorcet-Blog als Publikationsorgan ist grundsätzlich angewiesen auf Informationen aus der Basis und der Schule.

Wie verhalten wir uns, wenn uns Menschen in Not kontaktieren?

Kommen wir also zurück zur Grundfrage: Wie sollte man sich also verhalten, wenn jemand anruft und dich mit Informationen versorgt, die das Potential eines ungerechten Vorgangs oder gar Skandals haben. Und wie sollte sich der Angefragte verhalten, wenn dir Informationen zugetragen werden, die fragwürdige oder bisweilen sogar «affärenträchtige» Ausmasse annehmen?

Ausserdem muss man eine strikte Vertraulichkeit wahren, was heisst: Nichts geht ohne Zustimmung des Hilfesuchenden raus. Der Schutz des Informanten ist in jedem Fall oberste Pflicht.

Grundsätzlich ist der Condorcet-Blog als Publikationsorgan natürlich angewiesen auf Informationen aus der Basis. Aber er muss hier eine Sorgfaltspflicht walten lassen. Die grosse Frage in politisch geprägten Konflikten ist immer: Wann ist der Weg in die Öffentlichkeit angezeigt? In klassisch arbeitsrechtlichen Fragen ist zuerst das Gespräch zwischen den Parteien zu suchen. Handelt es sich hingegen um ein toxisches Arbeitsklima oder einen übergeordneten Fall von öffentlichem Interesse, darf man sich nicht zu schnell gemeinsam mit der Sache machen. Das gilt für den Journalisten wie auch für uns. Wir müssen Quellen prüfen, Beklagte – in diesem Fall die Gegenseite – anhören und uns um Objektivität bemühen. In jedem schlummert das Beuteschema oder ein gewisser Jagdinstinkt nach der guten Story. Diesen Trieb gilt es zu kontrollieren, sonst könnte das Ganze zu einem Bumerang für den «Whistleblower» oder Hilfesuchenden werden.

Ausserdem muss man eine strikte Vertraulichkeit wahren, was heisst: Nichts geht ohne Zustimmung des Hilfesuchenden raus. Der Schutz des Informanten ist in jedem Fall oberste Pflicht.

Hier gibt es für mich, wie auch für den Condorcet-Blog einen informellen Leitfaden. Bis jetzt konnten wir alle Anfragen beantworten. Wir nehmen uns Zeit für den «Informanten». Nach der Kontaktaufnahme folgt ein kurzer Mailaustausch mit klärenden Fragen und Antworten. Dann folgt ein Gespräch, vorsichtshalber Nachfragen im Internet über die Person, die uns kontaktiert hat. Es folgt die Sichtung allfälliger Dokumente und anschliessend ein weiteres Gespräch, in welchem wir zusätzliche Fragen stellen und eine Art Strategie vorschlagen.

In diesem Moment fängt die Krux an. Sobald wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, und die angeklagte Person oder Institution kontaktieren, ist natürlich klar, von wem die Vorwürfe kommen. Es gab auch Treffen, die böse endeten, weil ich mir erlaubt hatte, einer Informantin kritische Fragen zu stellen. Sie zeigte sich enttäuscht und bezeichnete mich im Nachhinein als «Unterstützer der behördlichen Willkürpolitik».

In den meisten Fällen ist Schluss, wenn es darum geht, dass die Leute mit ihrem Namen zu ihrem Anliegen stehen sollten. Es gibt Ausnahmen, in denen wir der Person eine Plattform anbieten, auf der sie sich anonym äussern kann. Dabei müssen natürlich auch die beklagten Personen oder die Institution anonymisiert werden, was der Aussagekraft abträglich ist. Aber auch hier gilt, wir müssen von den uns zugesteckten Informationen überzeugt sein.

Der Condorcet-Blog als Publikationsorgan ist grundsätzlich angewiesen auf Informationen aus der Basis und der Schule.

In den folgenden Beiträgen veröffentlichen wir eine Auswahl von Meldungen und Infos, die an uns herangetragen wurden und wie wir dann g

image_pdfAls PDF herunterladen

Verwandte Artikel

Die vergessenen Baustellen der Berner Bildung

Der Lehrkräfte-Mangel überlagert die akuten Probleme der Berner Bildung. Sie produziert zu wenig Fachkräfte. Sie favorisiert an der Laufbahn-Schnittstelle die Mädchen. Sie integriert die Benachteiligten in grosse Klassen und verheizt damit ihr Personal. Und sie hält titanisch am Frühfranzösisch fest, obwohl der Dampfer längst gesunken ist. Condorcet-Autor Andreas Aebi schreibt über die Baustellen im Berner Bildungssystem.

4 Kommentare

  1. Ihre Grundsätze zum Umgang mit Klagen über Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz Schule sind nachvollziehbar und sinnvoll, Herr Pichard. Es kann nicht die Aufgabe einer Plattform für Bildungsthemen sein, konkrete Konflikte in Ihrem Blog zu thematisieren. Sobald jedoch solche Konflikte, namentlich zwischen Schulleitenden und Lehrpersonen, einem wiederkehrenden Muster entsprechen, kann man wohl ein strukturelles Problem dahinter vermuten. Und genau darum geht es offenbar in vielen Fällen.
    Die sehr weitreichenden Machtbefugnisse von Schulleitenden gegenüber ihrer Belegschaft, den unterrichtenden Lehrpersonen, sind politisch gewollt und entsprechen dem Credo des New Public Management, welches Prinzipien der Unternehmensführung von der Privatwirtschaft auf öffentlich-rechtliche Institutionen überträgt. Ebenso gewollt ist der Umstand, dass die Schulleitenden dabei praktisch keiner Aufsicht mehr unterstellt sind. Die Begründung für dieses Führungsmodell lautet jeweils: Die Leute direkt vor Ort, also die Rektorinnen und Rektoren an ihren Schulen, wissen selber am besten, was richtig und situationsangemessen ist, und sie handeln nach bestem Wissen und Gewissen.
    Solche Rechtfertigungsversuche zugunsten weitreichender Schulleitungsautonomie sind einem idealistischen und paternalistischen Weltbild verpflichtet: Die Führungskräfte wollen nur das Gute und handeln in «väterlicher Fürsorge». Dabei geht eines vergessen oder wird geflissentlich ausgeblendet: Auch Führungskräfte sind Menschen mit Schwächen; lässt man ihnen völlig freie Bahn, können auch ihre Schwächen sich nach Belieben entfalten.
    In diesem Zusammenhang eine rhetorische Frage zum Schluss: Ein Schulleiter hat jeweils ein Problem mit zwei Lehrpersonen in seinem Kollegium: Lehrperson A, mit der der Schulleiter privat befreundet ist, kommt seit Jahren praktisch unvorbereitet in den Unterricht, sodass die Unterrichtsqualität sehr zu wünschen übriglässt; Lehrperson B erteilt nachweislich sehr hochstehenden und pädagogisch wertvollen Unterricht, aber sie geht dem Schulleiter persönlich auf die Nerven. Welche der beiden Lehrpersonen, A oder B, wird der Schulleiter versuchen zu entlassen, wenn er für sein Vorgehen niemandem gegenüber Rechenschaft schuldig ist?

  2. Die staatliche Schule hat m. E. ein Riesenproblem. Liest man z. B. die anonymisierten Meldungen von Lehrpersonen zu ihrer Anstellung an basellandschaftlichen Schulen auf der Plattform Kununu, so wird einem zu Recht mulmig zu Mute. Ich glaube keine Minute daran, dass das in anderen Kantonen wesentlich besser ist. Die Unzufriedenheit angestellter Lehrpersonen hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Vermutung, dass dies an der Reformverbissenheit subalterner und alterner Vorgesetzter liegt, ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Der kategorische Imperativ, Vorgesetzte würden keine Fehler begehen, muss seine Durchschlagskraft behalten, denn sonst würde das ganze Kartenhaus mit inzwischen zu vielen Etagen in sich zusammenfallen. Also schaltet man die kritischen Stimmen am besten gleich aus. Oftmals betrifft das erfahrene alte Hasen, die noch wissen, wie sich das Wort “Pädagogik” buchstabiert.
    Der Condorcet-Blog bringt viele reformkritische Betrachtungen und lässt auch entsprechende Kommentare zu. Aber dieser Blog ist weder eine Gewerkschaft noch eine politische Partei. Der Druck, die inzwischen unhaltbaren Zustände zu ändern, muss von demokratisch etablierten Institutionen kommen. Will heissen: Lehrerinnen und Lehrer – organisiert euch! In Gewerkschaften oder Parteien. Die sodann geschuldeten Jahresbeiträge sind mitnichten verlorenes Geld…

  3. Eine kleine Nuance zu Daniel Vuilliomenets Kommentar, dem ich ansonsten vollumfänglich zustimme: Die strukturellen Gegebenheiten mit einer weitgehenden Autonomie der einzelnen Schulen dürften in der Tat in allen Kantonen ähnlich sein ‒ so zumindest würde ich vermuten, ohne dass ich dies genau überprüft hätte. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Missstände deshalb auch überall gleich gross sind. Ob die Dinge bei Autonomie ohne Aufsicht gut oder schlecht laufen, hängt ausschliesslich davon ab, was für Individuen in den einzelnen Schulen an den Schalthebeln sitzen. Wer uneingeschränkte Machtbefugnisse hat, kann diese zum Guten und im Sinne des Gemeinwohls ausüben, aber eben auch willkürlich und zum eigenen Vorteil bzw. zur Befriedigung der eigenen Machtinteressen. Beides ist möglich, weil es kein Korrektiv gibt, das Fehlverhalten zurückbindet. Der unüberhörbare Unmut im Baselbiet dürfte darauf zurückzuführen sein, dass gegenwärtig gleich an mehreren Schulen sehr fragwürdig agierende Schulleitende am Ruder sind. Landesweit publik geworden ist der Fall der Primarschule Allschwil, aber es gibt auch eine Reihe weiterer “Problemfälle”, die derzeit noch unter dem Radar segeln. Und wenn sich im Übrigen dieser Unmut in anonyme Bewertungskanäle verlagert, müssten sich die Verwantwortlichen im Kanton ehrlich die Frage stellen, warum das denn so ist…

    1. Sie haben absolut recht, Frau Lindenbühl.
      Baselland hat m. E. eine bildungspolitische Unkultur etabliert, die schweizweit wahrscheinlich die Spitze darstellt, was das Tolerieren von Missverhalten im Schulleitungsbereich angeht. Weshalb das so ist? Es hat mit personellen Besetzungen im obersten Verwaltungskader zu tun. Mit der Huldigung an das New Public Management und der Unfähigkeit gewählter Bildungsdirektorinnen und -direktoren, dieser Unkultur Einhalt zu gebieten.
      Mein ganzes Lehrerleben lang habe ich gegen diese Missstände gekämpft – weitgehend auf verlorenem Posten, immerhin aber unterstützt von wenigen Kolleginnen und Kollegen und vom LVB.
      Geändert hat sich nichts – im Gegenteil.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert