Ein Begriff, der mehr verdeckt als erklärt
2014 verständigten sich die Verbundpartner darauf, die Berufsmaturität zu «stärken». Das SBFI-Konzept von 2015 trägt entsprechend den Titel «Konzept zur Stärkung der Berufsmaturität». Ausgangspunkt waren das verlangsamte Wachstum der BM-Abschlüsse und der sinkende Anteil der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1). Daraus wurde Handlungsbedarf abgeleitet.
Doch was bedeutet «stärken»? Mehr BM-Eintritte? Mehr BM1 statt BM2? Oder mehr erfolgreiche Fachhochschulabschlüsse? Der Begriff bezeichnet einen erwünschten Zustand, ohne ausreichend festzulegen, anhand welcher Kriterien dieser festgestellt werden soll.

2025 im Auftrag des SBFI publizierte Untersuchung zeigt, dass rund 60 Prozent der Personen mit Berufsmaturität ein Fachhochschulstudium aufnehmen. Rund 35 Prozent werden als noch nicht ausgeschöpftes Potenzial an hochqualifizierten Fachkräften bezeichnet. Daraus lassen sich mindestens zwei Strategien ableiten: Man kann zusätzliche Jugendliche für die Berufsmaturität gewinnen. Oder man untersucht, weshalb ein erheblicher Teil der bereits vorhandenen BM-Absolventinnen und -Absolventen den Fachhochschulweg nicht nutzt. Beides ist legitim, führt aber zu unterschiedlichen Massnahmen.
Ein leistungsstarker EFZ-Absolvent muss nicht zwingend den Weg über die Berufsmaturität und die Fachhochschule wählen. Mit Berufsprüfungen, höheren Fachprüfungen und höheren Fachschulen verfügt die Schweiz über weitere bedeutende Tertiärwege. Wenn eine leistungsstarke Berufsfrau keine Berufsmaturität absolviert, sondern eine höhere Fachschule besucht und später eine gesuchte Fach- oder Führungsfunktion übernimmt: Wurde dann die Berufsmaturität geschwächt oder die Berufsbildung gestärkt? Die Antwort hängt davon ab, welches Ziel zuvor definiert wurde.
Wenn mehr bereits besser bedeutet
Die Folgen dieser Unschärfe zeigen sich am Beispiel des Kantons Zürich. Während der Coronapandemie konnten Kandidatinnen und Kandidaten bei entsprechenden Vornoten prüfungsfrei in die BM2 aufgenommen werden. Die Neueintritte stiegen 2020/21 gegenüber dem Vorjahr um 18,4 Prozent und im darauffolgenden Schuljahr nochmals um 9,8 Prozent. In der Folge beschloss der Bildungsrat die dauerhafte Möglichkeit der prüfungsfreien Zulassung zur BM2 bei entsprechenden Vorleistungen.
Bemerkenswert ist die Begründung des Bildungsrates: Die «Förderung der Berufsmaturität» sei ein erklärtes Ziel von Regierungsrat und Bildungsdirektion. Die entsprechende Medienmitteilung hiess folgerichtig «Die Berufsmaturität stärken». Steigende BM2-Eintritte erscheinen damit bereits als «Stärkung» der BM, unabhängig welche Auswirkungen daraus resultieren könnten wie beispielsweise eine Abnahme der BM1 Eintritten gegenüber der BM2.

Befürworterinnen und Befürworter des prüfungsfreien Zugangs verweisen zudem auf die Chancengerechtigkeit. Tatsächlich können sich Jugendliche je nach familiären und finanziellen Ressourcen unterschiedlich gut auf Aufnahmeprüfungen vorbereiten. Dieses Anliegen ist ernst zu nehmen. Ob die Abschaffung der Aufnahmeprüfungen soziale Ungleichheiten tatsächlich vermindert oder die Selektion lediglich in den Bildungsgang verlagert hat, ist unklar.
Eine weitere Frage betrifft die Aussagekraft der Zulassungsnoten. Während eine Aufnahmeprüfung bestimmte schulische Voraussetzungen überprüft, bilden Noten aus der beruflichen Grundbildung Leistungen innerhalb unterschiedlicher Ausbildungskontexte ab. Ob diese Noten über verschiedene Berufe hinweg eine vergleichbare Prognose für den Erfolg in der BM2 erlauben, ist ebenfalls eine empirische Frage.
In Gesundheit und Soziales (GESO) stieg die ausgewiesene Abbruchquote von 5,0 Prozent im Jahr 2019 auf 25,0 Prozent im Jahr 2024 – eine Verfünffachung. In Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen (WDD), erhöhte sie sich von 12,2 auf 34,7 Prozent.
Mehr Eintritte – auch mehr Abbrüche?
Hänni et al. (2022) verweisen in ihrer Studie zur Frage möglicher höherer Abbruchquoten auf die ersten Erfahrungen aus Zürich, als die obligatorischen BM2-Aufnahmeprüfungen während der Pandemiezeit ausgesetzt wurden. Diese Erfahrungen, so die Autorinnen, «stützten das schweizweite Ergebnis, dass weniger restriktive Zulassungshürden die Abbruchquote nicht erhöhten».
Vier Jahre später zeichnen Zahlen der Kantonalen Berufsmaturitätskommission des Kantons Zürich zumindest in einzelnen Ausrichtungen ein anderes Bild. In Gesundheit und Soziales (GESO) stieg die ausgewiesene Abbruchquote von 5,0 Prozent im Jahr 2019 auf 25,0 Prozent im Jahr 2024 – eine Verfünffachung. In Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Dienstleistungen (WDD), erhöhte sie sich von 12,2 auf 34,7 Prozent.
Die Entwicklung verdient eine genauere Untersuchung, denn auch aus der Unterrichtspraxis kommen entsprechende Hinweise. Die St. Galler Berufsschullehrerin Anja Nützi berichtet im Beitrag von René Donzé in der NZZ am Sonntag vom 31. Mai 2026 über Schwierigkeiten von BM-Lernenden in Deutsch, Englisch und Mathematik. Solche Beobachtungen sind keine repräsentative Messung einer Niveauentwicklung. Sie sprechen aber dafür, neben Eintritts- und Abbruchquoten auch die fachlichen Voraussetzungen beim Eintritt zu erfassen.
Gerade im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit wäre eine weitere Frage interessant: Welche Lernenden profitieren tatsächlich von der erleichterten Zulassung, und welche verlassen den Bildungsgang vorzeitig? Ohne entsprechende Daten bleibt offen, ob soziale Ungleichheiten vermindert oder lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Was kostet die vermeintliche Stärkung?
Eine überschlägige Betrachtung der Zürcher Entwicklung legt nahe, dass die Zahl der vorzeitigen Austritte aus der BM2 («Dropout») nach Einführung der erleichterten Zulassung um rund 200 Lernende pro Jahr gestiegen sein könnte. Dies entspräche rechnerisch ungefähr der Belegung von zehn Klassen. Daraus lassen sich allerdings nicht unmittelbar zehn zusätzlich geführte Klassen ableiten.
Ob und in welchem Umfang tatsächlich zusätzliche Personal- und Infrastrukturkosten entstanden sind, müsste anhand der Klassenbestände, Unterrichtspensen und Kostenansätze überprüft werden. Eine Grössenordnung von 2 Millionen Franken jährlich erscheint als prüfenswerte Hypothese.
Mit Blick auf die Zürcher Zahlen und die Schwierigkeiten im Nachbarkanton St.Gallen sollte ganz im Sinne des schweizerischen Qualitätsethos nochmals genauer hingeschaut und bei Bedarf nachkorrigiert werden.
Weniger Abbrüche dank neuer Regeln?
Doch inzwischen scheint sich eine juristische Lösung anzubieten: Nach rund dreissig Jahren werden im Zuge der Reform BM2030 die Promotionsbestimmungen angepasst. Für die einjährige BM2-Vollzeitausbildung dürfen seit diesem Sommer Lernende mit ungenügenden Leistungen verbleiben und zur Abschlussprüfung antreten. Die neuen Regelungen verändern damit die statistische Erfassung vorzeitiger Austritte.
Daraus ergibt sich eine weitere Frage: Sinken künftig die Abbruchquoten, weil mehr Lernende die schulischen Anforderungen erfüllen – oder weil sich die Bedingungen für ihren Verbleib verändert haben?
Eine tiefere Abbruchquote wäre unter solchen Umständen nicht ohne Weiteres als höherer Bildungserfolg zu interpretieren. Ebenso wenig wären die zusätzlichen Bildungsausgaben dadurch bereits gerechtfertigt. Für eine aussagekräftige Evaluation müssten deshalb neben den Abbruchquoten auch die Abschlussquoten, die Prüfungsleistungen und die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Die politische Schlussfolgerung liegt nahe: Wer die Eintrittszahlen erhöhen möchte, findet darin ein Argument für weniger restriktive Zulassungsbedingungen.
Eine politische Stossrichtung wird erkennbar
Das SBFI kann den Kantonen die konkrete Ausgestaltung der BM-Zulassung nicht einfach vorschreiben. In den Erläuterungen zur Revision BM2030 hielt es jedoch fest, es werde «begrüsst und empfohlen», wenn sich die Kantone – etwa unter Einbezug oder Führung der EDK sowie insbesondere der SBBK – auf eine gesamtschweizerisch einheitliche Zulassungspraxis einigen könnten.
Diese Aussage ist im Kontext der Untersuchung von Hänni et al. (2022) interessant. Die Autorinnen kamen zum Ergebnis, dass obligatorische Aufnahmeprüfungen von den untersuchten Zulassungsbedingungen die BM-Eintritte am stärksten reduzieren. Die politische Schlussfolgerung liegt nahe: Wer die Eintrittszahlen erhöhen möchte, findet darin ein Argument für weniger restriktive Zulassungsbedingungen.
Die Frage wurde anschliessend auch auf nationaler Ebene weiterbearbeitet. Das 2023 geschaffene BM-Gremium dient der koordinierten Steuerung der Berufsmaturität. Im Oktober 2024 fand zudem ein vom SBFI einberufener Runder Tisch zur Zulassung statt.
Damit lässt sich über mehrere Jahre eine Stossrichtung erkennen: Die Berufsmaturität soll «gestärkt» werden; tiefe Eintrittszahlen gelten als Problem; Aufnahmeprüfungen reduzieren gemäss Studie die Eintrittswahrscheinlichkeit; eine schweizweit einheitlichere Zulassungspraxis wird begrüsst.
Das Ziel müsste vor der Massnahme stehen
Gerade die aktuelle Weiterentwicklung der Berufsmaturität macht diesen Punkt sichtbar. Im Bericht zur Attraktivität der Berufsbildung wird die stagnierende BM-Quote als Ausgangslage genannt und gleichzeitig die «Stärkung» der Berufsmaturität als Ziel formuliert. Zugleich hält der Bund fest, dass für «evidenzbasierte Anpassungen» zunächst eine solide Datengrundlage zu Ursachen und Bedürfnissen nötig sei. Auf der Projektseite ist sogar von derzeit «begrenzten evidenzbasierten Grundlagen» und einer «ergebnisoffenen» Analyse die Rede.
Hier entsteht ein methodisches Spannungsfeld: Wie ergebnisoffen kann eine Untersuchung sein, wenn das übergeordnete politische Ziel – die Stärkung der Berufsmaturität – bereits feststeht, aber noch nicht geklärt ist, woran sich diese Stärkung messen lassen soll?
Was, wenn sich zeigt, dass die stagnierende BM-Quote kein Problem der Berufsbildung ist? Was, wenn das grössere Potenzial darin liegt, mehr der bereits vorhandenen BM-Absolventinnen und -Absolventen erfolgreich an die Fachhochschulen zu führen? Oder wenn sich herausstellt, dass zusätzliche Unterstützung während der Ausbildung wirksamer wäre als eine weitere Erleichterung des Zugangs?
Die Berufsmaturität gehört zu den wichtigen Errungenschaften des schweizerischen Bildungssystems. Gerade ein solch bedeutender Bildungsweg verdient klare Zielsetzungen und eine saubere Evaluation.
Eine evidenzbasierte Bildungspolitik müsste deshalb zunächst das Problem und die gewünschte Wirkung bestimmen. Erst danach sollten geeignete Massnahmen gewählt und anhand überprüfbarer Kriterien beurteilt werden.
Die Berufsmaturität gehört zu den wichtigen Errungenschaften des schweizerischen Bildungssystems. Gerade ein solch bedeutender Bildungsweg verdient klare Zielsetzungen und eine saubere Evaluation.
Statt Bildungsangebote zunächst «stärken», «aufwerten» oder «attraktiver machen» zu wollen, wäre die Reihenfolge einfacher: Problem benennen, gewünschte Wirkung definieren, geeignete Massnahmen wählen und anschliessend prüfen, ob die Wirkung eingetreten ist.
Das wäre weniger eingängig als das Wort «Stärkung». Aber vermutlich näher an dem, was evidenzbasierte Bildungspolitik eigentlich sein sollte.
Andreas Atzenweiler absolvierte nach seiner Berufslehre als Elektroniker die technische Berufsmaturität. Nach zehnjährigen Tätigkeit als Primarlehrer ist er heute Lehrperson und Fachteamleiter einer Zürcher Berufsfachschule und im Vorstand der Lehrpersonenkonferenz der Zürcher Berufsfachschulen tätig. Er verfügt über einen Masterabschluss in Bildungsmanagement.
Quellen
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (2015): Konzept zur Stärkung der Berufsmaturität. https://www.sbfi.admin.ch/dam/de/sd-web/PqHoZuSlbvMy/konzept_zur_staerkungderbm.pdf
Hänni, M. et al. (2022): Kantonale Zulassungsbedingungen zur Berufsmaturität und deren Auswirkungen. Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung EHB. https://edudoc.ch/record/226630/files/EHB_Berufsmaturitaet.pdf
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (2023): Steuerung Berufsmaturität / nationales BM-Gremium. https://www.sbfi.admin.ch/dam/de/sd-web/2j9lnvp3c3Pi/Steuerung%20BM_2023-04-06_validiert_BG_2023-04-18_d.pdf
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI: Erläuterungen zur Revision der Berufsmaturitätsverordnung, insbesondere Art. 14. https://www.sbfi.admin.ch/dam/de/sd-web/-HFoeE-AlOJR/04_de_Erl%C3%A4uterungen_bereinigt.pdf
Bildungsrat Kanton Zürich (2021): Berufsmaturitätsschulen. Berufsmaturitätsreglement. Änderung. Bildungsratsbeschluss 21/2021. https://www.zh.ch/de/bildungsdirektion/generalsekretariat-der-bildungsdirektion/bildungsrat/suche-bildungsratsbeschluesse/2021-brb-21.html
Bildungsdirektion Kanton Zürich (2021): Die Berufsmaturität stärken. https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2021/11/die-berufsmaturitaet-staerken.html
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (2025): Studienerfolg und Studienabbruch an Hochschulen. https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2025/01/studienerfolg_studienabbruch_hochschulen.pdf.download.pdf/studienerfolg_studienabbruch_hochschulen.pdf
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (2025): Attraktivität der Berufsbildung – Bericht zuhanden des nationalen Spitzentreffens der Berufsbildung 2025. https://www.sbfi.admin.ch/dam/de/sd-web/1ynVbUa6K3iA/251120_Bericht%20Attraktivit%C3%A4t%20Spitzentreffen.pdf
Bundesrat/SBFI (2026): Attraktivität der Berufsbildung. Bericht in Erfüllung des Postulates 22.4202 Nantermod.
Berufsbildung 2030 / SBFI: Weiterentwicklung der Berufsmaturität. https://www.berufsbildung2030.ch/de/weiterentwicklung-der-berufsmaturitaet
LKB Zürich: Stellungnahme BM 2030, insbesondere zu Promotionsbestimmungen der zweisemestrigen Vollzeit-BM2. https://lkbzh.ch/component/jdownloads/send/156-vernehmlassungen-2024/1609-stellungnahme-bm-2030-lkb?Itemid=542
Berufsmaturitätsschulen Zürich: Neue Promotionsbestimmungen. https://www.bms-zuerich.ch/ausbildung/unterricht/promotion
René Donzé, NZZ am Sonntag, 31. Mai 2026, Sinkendes Niveau: Kritik an Berufsmatura, S. 17

