Personalpolitik der Schulleitungen
Wie Schulleitungen unliebsame Lehrpersonen loswerden
Schulleitungen dürfen Lehrpersonen von Gesetzes wegen nicht ohne Weiteres entlassen. Wenn keine ungenügende Arbeitsleistung vorliegt, wird dennoch immer wieder nach Wegen gesucht, um das Arbeitsverhältnis einer missliebigen Lehrperson aufzulösen. Gemäss Schilderungen mehrerer Betroffener geschieht dies, weil die Chemie nicht stimmt oder die Lehrperson Schulleitungsentscheide kritisch hinterfragt.
