Wir schreiben das Jahr 2019. Dem ehemaligen Rektor des Gymnasiums Burgdorf, Herrn W., werden Führungsmängel vorgeworfen. Die Lehrerinnen und Lehrer erkannten diese Mängel zuerst und sandten entsprechende Botschaften an das dafür zuständige Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA). Dieses organisierte für viel Geld eine Mediation. Als diese nichts fruchtete und die Proteste weitergingen, liess sich der Herr Direktor krankschreiben.
Während seiner krankheitsbedingten Absenz raste Herr W. mit seinem Motorrad über die Schweizer Pässe. Die Helmkamera nahm die schönsten Sequenzen seiner Spritztouren auf, und er postete diese auf den Social-Media-Kanälen, was erheiterte Reaktionen auf dem Pausenplatz und Betroffenheit im Lehrerzimmer auslöste. Trotzdem durfte Herr W. wieder auf seinen Chefsessel zurückkehren. Es folgten beachtliche Absenzen, neue Beschwerdebriefe, Ultimaten und Kündigungen. All das mündete in eine weitere Krankschreibung, und schliesslich erfolgte 2022 die Auflösung des Arbeitsvertrags mit einer Abgangsentschädigung, über deren Höhe man nur rätseln kann.

Sie war zweisprachig und eine Frau
Die 2020 gewählte Direktorin der Pädagogischen Hochschule in Freiburg, Frau M., wurde schon unmittelbar nach ihrem Stellenantritt kritisiert. Diktatorisches Auftreten und mangelhafte Geschäftsleitung führten zu Kritik. Es folgten eine Krankschreibung der Direktorin und ein halbes Jahr später eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses. Frau M. war aber zweisprachig und eine Frau. Deshalb wurde sie kurz darauf Direktorin am Berufsbildungszentrum (BBZ) in Biel.
Die «Regentschaft» von Frau M. wurde zu einem Desaster. Sie verscherzte es sich mit fast allen. Neben einer fachfremden IT-Verantwortlichen, Frau C., gegen die sogar eine Strafanzeige eingereicht wurde, verteidigte nur noch der zuständige Berufsschulinspektor, Stefan Furrer, die Dame. Barbara Gisi, die Amtsvorsteherin, kam in Bedrängnis und ordnete – dreimal dürfen Sie raten – eine Mediation an. In einem durchaus nicht billigen Hotel mit einem auch nicht günstigen Mediator kam an einem Wochenende genau nichts heraus, ausser dass sich Frau M. noch weitere Monate halten konnte und sich – Sie dürfen wieder raten – anschliessend krankschreiben liess.
Den Sargnagel setzte ein Bericht der bernischen Finanzkontrolle. Sie warf dem MBA ein ungenügendes Anstellungsverfahren, mangelnde Aufsichtspflicht und ein desolates Krisenmanagement vor. Das Anstellungsverhältnis mit der krankgeschriebenen Rektorin wurde im März 2023 mit einer üppigen Abgangsentschädigung aufgelöst, Berufsschulinspektor Furrer liess sich krankschreiben. Frau Gisi mahnte, man müsse jetzt vorwärtsschauen.
Zwei Jahre später wurde in der Berufsschule Thun Herr S. zum Direktor gewählt. Wie Frau M. hatte auch Herr S. eine unangenehme Vorgeschichte. Es gab eine Untersuchung gegen den Mann: aufgrund von Vorwürfen wegen «mangelnder Distanz zu Mitarbeiterinnen». Der Bericht ergab keine «rechtlich relevanten» Verfehlungen, weshalb die Wahl von Herrn S. als Direktor bestätigt wurde.
Auch hier sollte sich die mangelnde Berücksichtigung der Vorgeschichte rächen, folgte doch offensichtlich eine heitere Schürzenjägerei bis in die Chefetage. Whistleblower-Stellen wurden kontaktiert, Briefe geschrieben, Lehrerinnen kündigten, die Vizedirektorin der Berufsschule liess sich krankschreiben.
Pikant: Direktor S. hatte kurz vor seiner Wahl eine private Firma gegründet. Seine «Flying Speakers KLG» mit Sitz in Münchenstein (BL) sollte gemäss Handelsregistereintrag Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen erbringen. Und kurz nach seinem Antritt in Thun ordnete Direktor S. eine Neuorientierung in der bisher anständig funktionierenden Schule an. Dreimal dürfen Sie – geschätzte Leserinnen und Leser – raten, welche Firma diesen Auftrag inklusive happiger Referentengagen erhielt!

Frivoles Krisenmanagement
Eine Lehrerin, die aufgrund der Ereignisse gekündigt hatte, schrieb der Schulkommission, dem Kollegium und den Behörden einen Brief, in welchem sie noch einmal die Verfehlungen des Herrn S. darlegte und sich beklagte, von keiner Stelle eine Antwort erhalten zu haben. Diesmal reagierte das MBA. Sein Vizedirektor, Herr Lees, drohte der Lehrerin mit einem juristischen Verfahren wegen «Amtsgeheimnisverletzung».
Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Direktor S. erfolge im Januar dieses Jahres im gegenseitigen Einvernehmen. Er erhielt den Lohn noch bis zum Ende des Schuljahres, war aber nicht mehr im Amt. Die krankgeschriebene Vizedirektorin M. wurde wieder gesund und übernahm die Führung interimistisch. Dafür liess sich Amtsleiterin Gisi krankschreiben.
Wie kommt ein solch frivoles Krisenmanagement zustande? Unzählige Arbeitsgruppen und Teamsitzungen, juristische Gutachten, kein Papier, das nicht weitergeleitet wurde, bevor nicht jede Abteilung unterschrieben hat . . . Und irgendwo auf dem Weg hat die rechtlich sichere Entscheidung die richtige Entscheidung ersetzt. Es ist die organisierte Verantwortungslosigkeit, die einen Prozess lenkt, der Müll produziert.

