Antrag der Grünen im hessischen Landtag:
Sind die Schulleiterin oder der Schulleiter, ihr planmässiger Vertreter oder ihre planmässige Vertreterin oder sein planmässiger Vertreter oder seine planmässige Vertreterin und Abwesenheitsvertreterin oder der Abwesenheitsvertreter der planmässigen Vertreterin oder des planmässigen Vertreters gleichzeitig länger als drei Tage abwesend, so ist die Schulaufsichtsbehörde zu informieren.
Zitiert von Wolf Schneider, Linguistikforscher, Deutschland
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Immer noch besser, als die Sprache mit irgendwelchen Sonderzeichen in Wörtern zu verhunzen …