In letzter Zeit läuft es für die Genderverfechter nicht mehr ganz so rund wie zuvor. Zwar ist der Gegenwind, der ihnen aus dem Kulturstaatsministerium und manchen Landesregierungen entgegenweht, nur lau. Trotzdem sind sie vorsorglich in den Angriffsmodus gegangen. Sie versuchen, den Spieß umzudrehen, indem sie den Begriff “Sprachpolizei”, mit dem sie selbst belegt werden, nun gegen ihre Kritiker richten.
Beklagt werden etwa “Genderverbote” an den Schulen, obwohl es dort nur – in Übereinstimmung mit den Rechtschreibregeln – um die Sonderzeichen (Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen), nicht etwa um das “weiche” Gendern mit Beidnennungen oder substantivierten Partizipien (Mitarbeitende) geht. Anhänger des Genderns wie die Grünen in Hessen aber sehen schon diese moderaten Einschränkungen als “Kulturkampf”, für den es doch gar keinen Grund gebe: “Wer gendern will, der soll es tun. Wer nicht gendern will, der soll es lassen.”

Forschungs-, Kultur- und Bildungsthemen
Wie es um die Freiheit vom Gendern tatsächlich bestellt ist, dafür lieferte gerade ein Berufungsverfahren vor dem Hamburger Landesarbeitsgericht Anschauungsmaterial. Verhandelt wurde dort der Fall einer Mitarbeiterin des in der Hansestadt ansässigen Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie. Sie hatte als Strahlenschutzbeauftragte ein Arbeitsschutzdokument verfasst und bekam die Anweisung, es mit Beidnennungen, Partizipialformen oder Umschreibungen durchgängig zu gendern.
Zwei Abmahnungen und eine Kündigung
Zwar lehnt die promovierte Chemikerin das Gendern generell ab, weil es gesellschaftlichen Gruppen wie zum Beispiel Legasthenikern das Lesen erschwere. Trotzdem folgte sie der Anweisung – allerdings nur teilweise. Sie weigerte sich, Wörter zu gendern, die dadurch an Präzision und Rechtsverbindlichkeit verlieren würden. Dafür nannte sie als Beispiel einen juristisch definierten Begriff wie ermächtigter Arzt. Werde er durch einen “geschlechtersensiblen” Ausdruck wie etwa fachärztliche Person ersetzt, sei das Klarheitsgebot verletzt.
Ihre Vorgesetzten akzeptierten ihre Weigerung nicht. Es folgten zunächst zwei Abmahnungen, dann eine Kündigung. Die Mitarbeiterin klagte dagegen mit finanzieller Unterstützung des Vereins Deutsche Sprache. Das Arbeitsgericht Hamburg gab ihr in erster Instanz recht und kassierte sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung.
Ein juristischer Sieg für die Genderkritik war dieser Prozessausgang also nicht. Vielmehr stellte der Richter ausdrücklich fest: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten verlangen, zu gendern.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ging daraufhin in Berufung. Über sie entschied nun das Landesarbeitsgericht. Das Verfahren, in dem der Richter und die Anwälte beider Parteien übrigens durchweg das generische Maskulinum verwendeten (der Arbeitgeber, der Strahlenschutzbeauftragte), endete mit einem Sieg der genderkritischen Klägerin. Allerdings – das Gendern als solches spielte dabei gar keine Rolle. Das Bundesamt unterlag nur wegen einer arbeitsrechtlichen Formalie. Es hätte der Mitarbeiterin die Abfassung der Strahlenschutzanweisung gar nicht erst übertragen dürfen, weil so etwas nicht zu ihren Aufgaben gehörte.
Ein juristischer Sieg für die Genderkritik war dieser Prozessausgang also nicht. Vielmehr stellte der Richter ausdrücklich fest: Arbeitgeber dürfen von ihren Beschäftigten verlangen, zu gendern.
Ob das auch für die Verwendung von Sonderzeichen (Zeug*in) uneingeschränkt gilt, blieb offen. Zumindest Behörden sind hier an die amtlichen Rechtschreibregeln gebunden, die Genderstern und Co bislang ausschließen. Deutlich wurde in jedem Fall: Die Möglichkeit, Arbeitnehmer zum Gendern zu zwingen, ist rechtlich fest verankert.

Eine wichtige Grundlage bilden die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, die – wenn auch oft vage formuliert – eine “geschlechtergerechte” Sprache fordern. Auf sie berufen sich die Gleichstellungsbeauftragten mit ihren Leitfäden und Richtlinien, die manchmal auch als “Empfehlungen” daherkommen, denen aber besser folgt, wer seine berufliche Laufbahn nicht gefährden oder in die rechte Ecke gestellt werden will.
Erfahrungsberichte von Betroffenen
Wie rigoros der Sprachumbau in Behörden, Ministerien und Unternehmen, in Medien, Verlagen und Forschungseinrichtungen, an Universitäten und in Verbänden durchgesetzt wird, dokumentiert das Buch “Genderzwang”, das in diesem Monat erscheint (Verlag Königshausen & Neumann). In ihm haben Fabian Payr, Germanist und Musikpädagoge, und die Literaturwissenschaftlerin Dagmar Lorenz zahlreiche Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengetragen, die beispielhaft für den Druck stehen, der auf diejenigen ausgeübt wird, die der “geschlechtersensiblen” Sprachlenkung kritisch gegenüberstehen und darauf hinweisen, dass das generische Maskulinum alle nur denkbaren Geschlechtsidentitäten einschließt.

Über manche der aufgeführten Fälle war schon zuvor berichtet worden, die meisten aber beruhen auf Erfahrungsberichten von Betroffenen, die sich bei den Autoren gemeldet haben. Etliche der Geschichten wurden auf Bitten der Hinweisgeber anonymisiert, da diese bei Nennung ihres Namens negative Konsequenzen befürchten müssen.
Ein Großteil der Erfahrungsberichte kommt – wenig überraschend – aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbetrieb, wo der diversitätspolitische Eifer besonders groß ist. Universitätsleitungen und Dekanate verlangen das Gendern aller Textsorten von der Prüfungsordnung über den Kommissionsbericht bis zur Pressemitteilung; Wissenschaftler müssen in ihren Anträgen auf Forschungsförderung gendern, weil sie sonst die Ablehnung und damit ihre Forschungsprojekte riskieren. Auch viele Wissenschaftsverlage machen das Gendern zur Voraussetzung. Wer sich dem widersetzt, verliert wichtige Publikationsmöglichkeiten, was vor allem für Nachwuchsforscher das frühe Ende der Karriere bedeuten kann.
Die wissenschaftliche Rede bleibt nicht verschont, wie der österreichische Neurologe und Psychiater Raphael Bonelli berichtet. Er wurde mitten in einem Vortrag von der Vorsitzenden der gastgebenden Fachgesellschaft unterbrochen und zurechtgewiesen, weil er das generische Maskulinum verwendete: “Herr Kollege, wir haben doch ausgemacht, dass wir immer ‘Patientinnen und Patienten’ sagen!” Bonelli, der sich an eine solche Abmachung nicht erinnerte, blieb beim geschlechtsneutralen Maskulinum. Danach bekam er keine Einladungen mehr zu Vorträgen in diesem Rahmen.
Moralischer Druck und klare Drohungen
Gegenüber den Studenten kommt eine Mischung aus moralischem Druck und klaren Drohungen zum Einsatz: So “hofft” die „Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung“ der Freien Universität Berlin, dass die “Studierenden” sich um eine “diskriminierungsfreie und diversitätsgerechte” Sprache bemühen. Damit die Hoffnung auch in Erfüllung geht, weist sie darauf hin, dass die “Prüfenden und Lehrenden” das Gendern in Hausarbeiten und Klausuren verlangen können und in bestimmten Fällen ein Punktabzug wegen Nichtgenderns durchaus statthaft sei. Angesichts der drohenden Abwertung – notenmäßig und moralisch – wagen es nur wenige, sich zu widersetzen.
Dass man die “Geschlechtergerechtigkeit” noch weiter treiben kann und sei es auf Kosten der Wissenschaftlichkeit, demonstrieren die Duale Hochschule Baden-Württemberg und die IU Internationale Hochschule Erfurt: Sie erwarten von ihren Studenten, dass sie in ihren Arbeiten nicht mehr männliche als weibliche Autoren zitieren. “Am meisten erschüttert hat mich, dass sich dieser illiberale Geist gerade an den Universitäten so etabliert hat”, sagt Buchautor Fabian Payr über seine Fallsammlung. “Denn man sollte doch meinen, dass das dies Orte freien Austauschs sind. Doch gerade hier ist es besonders schwierig geworden, abweichende Meinungen zu äußern.”
Fallgeschichten aus Firmen und Berufsverbänden zeigen, dass die Kombination aus institutionellem, wirtschaftlichem, moralischem und sozialem Druck auch hier dazu dient, genderkritische Mitarbeiter zu disziplinieren. Ähnliches gilt für einen Teil der Medien, nicht zuletzt die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
An vielen Schulen herrscht ein ähnlich repressives Klima. Da ist der Lehrer, der an seiner Schule mit viel Engagement die Öffentlichkeitsarbeit macht, nun aber daran denkt, diese Funktion aufzugeben, weil die Schulleitung ihn zum Gendern zwingt. Da ist die angehende Grundschullehrerin in Berlin, der deutlich gemacht wurde, dass sie durchfallen könnte, wenn sie im Referendariat nicht die Gendervorgaben des Landes umsetzt. “Ich habe nach einigen Stunden Gendern auf den Tagungen immer das Gefühl, es nicht mehr ertragen zu können”, so eine Lehrerin über ihre Erfahrungen auf pädagogischen Fortbildungsveranstaltungen. “Reden kann ich in diesen Kreisen mit niemandem darüber. Es scheint so zu sein, als wenn ich die gesellschaftliche Weiterentwicklung blockieren möchte, wenn ich beim Gendern nicht mitmache. Ich gebe auch keine Wortmeldungen mehr ab, weil ich es einfach nicht schaffe, von ‘KollegInnen zu sprechen.”

Fallgeschichten aus Firmen und Berufsverbänden zeigen, dass die Kombination aus institutionellem, wirtschaftlichem, moralischem und sozialem Druck auch hier dazu dient, genderkritische Mitarbeiter zu disziplinieren. Ähnliches gilt für einen Teil der Medien, nicht zuletzt die Sender des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Offiziell ist das Gendern hier zwar freiwillig, Insider wissen aber zu berichten, dass Autoren dazu genötigt werden. Insbesondere freie Mitarbeiter fügen sich, weil sie sonst befürchten müssen, keine Aufträge mehr zu bekommen.
Historisch beispielloser Eingriff von oben
Diese Schlaglichter auf den Alltag des “gendersensiblen” Schreibens und Sprechens beleuchten grell, wie weit der historisch beispiellose Eingriff von oben in die Struktur der Sprache bereits fortgeschritten ist und welch entscheidende Rolle die massive administrative, politische und rechtliche Rückendeckung für den Erfolg der Genderer spielt. Inwieweit sich die fortschreitende Delegitimierung des generischen Maskulinums, die den Kern dieser Sprachpolitik bildet, noch aufhalten lässt, bleibt abzuwarten.
Tröstlich mag sein, dass die Übergriffigkeit der Sprachregulierer mitunter selbst Befürwortern des Genderns gegen den Strich geht: So berichtete der Soziologe Steffen Mau dem “Spiegel”, dass ihn ein Bundesministerium eingeladen hatte, einen Vortrag zu halten. Vor seiner Anreise sollte er sich vertraglich dazu verpflichten, “geschlechtergerechte Sprache zu nutzen”. Mau gendert selbst, beharrte aber auf Freiwilligkeit und verwahrte sich gegen den “Autonomieverlust”.

