Lehrkräfte, die in Schulen unserer Großstädte unterrichten, werden immer häufiger mit der Forderung muslimischer Schüler und ihrer Eltern konfrontiert, schulische Regeln an religiöse Gepflogenheiten anzupassen. In Nordrhein-Westfalen und Berlin forderten orthodox-muslimische Väter, dass während des Ramadans keine Klassenarbeiten mehr geschrieben werden dürfen. Ihre Kinder seien beim Fasten unterzuckert und könnten deshalb nicht dieselben Leistungen wie ihre nicht-muslimischen Klassenkameraden erbringen. An einigen Schulen forderten muslimische Schüler Gebetsräume, in denen sie das fünfmal am Tag zu leistende Ritualgebet verrichten wollten. Ich hatte in einer 10. Klasse einen arabischen Schüler, der sich weigerte, den Berliner Dom zu betreten, für den ich im Rahmen des Geschichtsunterrichts für meine Klasse eine Führung gebucht hatte.
All diese Konflikte waren offensichtlich religiös motiviert. Im Ramadan, dem neunten Monat im islamischen Kalender, fasten gläubige Muslime. Nach islamischer Überzeugung wurde dem Propheten Mohammed nämlich in diesem Monat der Koran offenbart. Das fünfmalige Gebet Salāt ist oberste Pflicht für alle Muslime. Den Lehrkräften, Schulleitern und Schulbehörden, die solche Forderungen zurückwiesen, wurde jedoch nicht Feindschaft gegen den Islam vorgeworfen, sondern “antimuslimischer Rassismus”. Pädagogen, die über jeden Verdacht fremdenfeindlicher Haltungen erhaben sind, sahen sich dem moralisch stigmatisierenden Vorwurf des Rassismus ausgesetzt. Wie ist so etwas möglich?
Wie die Rassismus-Waffe geschmiedet wird
Auf der Homepage der Deutschen Islam Akademie wird die Broschüre “Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz” (2023) beworben. Die Studie macht sich den Begriff “antimuslimischer Rassismus“ voll zu eigen. Der Rassismusbegriff wird so ausgeweitet, bis er auf alle Formen der Kritik, die man am Islam als Religion äußern kann, passt: “Beim AMR [handelt es sich] um eine spezifische Form des Neo- bzw. Kulturrassismus, der sich dadurch auszeichnet, dass nicht mehr die Existenz verschiedener ‘Menschenrassen’ und deren vermeintliche zivilisatorische Wertunterschiede behauptet werden, sondern die ‘Unaufhebbarkeit’ kultureller Differenzen.”
Wie es sich in Wirklichkeit verhält, konnte die Weltöffentlichkeit 2019 erleben, als der Islamische Staat (IS) in Syrien und im Irak besiegt war. Die vom Kalifat befreiten Frauen rissen sich vor laufender Kamera Burka und Kopftuch herunter, warfen sie in den Staub und trampelten darauf herum.
Der Trick dieser Definition ist leicht zu durchschauen: Verhaltensweisen, die aus dem muslimischen Glauben resultieren, werden zu kulturellen Eigenarten erklärt und schon ist die Kritik daran „kulturrassistisch“. Das Dumme daran ist nur, dass viele Muslime offen zugeben, dass sie sich im Leben durch den Koran leiten lassen und nicht durch ihre bosnische, syrische, afghanische, tunesische kulturelle Prägung. Als Lehrer habe ich unzählige Male von muslimischen Schülern hören müssen, der Koran würde sie am Schwimmen (Mädchen), an der Teilnahme an Klassenfahrten (Mädchen) oder am Fegen des Klassenzimmers (Jungen) hindern.
Gezielte Verwendung zur Immunisierung gegen jegliche Kritik
Die Politologin Ulrike Ackermann hat in ihrem Buch “Die neue Schweigespirale” (2022) nachgewiesen, dass das Schlagwort “antimuslimischer Rassismus” gezielt von Aktivisten der Muslimbruderschaft verwendet wird, um sich gegenüber Kritik zu immunisieren. Das Schlagwort hat vor allem bei den linksliberalen Eliten verfangen, weil sie sich ungern als “Rassisten” bezeichnen lassen wollen. Wenn man dieser Propagandaformel folgt, ist das muslimische Kopftuch nicht mehr die “Flagge des politischen Islam” (Alice Schwarzer), sondern “Zeichen der Würde und des Selbstbewusstseins junger Musliminnen.” (Zitat nach Ulrike Ackermann) – Woke weiße Feministinnen versteigen sich sogar zu der Behauptung, das Kopftuch sei ein Akt des Aufbegehrens muslimischer Frauen gegen den “männlich-kapitalistischen Blick auf den weiblichen Körper” (Zitat nach Ulrike Ackermann). Von dieser Sichtweise ist es nur noch ein kleiner Schritt, den Menschenrechten – vor allem den Frauenrechten – ihre universelle Gültigkeit abzusprechen. Wie es sich in Wirklichkeit verhält, konnte die Weltöffentlichkeit 2019 erleben, als der Islamische Staat (IS) in Syrien und im Irak besiegt war. Die vom Kalifat befreiten Frauen rissen sich vor laufender Kamera Burka und Kopftuch herunter, warfen sie in den Staub und trampelten darauf herum.
Wie die umstrittene Theorie den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk erobert
Am 22. August 2023 wurde in der Berliner Abendschau des rbb der Beitrag eines freien Journalisten gesendet, in dem er sich mit den Anfeindungen auseinandersetzt, denen Muslime in Berlin ausgesetzt sind. Natürlich ist es verdienstvoll, die Öffentlichkeit über solche Vorfälle zu informieren und dabei den Opfern von Hass und Gewalt eine Stimme zu geben.
Ein Umstand an dem Beitrag war allerdings befremdlich. Der Autor gab der Direktorin der Deutschen Islam Akademie, Pinar Çetin, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Dabei benutzte sie in pointierter Weise den umstrittenen Begriff des “antimuslimischen Rassismus”. Aber auch der Autor des Beitrags machte sich diesen Begriff völlig unkritisch zu eigen. Für die Zuschauer der Sendung entstand so der Eindruck, die Kommentierung durch den Autor gebe die Meinung der Sendeanstalt rbb wieder. Es kann aber nicht der Auftrag eines Öffentlich-Rechtlichen Senders sein, die kruden Auffassungen einer Theorie zu verbreiten, die nach Auffassung vieler Wissenschaftler dazu angetan ist, die Meinungsfreiheit in unserem Land zu beschädigen.
Konfrontative Religionsbekundungen an den Schulen
Der “Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung” (DeVi) hat 2021 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums an zehn Schulen im Berliner Bezirk Neukölln untersuchen lassen, in welcher Weise sich religiöse Konflikte im schulischen Alltag auswirken. Neun der befragten Schulen berichteten von alarmierenden Formen “konfrontativer Religionsbekundung”, die von strenggläubigen muslimischen Familien über ihre Kinder in die Schulen getragen werden. Dabei bilden sich die religiösen Animositäten des Elternhauses auf dem Pausenhof ab.
Kinder entwickeln solche Feindbilder nicht von sich aus. Sie werden ihnen von Eltern eingeimpft, die der Meinung sind, ihre Kinder von klein an im Geiste des Hasses gegen “Ungläubige” und “Häretiker” erziehen zu müssen.
Es ist vorgekommen, dass sich schiitische und sunnitische Kinder bekriegten. Auch säkular eingestellte muslimische Kinder wurden attackiert, weil sie während des Ramadans ihren Pausensnack aßen. Muslimische Mädchen wurden drangsaliert, weil sie kein Kopftuch trugen. Weibliche Lehrkräfte werden häufig herablassend behandelt, weil arbeitende Frauen in den Augen orthodoxer Muslime wenig Respekt genießen.
In einer Berliner Sekundarschule störte ein muslimischer Schüler die Schweigeminute für den in Paris von einem Islamisten getöteten Lehrer Samuel Paty. Er erklärte, der Lehrer habe doch nur das bekommen, was er verdiente: “Der gehörte hingerichtet. Er hatte den Propheten beleidigt.” Kinder entwickeln solche Feindbilder nicht von sich aus. Sie werden ihnen von Eltern eingeimpft, die der Meinung sind, ihre Kinder von klein an im Geiste des Hasses gegen “Ungläubige” und “Häretiker” erziehen zu müssen.
Rassismusvorwurf als Waffe gegen Lehrer
Als ich in der 10. Klasse dem türkischen Schüler Orkan das Handy wegnahm, weil er es nach mehrfacher Aufforderung im Unterricht nicht ausschaltete, beschimpfte er mich: “Sie sind ein Rassist. Sie tun das ja nur, weil ich Türke bin.” Anhand der Einträge im Klassenbuch wies ich Orkan nach, dass ich in den Wochen zuvor schon Lisa, Robert und Hong das Handy weggenommen hatte.
Wie man sieht, erzielt der Rassismusvorwurf, der von woken Aktivisten gestreut wird, die beabsichtigte Wirkung: Lehrkräfte werden unter Druck gesetzt, damit sie das Fehlverhalten muslimischer Schüler nicht mehr ahnden.
Eine Mutter machte mich darauf aufmerksam, dass zwei arabische Mädchen aus meiner 8. Klasse in der Fußgängerzone ältere Damen bedrängten, damit sie ihnen Geld geben. Ich bestellte ihre Eltern in die Schule und führte mit ihnen und den Mädchen im Beisein einer Sozialpädagogin ein Gespräch über die in unserem Land geltenden Regeln. Schon einen Tag später machte mich eine Schülerin darauf aufmerksam, dass ich in einem Facebook-Eintrag von dem Cousin eines der Mädchen aufs Übelste beleidigt wurde. In gebrochenem Deutsch beschimpfte er mich als üblen Rassisten, der unschuldige arabische Mädchen an den Pranger stellt. Wie man sieht, erzielt der Rassismusvorwurf, der von woken Aktivisten gestreut wird, die beabsichtigte Wirkung: Lehrkräfte werden unter Druck gesetzt, damit sie das Fehlverhalten muslimischer Schüler nicht mehr ahnden.
Wenn unsere Verfassung muslimische Schüler “überwältigt”
Die Professorin für Ethnologie an der Frankfurter Goethe Universität Susanne Schröter beteiligte sich an der Gründung einer “Dokumentations- und Beratungsstelle konfrontative Religionsbekundung”, die vom DeVi geführt werden sollte. Bald sahen sich die Initiatoren dem Vorwurf ausgesetzt, das Dokumentationszentrum stelle die Muslime in Neukölln unter Generalverdacht. In ihrem Buch “Der neue Kulturkampf” (2024) schreibt Susanne Schröter: “Nicht die Übergriffe auf muslimische Mädchen, die Beleidigungen von Lehrerinnen, die Bedrohungen nichtmuslimischer Schüler, der virulente Antisemitismus oder extremistische Einstellungen wurden als Problem gesehen, sondern die Tatsache, dass das DeVi diese Probleme offen benannte.”
Unter dem rot-rot-grünen Senat Berlins war es offensichtlich nicht erwünscht, dass Lehrkräfte muslimische Schüler mit archaischem Frauenbild auf die Freiheitsrechte von Frauen und Mädchen in unserem Land hinwiesen und dabei unsere Verfassung zitierten.
Der damalige rot-rot-grüne Senat beteiligte sich an dem von Islamverbänden verhängten Schweigegebot, indem er dem DeVi die finanziellen Mittel kürzte. Die Schulsenatorin schickte den Lehrkräften eine Handreichung, in der sie ermahnt wurden, ihre muslimischen Schüler “nicht mit westlichen Freiheitsrechten moralisch zu überwältigen.” Im Klartext hieß das, die Lehrkräfte sollten gefälligst darüber hinwegsehen, wenn muslimische Schüler Homosexuelle herabwürdigen oder freizügig gekleidete Mädchen als Schlampen bezeichnen. Unter dem rot-rot-grünen Senat war es offensichtlich nicht erwünscht, dass Lehrkräfte muslimische Schüler mit archaischem Frauenbild auf die Freiheitsrechte von Frauen und Mädchen in unserem Land hinwiesen und dabei unsere Verfassung zitierten.
Die demokratische Verfasstheit unserer Schulen verteidigen
Wenn Lehrkräfte fragwürdige Verhaltensweisen muslimischer Schüler kritisieren, handeln sie nicht “rassistisch”, sondern demokratisch – und pädagogisch. Die Regularien der Schule werden durch das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Alle Mitglieder der Schulgemeinde, Schüler, Lehrer und Eltern, sind verpflichtet, sich an dieses Gesetz und die daraus abgeleiteten Bestimmungen zu halten. Kein vernünftiger Mensch würde deshalb auf die Idee kommen, die Interventionen der Lehrkräfte gegen religiös begründetes Fehlverhalten von Schülern als “rassistisch” zu bezeichnen. In den meisten Bundesländern gibt es zudem Neutralitätsgesetze, die festlegen, dass politische, weltanschauliche und religiöse Symbole in der Schule keinen Platz haben. Der Unterricht wird nach wissenschaftlichen und pädagogischen Gesichtspunkten erteilt. Religiöse Einflussnahmen auf Lerngegenstände oder der Boykott unliebsamer Unterrichtsinhalte sind nicht statthaft. Lehrkräfte haben jede Berechtigung, solche Einflussnahmen von muslimischen Eltern und Schülern zurückzuweisen. Ihnen Rassismus vorzuwerfen, soll bewirken, dass die Schulen einknicken und künftig religiösen Einflussnahmen keinen Widerstand mehr entgegensetzen.
Rassismusverdacht qua Amt
In Deutschland gibt es seit 2022 eine Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus. Vom Bundeskabinett berufen wurde Reem Alabali-Radovan. Sie führt dieses Amt in Personalunion mit ihrem Amt als Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration aus. Das Amt der Beauftragten für Antirassismus ist im Bundeskanzleramt angesiedelt, damit steht der Kampf gegen Rassismus ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung.
Frau Alabali-Radovan verwendet in dem “Lagebericht Rassismus in Deutschland” (2023) unkritisch die These, es gebe in Deutschland einen “antimuslimischen Rassismus”. Ihre Begründung: “Aus Sicht der Rassismusforschung wird Islam und Muslimfeindlichkeit (…) häufig als eine Form des kulturell begründeten Rassismus eingeordnet, der die Religionszugehörigkeit ethnisiere und so aufgrund ihrer ‘Abstammung’ auch Menschen betreffe, die nicht unbedingt religiös praktizierend sind.” Hier wird deutlich, dass es die Forscher selbst sind, die die religiös begründete Kritik an Muslimen als “rassistisch” einordnen, weil sie sich dann leichter abwehren lässt. Es ist nur schwer nachzuvollziehen, warum eine Behörde der Bundesregierung sich in den Dienst einer Theorie stellt, die Bürger brandmarkt, die das Fehlverhalten von Muslimen kritisieren, das sich ihrer religiösen Prägung verdankt.
Für 67,8 Prozent der befragten Muslime ist der Koran wichtiger als die Gesetze in Deutschland.
Im Frühjahr 2024 sorgte eine nicht-repräsentative Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) für Schlagzeilen. Dort stimmten 45,8 Prozent der befragten Muslime der Aussage zu, ein islamischer Gottesstaat sei die beste Staatsform. Für 67,8 Prozent der befragten Muslime ist der Koran wichtiger als die Gesetze in Deutschland. Wenn man die Muslime kritisiert, die das Grundgesetz aus religiösen Gründen abwerten, gerät man nach Lesart der Bundesbeauftragten für Antirassismus in den Verdacht des “antimuslimischen Rassismus”. Dieses Schlagwort entpuppt sich immer mehr als Freibrief für den religiösen Fundamentalismus in der islamischen Bevölkerung, unsere Rechtsordnung zu verachten.
Liberale Muslime ohne Lobby
Die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin-Moabit steht seit ihrer Gründung unter Polizeischutz. In diesem überkonfessionellen Gotteshaus wird ein progressiver Islam gepredigt. Frauen und Männer sind gleichberechtigt und beten gemeinsam. Das gilt auch für Muslime aus der LGBTIQ-Community. Die Imamin Seyran Ateş steht seit Jahren unter Polizeischutz, weil sie von Islamisten mit Mord bedroht wird. Als in Berlin nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 radikale Palästinenser Synagogen angriffen, war auch diese liberale Moschee Zielscheibe von Attacken, so dass sie vorübergehend schließen musste. Die woken Gruppierungen, die sonst jede Kritik an religiösem Fehlverhalten als “rassistisch” brandmarken, schweigen bis heute dazu, dass mitten in Berlin eine liberale Moschee bedroht wird. Der Grund ist einfach: Diejenigen, die sie bedrohen, gehören zu den Schutzbefohlenen der woken Community. Da breitet man lieber den Mantel des Schweigens über ihr skandalöses Verhalten, als Kritik an islamistischen Hardlinern zu üben.
Bildungseinrichtung mit ideologischer Schlagseite
In Berlin ist die Landeszentrale für politische Bildung in die Kritik geraten. Die CDU, die den Regierenden Bürgermeister stellt, kritisierte eine zu starke Ausrichtung der Bildungseinrichtung an der linken Identitätspolitik. Dies widerspreche ihrem Auftrag, überparteilich zu wirken. SPD und Grüne sehen in dieser Kritik ihrerseits einen Angriff auf die “Überparteilichkeit”.
Ein Blick in die Publikationsliste zeigt, wie es um eine neutrale, überparteiliche Ausrichtung der Einrichtung bestellt ist. Lehrkräfte und Schüler können eine Publikation mit dem Titel “Rassismus – Fragen und Antworten” herunterladen. In der langen Liste der Rassismen darf der “antimuslimische Rassismus” nicht fehlen. Dort heißt es: “Antimuslimischer Rassismus richtet sich gegen Menschen muslimischen Glaubens und gegen diejenigen, denen ein ‘Muslimisch-Sein’ zugeschrieben wird.” Rassistische Kritik richte sich gegen das “Exotische” und “Geheimnisvolle” der Muslime. Wer kritisiert Muslime, weil sie “exotisch” sind? Kein Wort darüber, dass junge Muslime seit Jahren in Deutschland mit dem Ruf “Allahu Akbar” auf den Lippen Hassverbrechen begehen, dass orthodox-muslimische Väter ihre Kinder dazu anstiften, in den Schulen Mitschüler anderen Glaubens, Ungläubige oder Juden anzugreifen.
Jetzt können Touristen aus aller Welt, wenn sie vor dem Mahnmal stehen, mutmaßen, ob buddhistische, hinduistische oder evangelikale Fanatiker das grauenvolle Verbrechen verübt haben. Gegenüber den Opfern des Anschlags und ihren Hinterbliebenen ist der Kotau des damaligen SPD-Senats würdelos.
Am 19. Dezember 2016 verübte der islamistische Terrorist Anis Amri ein Attentat auf den Weihnachtsmarkt, der auf dem Berliner Breitscheidplatz stattfand. Er fuhr mit einem LKW in die Menge fuhr, tötete 13 Menschen und verletzte 67 zum Teil schwer. Der Berliner Senat – damals von der SPD geführt – gab dem Druck der Islamverbände nach und strich in der Inschrift der Gedenkstätte für die Opfer des Anschlags das Wort “islamistisch”. Jetzt können Touristen aus aller Welt, wenn sie vor dem Mahnmal stehen, mutmaßen, ob buddhistische, hinduistische oder evangelikale Fanatiker das grauenvolle Verbrechen verübt haben. Gegenüber den Opfern des Anschlags und ihren Hinterbliebenen ist der Kotau des damaligen SPD-Senats würdelos.
Das Verhalten der Islamverbände hingegen könnte man als insgeheimes Eingeständnis interpretieren, dass sich Islam und Islamismus aus denselben Quellen speisen. Für die Berliner Öffentlichkeit stellt sich die Frage, ob sich eine Bildungseinrichtung, die Unterrichtsmaterialien für Lehrer und Schüler herstellt, den Begriff des “antimuslimischen Rassismus” zu eigen machen darf, der islamistische Verbrechen verharmlost?
Denunziation zu einem guten Zweck
Im Jahr 2016 wurde in der Hauptstadt das Berliner Register gegründet. Auf diesem Portal können Bürger “rassistische Vorfälle” melden. Es spielt keine Rolle, ob die angezeigten Vorfälle strafrechtlich relevant sind oder nicht. Der Wahrheitsgehalt der Anzeige muss von keiner neutralen Instanz überprüft werden. Der Denunziation sind dadurch Tür und Tor geöffnet. Die Zeitschrift Focus hat einige der Einträge veröffentlicht. Hier zwei Beispiele:
“Rassistische Äußerungen in Charlottenburg: Eine Frau in Charlottenburg äußerte sich rassistisch. Sie beschwerte sich über ausländische Menschen und Migrant*innen in Berlin, erklärte, diese würden bevorzugt behandelt werden und sie selbst würde sich deshalb in Deutschland nicht mehr sicher fühlen…”
Dass das Zusammenleben der Menschen in Deutschland aufgrund der irregulären Migration unsicherer geworden ist, zeigt ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik. Was die Frau aus Charlottenburg geäußert hat, findet inzwischen die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Deutschen. Was ist daran “rassistisch”?
“Kein Zugang zum Sommerbad Neukölln für migrantische Jugendliche: Zwei Jugendlichen mit Migrationsherkunft im Alter von 14 Jahren wurde der Zutritt zum Schwimmbad verwehrt mit der Aussage, Jugendliche würden generell nicht mehr hineingelassen.”
In den öffentlichen Badeanstalten in Neukölln war es in den beiden letzten Sommern zu Tumulten gekommen, weil Jugendliche mit Migrationsgeschichte Schlägereien provozierten und Mädchen belästigten. Das Sommerbad Neukölln musste aus solchen Anlässen zwischenzeitlich geschlossen werden. Heute ist der Zugang nur noch nach Vorlage des Personalausweises möglich. Wo ist die “rassistische” Amtshandlung der Badeanstalt?
“Kampf gegen rechts” befeuern
Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) schrieb zum Berliner Register: “In der deutschen Hauptstadt wird Buch geführt über missliebige Äußerungen von Bürgern. Selbst wenn diese erlaubt sind, kommen sie auf die Liste. Die Aktion läuft steuerfinanziert und ohne Rechtsgrundlage.” Das Berliner Register hat eine eindeutige ideologische Schieflage. Informationen über linksextremistische Aktivitäten, islamistisch motivierte Straftaten oder Zuwanderer-Kriminalität können nämlich nicht eingetragen werden. Das zeigt, dass es in erster Linie darum geht, den “Kampf gegen rechts” zu befeuern und dabei die Grenze des Sagbaren immer enger zu ziehen. Es ist an der Zeit, eine der großartigsten Rechtnormen unseres Grundgesetzes gegen solche Petz-Portale zu verteidigen:
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” (Art. 5, GG)
Demokraten sollten sich von dem Vorwurf des “antimuslimischen Rassismus” nicht einschüchtern lassen. Als Lehrer habe ich mir angewöhnt, den Islam dort zu kritisieren, wo er dem Grundgesetz, vor allem dem darin enthaltenen Grundrechtekatalog, widerspricht. Das ist mein Beitrag zur universellen Geltung der Menschenrechte. Wenn sich liberale Muslime und Musliminnen in diesen Kampf einreihen wollen, sind sie herzlich willkommen.
Unter dem Eindruck des Dreifachmordes in Solingen, den ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien begangen hatte, setzte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den Expertenkreis Politischer Islamismus wieder ein, den sie kurz nach ihrem Amtsantritt 2022 aufgelöst hatte. Damals hieß die Begründung, man wisse jetzt bestens über den Islamismus in Deutschland Bescheid. Seitdem sind zahlreiche Verbrechen geschehen, die die Sicherheitsbehörden islamistischen Tätern zuordneten. Die damalige Auflösung des Arbeitskreises war also voreilig, die Begründung offensichtlich falsch. Die Bundesregierung sollte aus den islamistischen Verbrechen eine weitere Lehre ziehen: Sie sollte allen staatlichen und halbstaatlichen Behörden untersagen, den Begriff des “antimuslimischen Rassismus” weiterhin zu benutzen.