Am 24.9.2015 sendete Radio SRF 1 in ihrer Reihe „Forum“ einen Beitrag über die integrative Schule mit dem Titel „Sollen alle behinderten Kinder in die normale Schule?“ Unter der Leitung von Redaktor Christian von Burg diskutierten Professor Dr. Peter Lienhard von der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich, Petra Lüthi, die Mutter eines Kindes mit Trisomie 21 und ich als ehemaliger Kleinklassenlehrer und Heilpädagoge.
Besonders intensiv wurde über die Frage gestritten, warum die Untersuchungen, auch diejenige von Herrn Lienhard, in der Basler Lehrerschaft regelmässig eine überwältigende Zustimmung zur integrativen Schule zu Tage befördern, obgleich in persönlichen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen überwiegen kritische oder gar ablehnende Stimmen zu hören sind. Davon berichtete auch der Moderator aus seinen Recherchen vor der Sendung.
Diese Diskrepanz ist bis heute nicht verschwunden. Das Erziehungsdepartement zeichnet unverdrossen ein rosa gefärbtes, realitätsfremdes Bild, während die betroffene Lehrerschaft, aber auch viele Eltern, von Schwierigkeiten, Überlastungen und Überforderungen aller Beteiligten berichten. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Lehrerverbandes (LCH) sehen 90 % der Lehrerinnen und Lehrer Verhaltensauffälligkeiten von Schülern als ein Hauptproblem ihres Berufsalltags. „Die Wirklichkeit“, könnte man mit Marcel Proust sagen, „dringt nicht in die Welt des Glaubens (an der Leimenstrasse R.S).“
Keine Selbstkritik
Folgerichtig wurde auf die blamablen Ergebnisse der Schweizerischen Untersuchung der Grundkompetenzen (NZZ: „Katastrophales Zeugnis für die Basler Schulen“) nicht mit Selbstkritik und einem Feuerwerk an Verbesserungsvorschlägen geantwortet, sondern zuerst mit dem Versuch, die Veröffentlichung durch die EDK zu verschleppen und anschliessend mit einer Beschönigungs- und Verharmlosungsoffensive.
Die Schulbehörden orientierten sich damals noch an der Praxis vor Ort und bezogen ihre Erfahrungen nicht nur aus Akten und Studien der Fachhochschulen.
Eine wichtige Brücke zwischen der Schule und der Öffentlichkeit wurde schon vor vielen Jahren mit der Auflösung der Laieninspektion abgebrochen. Gerne erinnere ich mich zurück, wie beispielsweise das Kleinklassen-Inspektionsmitglied Jürg Meyer (damals BaZ-Lokalredaktor) zusammen mit Rektor Felix Mattmüller in die Kolonien nach Brugnasco oder Prêles reisten, dort übernachteten, den Alltag beobachteten und mit Schülern und Lehrern das Gespräch suchten.
Die Schulbehörden orientierten sich damals noch an der Praxis vor Ort und bezogen ihre Erfahrungen nicht nur aus Akten und Studien der Fachhochschulen. Der Austausch war für alle Beteiligten wertvoll und verhinderte, dass sich die Schulen – und ihre Mitarbeiter – zu sehr von der Aussenwelt abschotteten. Die Inspektionsmitglieder erfuhren ungefiltert und hautnah, dass der harte Schulalltag mehr ist als Weihnachtssingen und Kinderfasnacht – und auch mehr als das fristgerechte Bewältigen der lästigen Formularflut.
An die Stelle engagierten Interesses für die Sorgen und Nöte von Schülern und Lehrern wuchert in der Bildungsbürokratie Misstrauen und häufig sogar eine engmaschige Kontrollmaschinerie. Die Lehrkräfte werden heute weniger als „Anwälte der Kinder“ behandelt, wie es mein verehrter Heilpädagogik-Dozent Emil E. Kobi anmahnte, sondern als Kopfnicker- Lakaien der Schulbehörden.
Selbstverständlich sind Zeitungen, Radio, Fernsehstationen und vor allem Fotografen herzlich eingeladen, wenn der Erziehungsdirektor einem Kinderchor lauscht, für den täglichen Schulbetrieb gilt diese Willkommenskultur aber nicht.
Kritik ist unerwünscht. Wer etwa das Gespräch mit Journalisten sucht, die Medien gar mit dem Schulalltag in unmittelbare Berührung bringen will, ist mit einem bürokratischen Hindernislauf – Dienstweg genannt – konfrontiert, der meistens vor einem Verbotsschild strandet. Selbstverständlich sind Zeitungen, Radio, Fernsehstationen und vor allem Fotografen herzlich eingeladen, wenn der Erziehungsdirektor einem Kinderchor lauscht, für den täglichen Schulbetrieb gilt diese Willkommenskultur aber nicht.
Kolleginnen und Kollegen, die das rigorose Kontaktverbot missachten und es wagen, Anfragen der Medien positiv zu beantworten, werden gerüffelt und eingeschüchtert. Aufmüpfige Leserbriefschreiber, die angesichts der bildungspolitischen Segnungen des ED nicht gleich in euphorischen Jubel ausbrechen und das Weihrauchfass schwenken, werden vor die
Schulleitungen zitiert und mit arbeitsrechtlichen Massnahmen bedroht. Mehrere Kolleginnen haben mich gebeten, aus Angst um die Zukunft ihrer beruflichen Existenz auf die Namensnennung und eine detaillierte Schilderung ihres Falles zu verzichten. So ist es nicht verwunderlich, dass es Lehrkräfte gibt, die es aus Angst vor Repressionen abgelehnt haben, im Initiativkomitee für die Wiedereinführung von Förderklassen mitzuarbeiten. Die liberale Demokratie endet an den Eingangspforten der Schulhäuser.
Nebenbei bemerkt: Als 2005 – unter Conradin Cramers Vorgänger – gleich drei Kleinklassenlehrer (Alois-Karl Hürlimann, Rolf Häring und Roland Stark) an einer Pressekonferenz die geplanten KKL-Reformen scharf kritisierten, wurden die Beteiligten in keiner Art und Weise gemassregelt. Die verhängnisvollen Reformen allerdings konnten dadurch auch nicht verhindert werden.
Besonders wichtig wäre es natürlich, wenn auch Mitglieder des Parlaments, insbesondere die Mitglieder der Bildungs- und Kulturkommission, direkten Einblick in den Schulalltag gewinnen könnten. Der „Praxisschock“ würde vielleicht manchen Unsinn verhindern, den sogenannte „Bildungspolitiker“ gelegentlich von sich geben. Das administrative Bewilligungsprozedere und die Erfolgschancen hierfür sind aber wohl vergleichbar mit der Vision, in Bayern Windräder aufstellen zu dürfen.
„Jede Person hat das Recht“, steht in Artikel 162 unserer Bundesverfassung, „ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.“ Von einer Einschränkung für Lehrerinnen und Lehrer vor ihrer Pensionierung ist nirgends die Rede. Auch nicht in der Basler Kantonsverfassung.
Die Weisung vom 23.11.21 heisst mit andern Worten:
§1 Die Auskunftsperson gegenüber den Medien ist der Volksschulleiter Bucher.
§2 Wird von Schul-, Stufen oder Fachleitungen Auskunft erwünscht, tritt automatisch §1 in Kraft.
§3 Wird von Lehrpersonen Auskunft erwünscht, tritt automatisch §2 in Kraft.
Es fehlt noch der Hinweis, dass diejenigen, die der Weisung zum Trotz den Medien Auskunft erteilen, mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können. Dies gilt auch für das Schwenken von Plakaten, wenn Kameras und Handys eingeschaltet sind.
Wenn das Herr Regierungsrat Cramer wüsste!