30. Juli 2025
Schwimmgutscheine

Ja, ja, es steht drin, aber wir schaffen es halt nicht. Die Eltern müssen ran.

Condorcet-Autor Alain Pichard, Mitglied der bernischen Grossen Rates, gewährt uns am Beispiel der Motion für Schwimmgutscheine einen Einblick in einen parlamentarischen Prozess. Es war ein hartes Stück Arbeit für die drei Motionäre Andrea Zryd (SP), Nadja Guenthör (SVP) und Alain Pichard (GLP). Die Motion schaffte es nur, weil sie in ein Postulat umgewandelt worden war.

Motionärin Andrea Zryd, Grossrätin SP: Das Schwimmenlernen ist im Lehrplan als Kompetenzziel festgelegt.

Die Motion «Schwimmgutscheine» (siehe: https://condorcet.ch/2023/06/der-fluch-der-unkonventionellen-massnahme/) hat Missverständnisse ausgelöst. Viele Fraktionen im bernischen Grossen Rat glaubten, dass damit der Schwimmunterricht flächendeckend ausgelagert werden solle. Auch Bildung Bern empfahl, das Anliegen in ein Postulat zu verwandeln.  Und die Bildungsdirektion meinte lapidar: «Schwimmen ist Sache der Eltern!» Das ist angesichts des erklärten Kompetenzziels, der im LP21 deutlich festgehalten ist, eine fatalistische Einstellung, so im Sinne: «Ja, ja steht schon drin, aber wir schaffen es nicht!»

Grossrätin Andrea Zryd erklärte den Grossrätinnen und Grossräten den Ernst der Lage, indem sie statistisch untermauerte, dass die Situation bezüglich «Schwimmfähigkeiten» immer problematischer werde. Immer mehr Kinder, aber auch Erwachsene könnten nicht mehr schwimmen, das habe ernsthafte Konsequenzen. Als Mitmotionär, der sich ansonsten stark gegen jede zusätzliche Wunschprosa für den Unterricht wehrt, betonte ich, dass die Schwimmgutscheine eine

NZZ: Ernsthafte Konsequenzen

Beim Schwimmen geht es auch in einem wassereichen Land wie der Schweiz um Teilhabe und Partizipation.

unkomplizierte und effektive Massnahme sei, ein klein wenig gegen den Trend anzukämpfen. Es gehe keineswegs darum, die Schulen von der Schwimmpflicht zu befreien, quasi ganze Klassen in private Schwimmkurse zu schicken. Es müsse aber möglich sein, dass Kinder, die nicht schwimmen können, weil sie es weder in der Schule noch im Elternhaus gelernt haben und einfach durch die Maschen gefallen sind, in ihrer Freizeit einen Schwimmkurs besuchen können. Es würden Einzelfälle bleiben. Eine Parlamentarierin meinte: «Wir empfangen in unseren Schulen beispielsweise ständig Kinder von frisch Zugewanderten. Mit denen im Rahmen eines normalen Sportunterrichts den Schwimmkurs nachzuholen, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Warum sollen wir in einem Teilbereich nicht handeln, also dort das Problem lindern, auch wenn wir das Gesamtproblem dadurch nicht beseitigen können?

Beim Schwimmen gehe es auch in einem wassereichen Land wie der Schweiz um Teilhabe und Partizipation. Wenn sich die jungen Menschen, Männer und Frauen im Sommer am Abend beim «Bräteln» an den Flüssen und Seen treffen und sich zwischendurch im Wasser abkühlen oder in Gummischlauchbooten die Aare runtertreiben, ist das für Nichtschwimmer eine harte Prüfung, die die Betroffenen nicht selten zu Leichtsinnigkeit verleitet, einfach, um dabei zu sein.

Das Postulat wurde schliesslich mit einem recht deutlichen Resultat überwiesen. Es gilt nun, einen vernünftigen Erlass zu entwerfen, der es möglich macht, Kooperationen mit den Schwimmvereinen einzugehen.

 

 

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