«Der Schulpsychologische Dienst (SPD) und die Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP BL) leisten eine wichtige Arbeit zur Unterstützung von Schüler/-innen, welche eine «Spezielle Förderung» benötigen. Die Arbeit beinhaltet u.a. auch das Erstellen von testpsychologischen Berichten mit Ergebnissen und Empfehlungen. Die ermittelten Daten unterstehen einer besonderen Vertraulichkeit. Insbesondere dürfen solche Daten nur Lehrpersonen erhalten, welche diese zur Erfüllung des Berufsauftrages benötigen. Bereits mehrfach ist eine Sekundarschule im Umgang mit sensiblen Daten von Schüler/-innen aufgefallen:
Im Juni 2022 publizierte diese Sekundarschule im Internet einen virtuellen Rundgang durch das Schulhaus. Zu sehen waren auf den hochaufgelösten Bildern beispielsweise Fotos von Schulkindern mit Adressen und Telefonnummern oder Listen mit Namen von Lernenden, die noch keine Lehrstelle gefunden haben. Nach der Intervention des Datenschutzbeauftragten sowie des Amts für Volksschulen (AVS) entfernte die Schulleitung den virtuellen Rundgang wieder aus dem Netz.
Solche Daten müssten eine besondere Vertraulichkeit geniessen.
Nur wenige Tage nach diesem Vorkommnis verschickte ein Schulleitungsmitglied ein Massenmail an alle Lehrpersonen mit einer Liste mit 67 Schüler/-innen, welche in diesem Schuljahr eine «Spezielle Förderung» erhalten. Im Anhang verschickte die Schulleitung rund zwei Dutzend Berichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP BL) mit Ergebnissen und Empfehlungen an rund 100 Personen. In den Berichten wird unter Nennung des Namens des Kindes erwähnt, wenn beispielsweise eine «Rechenschwäche», «Lese- & Rechtschreibstörung», «hirnorganische Unreife», «Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ADHS)» vorliegt. Solche Daten müssten eine besondere Vertraulichkeit geniessen. Die Schulleitung darf nicht davon ausgehen, dass Daten dieser Art nicht an die Öffentlichkeit gelangen respektive Massenmails mit heiklen Informationen geheim bleiben.
Ich bitte die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Möglichkeiten sieht die Bildungsdirektion, um einen derartigen Umgang mit sensiblen Daten künftig zu vermeiden?
- Mit welchen Konsequenzen muss eine Schulleitung in Bezug auf Vorfälle, wie oben beschrieben, rechnen?
- Handelt sich beim vorgenannten Massenmail um einen Einzelfall?
- Sind seitens Sekundarschulleitungen weitere Datenübermittlungen solcher Art bekannt?» (Quelle: Interpellation 2022/483)