25. April 2024

Schreiben nach Gehör

Immer wieder erreichen uns Leserbeiträge zum Thema “Rechtschreibung”. Normalerweise halten wir uns in der Publikation zurück, weil wir uns nicht über arbeitende Menschen lustig machen wollen. Diesmal geht es allerdings um “Rechtschreibe-Blüten”, die sich an die Öffentlichkeit wenden. Zwei Bildbeiträge aus Basel!

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Condorcet-Autor Roland Stark in Höchstform. In seiner neuesten BAZ-Kolumne vergleicht er die schulischen Leistungen der Stadt Basel mit denjenigen der Appenzell-Innerrhodener. Nach der gestrigen Fussballpleite des FCB gegen Linz eine weitere Schmach für den Stadt-Kanton. Allerdings mit weit gravierenderen Konsequenzen.

2 Kommentare

  1. Liebe Redaktion
    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie darauf verzichten würdet, sich mit dem Condorcet – Block auch noch auf dieses falsche Diskussionsgewurstel von wegen “schreiben nach Gehör”, das weder Kopf noch Füsse hat, zu befassen. Es könnte ja sein, dass der oder die Schreibende noch nie den geografischen Namen dieses Flusses geschrieben hat, und ihn erst mit dieser Reise erlebt.
    Somit ist das nach dem lang gesprochenen durchaus richtig und schon wieder eine Ausnahme von der gängigen Regel, bei der beides angewendet wird, z.B. und . ist nur bei wenigen Wörtern zu finden.
    Wie will man denn anders schreiben als nach Gehör? Das ist auch die erste Regel, worauf Konrad Duden 1901 in seinem ersten etwa hundert seitigen Büchlein im Stab quart Format verweist, ABER sofort zeigt er auf, dass dies nur bedingt angewendet werden kann. Dann folgen Wörtergruppierungen mit regelmässigen Abweichungen.

    “VALENTINUS ICKELSAMER schreibt bereits 1534: “Die rechte weis auffs kuerzist lesen zu lernen” sei, zu wissen, „wie man aber die buchstaben recht nennen sol /“ „Aber also gehet es mit dem lesen vnd den buchstaben zu / das man ein wort inn der rede absetzen mus in seine teile“ und ein Schüler müsse schon ein „ungeschickter kopff“ sein, wenn er das Lesen auf diese Art nicht begreife.
    Mit freundlichen Grüssen
    Barbara Müller Gächter

    1. Frau Müller, Condorcet greift meiner Meinung nach zu Recht ein in die Diskussion um die Schreiblernmethode «Schreiben nach Gehör». Ihr grundlegender Irrtum besteht darin, dass
      1. die Zuordnung Sprechlaute (Phoneme) zu Buchstaben keine 1:1-Angelegenheit ist, die Lernenden deshalb ständig aufs Glatteis führt. Vielmehr repräsentiert ein Buchstabe mehrere Sprechlaute: Z.B. steht der Buchstabe -o- für das lange, geschlossene o in holen, das kurze, offene in wollen. Der Konsonant -h- wird nur im Anlaut gesprochen, z.B. hallo, aufheben, hingegen dient er manchmal als reines Dehnungszeichen: hohl, Vieh, als Hilfszeichen für Konsonanten, die kein eigenes Schriftzeichen besitzen: ch für [X und ç] (lachen, riechen), sch für [ʃ] (scheinen), ck für Doppel-k (backen) oder als in der Schrift konservierten Schwundlaut nach r oder t: Rhein, Rhone, Rhythmus, Therapie. Der gleiche Sprechlaut kann unterschiedlich verschriftet werden: So gibt es für [f] vier Schreibweisen: f in fallen, ff in hoffen, v in viele, ph in Phantom.
      2. dass Schreiben nach Gehör demnach nur mit der internationalen phonetischen Schrift zu haben wäre, in der es pro Phonem genau ein entsprechendes Zeichen gibt. Da Kinder jedoch die allgemein übliche Standardschrift lernen, müssen sie deren Konventionen (=sozialen Abmachungen) lernen. Da die Regeln, nach denen die Zuordnung Laute – Buchstaben festgelegt wurden, zum Teil sehr abstrakt sind und wohl nur von ausgekochten Spezialisten verstanden werden, prägt sich die Schreibung am besten durch das Schriftbild und die motorische Nachahmung des (nach Duden) korrekten Schriftbildes ein. Das erspart den Lernenden später ein mühsames, zeitraubendes Umlernen oder die Diskriminierung, die sie erdulden müssen, wenn sie an ihren fantasievollen Varianten im Erwachsenenleben festhalten.

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