Es wird um viel Geld gehen – wie fast immer –, wenn am Donnerstag die Regierungschefs der 16 Bundesländer in Berlin zur Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) zusammenkommen. Um Details bei der Verteilung der Milliarden aus dem schuldenfinanzierten “Sondervermögen” des Bundes geht es unter anderem: um Geld für die Chemiestandorte, Mittel für den Bau neuer Gaskraftwerke oder um die Frage, wie stark Länder und Kommunen belastet werden dürfen, wenn der Bund neue Regeln beschließt.
Außerdem steht auf dem Programm, dass es künftig teuer werden soll, wenn Kinder nicht zur Schule gehen – sogenannte Schulpflichtverletzungen sollen konsequenter bestraft werden. Als Punkt 16 hat es das Thema auf die Tagesordnung des Treffens geschafft. Das Schwänzen des Unterrichts wird von den Ministerpräsidenten als ein inzwischen so drängendes Problem gesehen, dass sie gemeinsam Maßnahmen dagegen beschließen wollen. Die Initiative dazu kommt aus Hessen.

Die Zahl derer, die der Schule unentschuldigt fernbleiben, steigt spürbar. Die Landesregierungschefs sind sich einig, “dass das Recht jedes Kindes und Jugendlichen auf Bildung entschieden durchgesetzt werden muss und Schulpflichtverletzungen konsequent sanktioniert werden sollen”, heißt es nach den Beratungen der Staatskanzleichefs in einer entsprechenden Beschlussvorlage für die Ministerpräsidenten.
Nicht ohne triftigen Grund fernbleiben
Für eine durchgreifende Sanktionierung sollen “entsprechende Regelungen” geschaffen werden, heißt es in dem Papier, das WELT vorliegt. Man sehe “die Notwendigkeit, die zentralen Ursachen für Schulpflichtverletzungen zu identifizieren und darauf abgestimmt präventive Konzepte zu entwickeln, die Familien entlasten und einem Rückzug aus dem Schulsystem wirksam entgegenwirken”.
In Deutschland gilt eine Schulpflicht für mindestens neun Jahre in jedem Bundesland; Schüler dürfen dem Unterricht nicht ohne triftigen Grund fernbleiben. Unentschuldigtes Fehlen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, ihre Kinder dazu zu bewegen, den Unterricht zu besuchen. Obwohl die Zahl entsprechender Bußgeldverfahren steigt, gibt es immer mehr Schulschwänzer in Deutschland.
Einzelne Kommunen stellten in den vergangenen Jahren teilweise einen signifikanten Anstieg von Fehltagen an den Schulen fest. In Hannover beispielsweise stiegen sie laut einem NDR-Bericht zwischen 2023 und 2024 nach Angaben der Stadtverwaltung um 14 Prozent, in Osnabrück um 20 Prozent, in Oldenburg um 22 Prozent und in Göttingen nach Angaben der Stadt sogar um 31 Prozent.
Bußgelder werden erst verhängt, wenn Lehrer und Schulleiter bei Dauer-Verweigerern keine andere Handhabe mehr sehen.
Da Bildung und Schulaufsicht den Ländern unterstehen, liegen keine bundesweiten Daten zu Schulpflichtverletzungen vor; sie müssen in den 16 Bundesländern abgefragt werden. “Bild” tat das im vergangenen Jahr. In Nordrhein-Westfalen hat sich demnach die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Schwänzens um 45 Prozent in fünf Jahren erhöht – gerechnet bis zum vorvergangenen Jahr. 8076 solcher Verfahren waren es im Jahr 2024, und das zeigt nur einen Teil des Ausmaßes.
Denn Bußgelder werden erst verhängt, wenn Lehrer und Schulleiter bei Dauer-Verweigerern keine andere Handhabe mehr sehen. Zahlen, die die Behörden mitteilen, stehen also einer vermutlich großen Dunkelziffer von Fällen gegenüber.
In Sachsen-Anhalt gingen demnach im Schuljahr 2023/24 beim Landesschulamt 1945 Verstöße gegen die Schulpflicht ein, 31 Prozent mehr als im Schuljahr 2018/19. In Thüringen wurden durch die Hauptstadt Erfurt 2024 insgesamt 113 Verfahren eingeleitet, 57 Prozent mehr als im Vorjahr (72). Nach 306 Verfahren im Schuljahr 2022/23 stieg die Zahl in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/24 auf 372 (plus 21 Prozent). Hamburg verzeichnete einen 18-Prozent-Anstieg innerhalb von zwei Jahren. Nach 1474 erlassenen Bußgeld-Bescheiden 2022 und 1641 im Jahr 2023 stieg die Zahl 2024 auf 1736.
Was hinter dem Anstieg stecken könnte
Über die Ursachen des Anstiegs gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Aus Informationen aus Bildungsministerien und Kommunen geht hervor: Einer der Gründe kann sein, dass Eltern ihre Kinder vermehrt kurz vor den Ferien aus der Schule nehmen, um vor der großen Urlaubswelle und damit günstiger verreisen zu können.
Ein prominentes Beispiel ist Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke). Sie steht wegen einer urlaubsbedingten Schulbefreiung ihres Sohnes am letzten Schultag vor den Winterferien in diesem Jahr in der Kritik.

Eine Rolle dürften den Angaben zufolge auch ausländische Eltern spielen, die sich in Deutschland niedergelassen haben und hier gemeldet sind. Deren Kinder sind damit hierzulande schulpflichtig, allerdings halten sie sich zeitweise im Heimatland auf. Als weitere Gründe für das Fernbleiben gelten Schul- oder Prüfungsangst bei Kindern, Mobbing, Gewalt, fehlende Motivation sowie familiäre Probleme als Hauptursachen – oder schlicht Eltern, denen es egal ist, ob die Kinder zur Schule gehen oder nicht.
“Kinder brauchen verlässliche Strukturen im Alltag. Wer die Schule schwänzt, verliert seinen Zugang zu Bildung, Klassenkameraden und staatlichem Schutz”, sagt Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), WELT. “Die Schulpflicht ist kein unverbindliches Angebot, sondern die Basis für eine erfolgreiche Schulzeit von Kindern und Jugendlichen. Deshalb müssen wir Schulpflichtverletzungen noch konsequenter ahnden und die Ursachen früh bekämpfen.”
Ende des Monats waren dann mit den Formulierungen “konsequent sanktionieren” und der Schaffung “entsprechender Regelungen” Formulierungen gefunden worden, auf die sich alle verständigen konnten und die an diesem Donnerstag beschlossen werden sollen. Die Frage ist allerdings, wie die Umsetzung aussehen soll.
Wo Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkämen, müsse der Staat handeln – auch mit Sanktionen. “Gleichzeitig wollen wir Familien noch stärker unterstützen, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst aus dem System fallen, sondern ihre Schulzeit als bereichernd, lehrreich und erfüllend empfinden.”
Union und SPD waren allerdings uneinig in der Frage, wie entsprechende Sanktionen aussehen könnten. Die unionsgeführten Länder brachten ins Spiel, Eltern von Kindern mit unentschuldigten Fehltagen Sozialleistungen zu kürzen. So weit wollte die SPD nicht gehen. “Es dürfte rechtlich schwierig sein, Schulpflichtverletzungen mit Abstrichen bei Sozialleistungen zu ahnden”, heißt es in der Staatskanzlei eines SPD-geführten Bundeslandes.
Die Verhandlungsgruppen gingen in diesem Punkt Anfang Februar gereizt auseinander. Ende des Monats waren dann mit den Formulierungen “konsequent sanktionieren” und der Schaffung “entsprechender Regelungen” Formulierungen gefunden worden, auf die sich alle verständigen konnten und die an diesem Donnerstag beschlossen werden sollen. Die Frage ist allerdings, wie die Umsetzung aussehen soll.
Je nach Bundesland Bußgeld zwischen maximal 1000 und 2500 Euro
Denn die Sanktionierung von Schulpflichtverletzungen ist Ländersache und je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Das Bußgeld legen die Kommunen gemäß dem Ordnungswidrigkeitengesetz in eigener Regie fest, einen einheitlichen, bundesweit gültigen Bußgeldkatalog für Verstöße gibt es nicht. Entscheidend sind die Vorgaben der Bundesländer, und die sind unterschiedlich.
In den meisten Bundesländern ist bei Verstößen gegen die Schulpflicht ein Bußgeld von 1000 Euro vorgesehen, in Thüringen und Rheinland-Pfalz sind es bis zu 1500 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis zu 2500 Euro. Das sind Obergrenzen, die in aller Regel nur verhängt werden, wenn die Betroffenen wiederholt die Schule schwänzen und ihr Verhalten nicht ändern.
Laut dem “Bußgeldkatalog 2026” können Schüler, die konsequent die Schule schwänzen, auch strafrechtlich belangt werden. Sie oder ihre Eltern müssen dann mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen – im absoluten Ausnahmefall.
Nikolaus Doll berichtet über die Unionsparteien und die Bundesländer im Osten.

