Unterhält man sich in diesen Tagen mit Schülern, die mitten in den Abiturprüfungen stecken, erzählen sie Bemerkenswertes: Lehrkräfte gingen zwischen den Reihen umher, schauten auf Hände, auf Tische, auf Gesichter – manchmal sogar in die Ohren. Der Grund: Die Möglichkeiten, zu schummeln, haben sich durch Künstliche Intelligenz verändert.
Was früher ein Spickzettel war, kann heute ein kaum sichtbarer Ohrhörer sein. Aufgaben lassen sich fotografieren, über ein Smartphone an eine KI-Anwendung senden und innerhalb weniger Sekunden beantworten. Die Lösungen können auf kleinen Displays erscheinen, über Kopfhörer eingespielt oder über andere Geräte weitergegeben werden.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bildungsbereich ist nach Einschätzung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) keine Randerscheinung mehr. In ihrem Bericht “Digital Education Outlook 2026” kommt die Organisation zu dem Schluss, dass generative KI “rasch von einer marginalen zu einer weitverbreiteten Nutzung übergegangen ist”. Besonders ausgeprägt sei der Einsatz in der Sekundarstufe II, also etwa der gymnasialen Oberstufe, und im Hochschulbereich. “Kurz gesagt: Schülerinnen und Schüler nutzen generative KI – in geringem Umfang in der Primarstufe, moderat in der Sekundarstufe I, aber regelmäßig und mehrheitlich in der Sekundarstufe II und im Hochschulbereich.”
Dabei gehe es vielen Schülern weniger um vertieftes Lernen als um Effizienz. Häufig werde KI zur “kognitiven Unterstützung, etwa Informationen, Erklärungen und Zusammenfassungen, oder für Produktionsunterstützung wie Ideengenerierung, das Verfassen von Texten und die direkte Generierung von Lösungen” genutzt. Die OECD warnt, dass dies den Lernprozess verändern kann: “KI-Systeme können die scheinbare Qualität von Schülerarbeiten verbessern, ohne ihr tatsächliches Lernen – also den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten – zu erhöhen.”
Lehrkräfte werden angehalten, auf typische Auffälligkeiten zu achten – etwa ungewöhnliche Körperhaltungen, leises Sprechen in Ärmel oder Kragen oder wiederholte Handbewegungen an Kleidung und Schmuck. Auch technische Hilfsmittel wie Smartwatches, Ohrhörer oder andere Geräte sollen gezielt in den Blick genommen werden.
Schulen bundesweit berichten zunehmend von solchen Szenarien. Wie reagieren die Bundesländer darauf, dass Schüler KI nutzen, um unerlaubte Hilfen in Prüfungen zu nutzen?
So gehen die Bundesländer mit KI-Schummeleien um
In Bayern sieht man sich auf die neue Gefahr für die Chancengleichheit der Abiturienten vorbereitet: Das Landeskultusministerium hat Hinweise zusammengestellt und darin konkrete Szenarien durchgespielt. Lehrkräfte werden angehalten, auf typische Auffälligkeiten zu achten – etwa ungewöhnliche Körperhaltungen, leises Sprechen in Ärmel oder Kragen oder wiederholte Handbewegungen an Kleidung und Schmuck. Auch technische Hilfsmittel wie Smartwatches, Ohrhörer oder andere Geräte sollen gezielt in den Blick genommen werden.
Neben dieser Sensibilisierung setzt Bayern auf organisatorische Maßnahmen im Prüfungsraum. So sollen möglichst nur zugelassene Materialien auf den Tischen liegen, persönliche Gegenstände werden ausgelagert, und die Aufsicht wird verstärkt. “Die Schulleitungen sind für diese Thematik im Sinne von Prävention und Intervention auf vielfache Weise sensibilisiert”, teilt das Ministerium auf WELT-Anfrage mit.
Unter bayerischen Schülern stoßen solche Maßnahmen auf Kritik. Viele nähmen die aktuellen Maßnahmen “teilweise als übertrieben wahr”, sagt Lukas Berger, Landesschülersprecher der Gymnasien in Bayern, WELT. “Ein Beispiel ist das Kontrollieren der Ohren vor Prüfungen – das wirkt für manche unverhältnismäßig.” Gleichzeitig sieht auch er die Entwicklung der Technik als Herausforderung: “Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich rasant weiter, und Betrugsversuche werden immer schwerer zu erkennen.”

Auch in anderen Bundesländern sind Schulen und Behörden sich der neuen Schummelmöglichkeiten bewusst, sie reagieren allerdings mit bereits bekannten Mitteln darauf – so auch Nordrhein-Westfalen: “Die bestehenden Regelungen zu Täuschungshandlungen gelten unabhängig davon, ob klassische oder KI-gestützte Hilfsmittel genutzt werden”, teilt das Schulministerium mit. Elektronische Geräte seien in Prüfungen nicht erlaubt, ihre Mitführung könne als Täuschungsversuch gewertet werden.
“Wir erleben im Moment, dass unser klassisches Prüfungssystem noch vergleichsweise stabil ist, weil der direkte Zugriff auf KI während der Prüfung stark eingeschränkt ist”, sagt Reto Stein, Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung NRW. Er betont: “Die eigentliche Verschiebung findet vor der Prüfung statt. KI verändert, wie Schülerinnen und Schüler lernen und arbeiten, und damit auch die Aussagekraft klassischer Prüfungen.”
Die Schulverwaltung in Niedersachsen teilt mit, für KI-gestützte Schummeleien gälten “die gleichen Vorgaben wie für andere Täuschungsversuche auch”. Gleichzeitig heißt es aus dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung: “Mit dem Voranschreiten der technischen Möglichkeiten mehren sich auch die Berichte über Täuschungsversuche mithilfe dieser Möglichkeiten.” Zahlen dazu werden aber noch nicht erhoben.
Schülerseite: Gegenmassnahmen nur begrenzt wirksam
Schülervertreter sehen vor allem ein strukturelles Problem: “Das Phänomen KI-gestützten Schummelns existiert durchaus bereits”, sagt Otto Ellerbrock vom Landesschülerrat Niedersachsen. Gegenmaßnahmen würden “als nur begrenzt wirksam wahrgenommen”. Es gehe “weniger um ein reines Kontrollproblem, sondern vielmehr um die Notwendigkeit eines strukturellen Wandels im Bildungssystem im Umgang mit neuen Technologien”.
Sachsens Kultusministerium teilt mit: “Systeme mit KI sind grundsätzlich verboten. Wird ein entsprechender Versuch festgestellt, wird dies als Täuschung gewertet. Die Prüfung wird dann mit 0 Punkten bewertet.” Eine Statistik über Betrugsfälle wird nicht geführt, zugleich heißt es: “Es gibt keine Anzeichen für eine signifikante Zunahme von Täuschungen in schriftlichen Prüfungen.” Kritik kommt auch hier von Schülerseite. “Es ist vor allem ein Problem, dass es derzeit keine klaren und einheitlichen Regelungen zur KI-Nutzung im schulischen Kontext gibt”, heißt es vom Landesschülerrat Sachsen. Lehrkräfte seien “oft mit der Thematik überfordert und nicht ausreichend geschult”.
“In schweren Fällen wird die Abiturprüfung für nicht bestanden erklärt.”
In Hessen setzen Schulen neben Verboten vor allem auf Organisation und Abschreckung. Es bestehe die Sorge, dass “Brillen oder (digitale) Stifte mit Scanfunktionen und nicht sichtbare Ohrhörer in Kombination mit KI-Anwendungen verwendet werden”. Bereits Täuschungsversuche könnten Konsequenzen haben, “in schweren Fällen wird die Abiturprüfung für nicht bestanden erklärt”.
Baden-Württembergs Kultusministerium teilt mit: “Der Einsatz von KI in der Abiturprüfung gilt als Täuschungshandlung gemäß der Verordnung des Kultusministeriums.” Eine “signifikante Zunahme” entsprechender Fälle stelle man nicht fest – Zahlen würden aber auch nicht erhoben.
Maximilian Heimerzheim ist Volontär im Innenpolitik-Ressort bei der WELT.

