30. Dezember 2024
Projekt Governance in den Zürcher Mittelschulen

Anfang vom Ende gelebter Partizipation

Governance – ein Begriff aus der Institutionenökonomie und dem New Public Management hat nach der Volksschule nun die Zürcher Mittelschulen erreicht und stösst bei den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern nahezu geschlossen auf Ablehnung. Gastautor Michael Bleicherbacher stellt die zentralen Änderungen dar und weist auf den Abbau partizipativer Mitwirkung hin, wenn die Konzentration von Macht und Entscheidungsbefugnissen auf Amt und Schulleitung übergehen. Der gelebten Zusammenarbeit zwischen Schulkommissionen, Schulleitungen und Lehrerschaft werde der organisatorische Boden entzogen. Lesen Sie dazu auch die gemeinsame Stellungnahme der Lehrpersonenkonferenz der Zürcher Mittelschulen (LKM) und des Mittelschullehrpersonenverbandes Zürich (MVZ) (https://condorcet.ch/2023/07/stellungnahme-governance/) sowie die Analyse von Ist-Zustand und geplanten Änderungen von Bildungsrat Peter Küng (https://condorcet.ch/2023/07/governance-ein-g…falsche-richtung/).

Im Kanton Zürich geniessen die Mittelschulen eine «Teilautonomie». Im Rahmen des Budgets kann in die Infrastruktur und Entwicklung der Schule investiert werden. Eine Facette der Teilautonomie, wie sie aus Sicht der Schulen auch verstanden werden kann, ist eine gewisse organisatorische Unabhängigkeit von der Bildungsverwaltung und eine Mitverantwortung der Lehrpersonen in der Schulorganisation, z. B. bei der Besetzung von Schulleitungsposten oder den Lehrplänen. Zur Teilautonomie gehört auch, dass den Schulen ein Milizgremium vorsteht, die Schulkommission, welche die Schulleitenden zur Wahl vorschlägt oder für die Qualifikation der Lehrpersonen zuständig ist.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich hat nun unter dem Titel «Projekt Governance» ohne Not und ohne fundierte Analyse allfälliger Probleme einen Vorentwurf mit Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen in die Vernehmlassung gegeben, welche drastische Änderungen an der Organisationsstruktur der Mittel- und Berufsschulen zur Folge hätten.

Die Vernehmlassungsvorlage

Die Vernehmlassungsvorlage enthält 5 Punkte, von denen hier die problematischsten Änderungen kurz dargestellt werden:

  1. Eine Stärkung der Schulleitung soll erreicht werden, indem nicht mehr die Schulkommission (SK), sondern der Rektor/die Rektorin für die Anstellung und Entlassung der Lehrpersonen sowie für die Leistungsbeurteilung zuständig sein soll. Der SK kommt nur noch eine unterstützende Rolle zu. Strategische Entscheidungen sollen nun allein bei der Schulleitung liegen, Konvent und SK dürften lediglich Stellung nehmen.
  2. Die Anstellungsbedingungen aller Schulleitungsmitglieder sollen dahingehend geändert werden, dass Rektor oder Rektorin nicht mehr von der SK, sondern vom Mittelschulbildungsamt, also allein von der Verwaltung, unbefristet und ohne Unterrichtsverpflichtung ernannt werden. Prorektorinnen und Prorektoren würden neu allein vom Rektor angestellt werden, ebenfalls ohne Befristung und ohne Unterrichtsverpflichtungen. (Bislang waren maximal drei Amtszeiten à vier Jahre für Schulleitungsmitglieder möglich.) SK und Lehrerschaft dürften lediglich in einer Findungskommission einsitzen; die Zustimmung des Konventes muss damit nicht mehr eingeholt werden.
  3. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt soll statt der Schulkommission die Rektorin/den Rektor führen und für ihre Leistungsbeurteilung zuständig sein.
  4. Die Schulkommissionen sind nicht mehr als Aufsichtsorgane vorgesehen, sondern werden auf die Rolle der Beratung und Unterstützung beschränkt. Daher sollen auch die regelmässigen Konferenzen der SK-Präsidenten als Organ der Zusammenarbeit aufgehoben werden.
  5. Verwaltungs- und Betriebspersonal soll neu dem Gesamtkonvent angehören können und damit auch über pädagogische Fragen mitentscheiden. Die Schulleitung entscheidet über deren Konventszugehörigkeit.

Die Änderungen wurden nicht mit den betroffenen Gremien erarbeitet. So erstaunt es nicht, dass die oben aufgeführten Anpassungen sehr kritisch gesehen oder rundweg abgelehnt werden. Im Fokus stehen der radikale Abbau der Möglichkeiten zur Partizipation der Lehrerschaft und die Verlagerung der Entscheidkompetenzen von der Schulkommission weg hauptsächlich hin zum Rektor/zur Rektorin.

Entmachtung der Schulkommission als aufsichtsführendes Gremium der Zivilgesellschaft

Die Schulkommission ist ein Gremium, das sich aus interessierten Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft rekrutiert, häufig aus Vertreterinnen und Vertretern zuführender oder abnehmender Bildungsinstitutionen, aus Politikerinnen und Politikern, aus dem Gewerbe des Einzugsgebietes oder aus der Kultur. Die Wahl erfolgt durch die Bildungsdirektion. Noch ist die Schulkommission zuständig für strategische Entscheide, für die unbefristete Anstellung, die Entlassung und die Qualifikation der Lehrpersonen und den Wahlvorschlag für Schulleitende. Das Gremium ist aufgrund seiner Stellung in der Organisation unabhängig von Amt und Schulleitung. Es übernimmt die Rolle der Öffentlichkeit, die über das Geschehen an den Mittelschulen wacht. Es entwickelt gerade durch die besondere Mischung ihrer Vertreter eine gesunde Aussensicht auf Schule und Bildung und trägt zur Öffnung der Institution bei. Und damit sind eben auch die Mittelschulen selbst dieser Öffentlichkeit verpflichtet und nicht einer Behörde, wie nun vorgesehen. In Zukunft soll dieses Gremium, geht es nach dem Willen des Amtes, nur noch beratende Funktionen haben. Seine Kompetenzen gingen über an die Rektorin/den Rektor oder das Amt.

Der «Governance»-Vorentwurf beschneidet die Partizipationsmöglichkeiten der Konvente der Lehrerschaft.

Was bedeutet der Abbau von Partizipation für die Schulkultur an unseren Gymnasien?

Der «Governance»-Vorentwurf beschneidet die Partizipationsmöglichkeiten der Konvente der Lehrerschaft. So müssten z.B. Diskussionen und Vorschläge zur Änderung der Stundentafel bei der Einführung neuer Fächer oder einer Neugewichtung der vorhandenen nicht mehr im Konvent geführt werden. Ebenfalls würde die Stimme der Lehrerschaft fehlen, wenn es um die Besetzung resp. Wiederwahl von Schulleitungsposten geht. Bisher konnte der Konvent beides der Schulkommission vorschlagen und diese wiederum übergeordneten Gremien zum Entscheid unterbreiten. Nun soll also allein die Rektorin/der Rektor die Stundentafel (im Rahmen der MAR-Vorgaben) beschliessen und das Amt selbst die Rektorin/den Rektor wählen. Diese(r) wiederum würde die Prorektorinnen und Prorektoren anstellen. Dieser Ab- statt Ausbau der Partizipationsmöglichkeiten der Lehrerschaft wirkt angesichts der Forderung aus dem laufenden Verfahren zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität nach mehr politischer Bildung aus der Zeit gefallen. Die Aufhebung von Amtszeitbeschränkung und Unterrichtsverpflichtung für Schulleitende sind weitere Elemente des Vorentwurfes, welche den angestrebten Systemwechsel verdeutlichen. Damit würden die Schulen Gefahr laufen, dass die Lehrpersonen sich deutlich weniger mit ihrer Schule identifizieren und die Mentalität des «Dienstes nach Vorschrift» die Schulentwicklung ausbremst. Denn wie der Bericht des IfE UZH zeigt, setzt die Weiterentwicklung des Gymnasiums «ein hohes Engagement aller Beteiligter voraus». (Link: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/schulen/maturitaetsschulen/projekt-gymi-2022/zuercher-vorprojekt/brianza_criblez_haymoz_petko_2023_gymnasien_entwickeln_sich_weiter.pdf)

Worin liegt der qualitative Mehrwert?

Es kann natürlich argumentiert werden, dass es so oder ähnlich in anderen Kantonen schon praktiziert wird. Belege dafür, dass dies der Qualität der Schulen zuträglich ist, fehlen allerdings. Die Nachteile, die bei einer Umsetzung der Vorschläge befürchtet werden müssen, hat Bildungsrat Peter Küng in seinem Artikel «Governance – ein grosser Schritt in die falsche Richtung» erörtert, der im Qi, der Verbandszeitschrift des Mittelschullehrerverbandes des Kantons Zürichs, abgedruckt wurde. (Link: https://mvz.ch/qi_unsere_zeitschrift/detailview/article/106853/eyJlIjoiMTQxMTg1IiwiaSI6bnVsbH0=)

Guter Unterricht, gute Bildung lässt sich nicht befehlen. Guter Unterricht lebt von talentierten Lehrpersonen, die meist weit über das erforderliche Mass in den Unterricht und in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler investieren.

Jammern auf hohem Niveau? Mitnichten!

Der Unterricht lebt von talentierten Lehrkräften

Von aussen betrachtet dürfte es kaum nachvollziehbar sein, wo das grosse Problem der vorgeschlagenen Änderungen liegt. Weshalb soll das Amt nicht eine Hierarchie von der Regierungsrätin bis hinunter zur Lehrperson etablieren und so die bestehende Weisungsbefugnis durchsetzbarer machen? Damit könnte dann den Schulen befohlen werden, wie sie aufgestellt sein und entwickelt werden sollten. Die Antwort ist einfach. Guter Unterricht, gute Bildung lässt sich nicht befehlen. Guter Unterricht lebt von talentierten Lehrpersonen, die meist weit über das erforderliche Mass in den Unterricht und in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler investieren. Die Lehrpersonen tun das aus Überzeugung, da sie sich in hohem Masse mit «ihrer» Schule identifizieren. Sind sie mit ihrer Arbeit aufgrund des Umfeldes nicht mehr zufrieden, schauen sie sich nicht gleich nach einer anderen Stelle um. Viel eher droht dann der innere Rückzug. Im Klassenzimmer ist jede Lehrperson allein verantwortlich, und was da geleistet wird, ist kaum messbar oder wird erst nach langer Zeit deutlich. Eine Bevormundung durch Personen, die weder qualifizierter sind noch über eine höhere akademische Bildung verfügen, ist da sicher nicht hilfreich. Weit wertvoller wäre es, für talentierte Personen den Lehrberuf wieder attraktiver zu machen, sodass aus einem grösseren Reservoir die Besten für den Beruf gewonnen werden könnten. Das wiederum führte zu einer echten Entlastung der Schulleitungen und würde damit eines der im Vorwort des Vorentwurfes aufgeführten Ziele tatsächlich erreichen.

Michael Bleichenbacher

 

Zum Autor: Dr. sc. nat. ETH Michael Bleichenbacher unterrichtet an der Kantonsschule Zürich Nord das Fach Chemie, war Rektor a.i. an der Vorgängerschule KSOE und ist langjähriger Delegierter der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen (LKM).

 

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