Weihnachten steht vor der Tür. Gemäss Lehrplan ist das Thematisieren von Feiertagen und Bräuchen im Unterricht erlaubt. Um die religiösen Gefühle nicht-christlicher respektive konfessionsloser Schüler:innen nicht zu verletzen, ist ein achtsamer Umgang auch mit Weihnachten unumgänglich. Die EDK hat hierzu neue Richtlinien erlassen.
§ 1
Das Singen von Weihnachtsliedern ist aufgrund der explizit christlich geprägten Texte zu unterlassen. Alternativ können Kinder auf freiwilliger Basis zum gemeinsamen Mitsummen der Melodien animiert werden. Die Pädagogischen Hochschulen bieten hierzu für interessierte Lehrpersonen (w/m/d) das CAS «Gemeinschaftliches interreligiöses Summen im Unterricht» an, welches jedoch nicht lohnrelevant ist.
§ 2
Das Aufstellen von Schulweihnachtsbäumen (SWB) ist erlaubt, da der Ursprung des Weihnachtsbaumes nicht christlicher Natur ist. Schon vor vielen Jahrhunderten galten immergrüne Pflanzen in heidnischen Kulturen – von den alten Ägyptern und Chinesen bis zu den Hebräern und Römern – als Symbol für Fruchtbarkeit und Vitalität und wurden gerade in dunklen und/oder kalten Zeiten gerne in die Wohnstätten gehängt.
§ 3
Die Schulleitung bestimmt kraft ihrer teilautonomen Weisungsbefugnis eine Fachperson Schulweihnachtsbaum (FP SWB; w/m/d). Die Pädagogischen Hochschulen bieten für interessierte Lehrpersonen (w/m/d) das CAS «Fachperson Schulweihnachtsbaum» an, welches jedoch nicht lohnrelevant ist. Die FP SWB hat darauf zu achten, dass …
a. der SWB mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen für Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird.
b. der SWB in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Fällen ist eine durch die Schulleitung zu bestimmende Assistenz Schulweihnachtsbaum (AS SWB) hinzuzuziehen, welche die Senkrechtstellung des SWB überwacht bzw. durch Zurufe «mehr links» oder «mehr rechts» korrigiert.
c. im Umfallbereich des SWB keine zerbrechlichen oder durch fallende SWB in ihrer Funktion beeinträchtigte Anlagen vorhanden sind.
§ 4
Obwohl geschmückte Weihnachtsbäume der christlichen Tradition zugerechnet werden, ist der Behang von SWB nicht grundsätzlich untersagt, solange er kultursensibel durchdacht ist. Eindeutig christliche Artefakte (bspw. Kruzifixe) sind verboten.
SWB-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht, sog. Kerzen, dürfen nur Verwendung finden, wenn …
a. alle Schulbeteiligten über die Gefahr von Feuersbrünsten hinreichend unterricht wurden und …
b. während der Brennzeit der Beleuchtungskörper die FP SWB, die AS SWB oder von ihr in der Feuerbekämpfung unterwiesene Schüler:innen oder Lehrpersonen (w/m/d) bereitstehen.
Alternativ können vor Unterrichtsbeginn die Smartphones der Schüler:innen eingezogen und mit eingeschalteter Taschenlampe als SWB-Beleuchtung eingesetzt werden. Hierfür ist im Voraus das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.
§ 5
Krippenspiele können zur Aufführung gelangen, wenn sie den Themenkreis Migration (Reise von Nazareth nach Jerusalem resp. aus dem Morgenland nach Betlehem) anstelle des religiösen Gehalts in den Mittelpunkt rücken.
Bei der Besetzung der Rollen ist das Gebot der Nichtdiskriminierung ausdrücklich einzuhalten. Sämtliche Figuren müssen allen Personen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität (w/m/d) offenstehen.
Jede Form von Stigmatisierung ist strikt untersagt. So dürfen etwa kleinwüchsige Schüler:innen oder Lehrpersonen (w/m/d) nicht zur Übernahme der Rolle des Jesuskindes, bärtige Schüler:innen oder Lehrpersonen (w/m/d) nicht zur Übernahme der Rolle des Josef sowie Schüler:innen oder Lehrpersonen (w/m/d) mit provisorischen Promotionsentscheiden resp. B-Bewertungen im letzten MAG nicht zur Übernahme der Rollen als Ochse oder Esel gedrängt werden. Für die Rolle der Heiligen Drei Könige werden Schulleitungsmitglieder oder schulinterne Teamverantwortliche mit ausgewiesener Führungserfahrung (w/m/d) empfohlen.
Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten bis auf Weiteres.
Dieser Artikel ist zuerst in der Dezemberausgabe 2024 der Verbandszeitschrift «lvb inform» des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland LVB erschienen.
Der Brüller! Und es gibt wahrscheinlich Schulen, die das in der Form beinahe zu ertragen haben.
Gibt es auch noch eine Wesung zur fachgerechten Entsorgung der SWBs? Zeitpunkt und Art?