Kündigungen

Personalpolitik der Schulleitungen

Wie Schulleitungen unliebsame Lehrpersonen loswerden

Schulleitungen dürfen Lehrpersonen von Gesetzes wegen nicht ohne Weiteres entlassen. Wenn keine ungenügende Arbeitsleistung vorliegt, wird dennoch immer wieder nach Wegen gesucht, um das Arbeitsverhältnis einer missliebigen Lehrperson aufzulösen. Gemäss Schilderungen mehrerer Betroffener geschieht dies, weil die Chemie nicht stimmt oder die Lehrperson Schulleitungsentscheide kritisch hinterfragt.

Warum Lehrer aussteigen: »Ich habe das Gefühl, in einer Höhle gelebt zu haben«

Die Drittelsregel galt bis anhin in der Schweiz: Ein Drittel der Lehrkräfte tritt den Beruf gar nicht erst an, ein weiteres Drittel verlässt die Schulstuben nach zwei bis drei Jahren. Ein Drittel bleibt. In Deutschland geniessen die Lehrkräfte grosse Privilegien, weshalb die grosse Kündigungswelle bisher wohl ausgeblieben ist. Ein Artikel im Spiegel zeigt nun, dass es auch in Deutschlands Schulen Absetzbewegungen gibt.