In den Schlagzeilen waren in den letzten Wochen die Schulleitungen der Sekundarschulen von Reinach aufgrund der Kleidervorschriften sowie ein Schulleitungsmitglied der Sekundarschule Oberwil. Der Rechtsdienst des Lehrervereins Baselland (LVB) wirft dem in der Zwischenzeit zurückgetretenen Schulleiter Unfähigkeit vor sowie Handlungen, welche keinerlei rechtliche Grundlagen hatten. Die Folgen waren mehrere aufsichtsrechtliche Anzeigen des LVB. Auch die Starke Schule beider Basel (SSbB) reagierte aufgrund illegaler Kleidervorschriften an der Sekundarschule Reinach und reichte eine entsprechende aufsichtsrechtliche Anzeige ein.
Schulleitungsausbildung an der FHNW
Die heutige Ausbildung zum Schulleiter resp. zur Schulleiterin basiert auf einem rund 2-jährigen CAS Schulleitungskurs, welcher an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) angeboten und von der eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkannt wird. Konkret müssen angehende Schulleiter/-innen in fünf Blockwochen, einzelnen Beratungslektionen und Kolloquien sowie zahlreichen Stunden im Selbststudium in den zentralen Bereichen Personalführung, Qualitätsmanagement, Schulentwicklung, Schulrecht und Organisation sowie Finanzen und Controlling ausgebildet werden. Die Zusatzausbildung wird mit 15 ECTS-Punkten dotiert, was einem Arbeitsaufwand von rund 450 Stunden entspricht.
Es besteht die Gefahr fachlicher Überforderung in den Bereichen Personal- und Verwaltungsrecht, was nicht zuletzt auf eine vermutlich mangelhafte Ausbildung des CAS «Schulleitung» zu schliessen ist.
Es stellt sich nun die Frage, ob das CAS «Schulleitung» der FHNW die Schulleiter/-innen angemessen auf ihre herausfordernde Funktion vorbereitet. In den letzten Jahren sind die Aufgaben einer Schulleitung deutlich anspruchsvoller, vielseitiger und auch belastender geworden. Insbesondere die rechtlichen Grundlagen und Verantwortungen sind nicht zu unterschätzen. Beim aktuellen Fall an der Sekundarschule Oberwil zeigt sich ein dazu passendes Bild: Dem ehemaligen Schulleiter, gegen den mehrere aufsichtsrechtliche Anzeigen eingereicht wurden, fehlten offensichtlich genau diese elementaren rechtlichen Kenntnisse.
Belastung der Schulleiter/-innen ist enorm
Das Problem ist, dass es an qualitativ guten und motivierten Lehrpersonen fehlt, die sich zu einem Schulleitungsmitglied ausbilden lassen wollen. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Einerseits stellt die Schulleitungsfunktion eine starke Belastung dar, weil oftmals deutlich zu wenig Ressourcen vorhanden sind. Andererseits besteht die Gefahr von fachlicher Überforderung in den Bereichen Personal- und Verwaltungsrecht, was nicht zuletzt auf eine vermutlich mangelhafte Ausbildung des CAS «Schulleitung» zu schliessen ist.
Ziel der Attraktivitätssteigerung muss es sein, dass deutlich mehr Personen Schulleiter/-innen werden möchten, damit die Schulbehörden bei Neuanstellungen auch eine echte Auswahl haben.
Attraktivität des Schulleitungsjobs muss verbessert werden
Die SSbB fordert, dass Schulleitungsstellen attraktiver gestaltet und mögliche Belastungen sinnvoll abgefangen werden müssen. Auch sollte die Schulleitungsausbildung professionell evaluiert werden und gegebene Mängel respektive Lücken des CAS behoben und geschlossen werden. Ziel der Attraktivitätssteigerung muss es sein, dass deutlich mehr Personen Schulleiter/-innen werden möchten, damit die Schulbehörden bei Neuanstellungen auch eine echte Auswahl haben.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel
Ich denke, dass es weniger an der mangelhaften Ausbildung noch am Lohn liegt, sondern am Umstand, dass diese Funktion die falschen Personen anzieht. Narzisstisch belastete Persönlichkeiten, den Berufsentscheid oft fällend auf einer persönlichen Negativauswahl: Ich bin Lehrperson, doch das Unterrichten gefällt mir nicht. Also werde ich Schulleiter(in). Das geht schief – zwingend.