3. November 2024

Das Basler Erziehungsdepartement krebst zurück – Leserbriefe erlaubt

Das Erziehungsdepartement (ED) hat wohl schnell realisiert, dass ihr Schreiben „Weisung Medienkontakte“ vom November 2021 in unserem direktdemokratischen System den Bogen überspannt: Gerade die Meinungs- und Pressefreiheit geniessen in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert. In der Weisung des ED wird den Lehrpersonen und Schulleitungsmitgliedern kategorisch untersagt, Journalistinnen und Journalisten Interviews zu erteilen. Unzweideutig steht in diesem Schreiben: «Lehr- und Fachpersonen dürfen Medienvertretungen (Presse, Radio, Fernsehen) keine Auskünfte über Schulfragen geben. Der Condorcet-Blog hat darüber berichtet. Lena Bubendorf und Kathrin Zimmermann von der Starken Schule beider Basel haben beim Kommunikationsleiter der Stadt Basel nachgefragt. Dieser beschwichtigt: Ein Missverständnis!

Lena Bubendorf, Starke Schule beider Basel (rechts im Bild), Gymnasiastin mit dem Schwerpunktfach “Physik und Angewandte Mathematik”: Welchen Sinn hat diese Weisung?
Simon Thiriet, Leiter Kommunikation des Kantons Basel-Stadt: Da haben Sie einen Punkt.

Das ED korrigiert nun erfreulicherweise seine Haltung und will das Schreiben “Weisung Medienkontakte” anders verstehen: Lehrpersonen dürfen Medienvertretungen doch Auskünfte erteilen. Sie sollen jedoch vorgängig informieren. Lena Bubendorf und Kathrin Zimmermann haben dem Leiter Kommunikation des Kantons Basel-Stadt folgende Fragen gestellt:

Im Schreiben «Weisung Medienkontakte» vom November 2021 verbietet das Erziehungsdepartement (ED) den Lehrpersonen gegenüber der Presse Auskunft zu geben. Wurde ein entsprechendes Schreiben bereits in früheren Schuljahren versendet oder handelt es sich hier um eine neue Weisung?

Simon Thiriet: Die Weisung verbietet den Lehrpersonen nicht, Auskunft zu geben. Sie stellt aber sicher, dass die Abläufe eingehalten und z.B. die Schul- oder Bereichsleitung kurz über die Anfrage informiert wird. Die «Weisung Medienkontakte» besteht seit langem. Als ich vor acht Jahren meine Arbeit im Departement begann, bestand die Weisung meines Wissens bereits seit mehreren Jahren. Im November wurde nur die Unterschrift aktualisiert. Dies war notwendig, weil neu Urs Bucher die Amtsleitung Volksschulen übernommen hat.

Die Lehrpersonen dürfen also Auskunft erteilen. Sie sollen die Schul- und Bereichsleitung lediglich kurz informieren. Das ist erfreulich, tönt jedoch ganz anders als in der «Weisung Medienkontakte» vom November 2021. Stimmen Sie zu, dass die Formulierung «Lehr- und Fachpersonen dürfen Medienvertretungen (Presse, Radio, Fernsehen) keine Auskunft zu Schulfragen geben.» missverständlich ist?

Da haben Sie einen Punkt. Ich fände die Ergänzung «ohne Absprache» besser und werde das intern einmal ansprechen. In der Praxis hat das aber noch nie zu Missverständnissen Anlass gegeben. Denn seit acht Jahren wird das Thema «Medienarbeit» so gehandhabt, dass ich oft und regelmässig mit den Schulleitungen in Kontakt bin und dort die Abläufe bei Anfragen regelmässig mit ihnen bespreche. Und dann ist die Realität auch so, dass 95 Prozent der Anfragen sowieso über mich reinkommen und ich mich dann auf die Suche nach einer entsprechenden Lehrperson mache. Auch bei kontroversen Themen (z.B. die jetzige Initiative zu den Kleinklassen) gelangen die Journalisten selten direkt an Lehrpersonen. Hier wählen sie oftmals den Weg über die FSS oder die KSBS, wenn sie z.B. eine Gegenstimme zur ED-Haltung in Erfahrung bringen wollen.

Weshalb hat das ED sich für diese Weisung entschieden? Welche Vorteile sehen Sie?

In einem Departement mit 7’500 Mitarbeitenden und über 50 Schulen und Fachstellen ist eine gewisse Koordination erforderlich. Zum Beispiel kommt es vor, dass Medienschaffende aus Zeitnot zig Schulleitungen direkt anschreiben, in der Hoffnung, dass irgendjemand dann möglichst schnell antwortet. Das frisst dann bei den Schulleitungen viel Arbeitsressourcen und es herrscht Unklarheit, wer antworten soll. Durch die Weisung erhalte zum Beispiel ich als Leiter Kommunikation Kenntnis von der Anfrage und kann dann bündeln.

Ich kann sie ganz einfach nicht nachvollziehen. Denn jede Lehrperson kann einerseits intern Kritik (z.B. über die Schulleitung) jederzeit anbringen. Oder dann gibt es die Möglichkeit, Kritik bei der Kantonalen Schulkonferenz oder der Freiwilligen Schulsynode zu melden.

Welche Nachteile kann eine solche Weisung haben?

Wenn ein Medium eine Lehrperson direkt anfragt, kann die Info der Schulleitung oder des Bereichs manchmal ein paar Stunden dauern. Das kommt aber sehr selten vor, da ich mich ex officio sehr schnell um die Abklärungen kümmern kann.

Mit der verordneten Kommunikationshoheit gegenüber Journalistinnen und Journalisten kann das ED verhindern, dass Lehrpersonen Zustände an die Öffentlichkeit bringen, welche dem ED unangenehm sind. Diesen Vorwurf formulierten mehrere Lehrpersonen gegenüber der SSbB. Was sagen Sie zu dieser Kritik?

Ich kann sie ganz einfach nicht nachvollziehen. Denn jede Lehrperson kann einerseits intern Kritik (z.B. über die Schulleitung) jederzeit anbringen. Oder dann gibt es die Möglichkeit, Kritik bei der Kantonalen Schulkonferenz oder der Freiwilligen Schulsynode zu melden. Dort hat unsere Weisung keine Gültigkeit.

Die Baselbieter Regierungsrätin Monica Gschwind verzichtet auf eine derartige Kommunikationshoheit. Weshalb nimmt der Stadtkanton öffentlich geäusserte Kritik nicht ebenfalls als Ansporn und Chance, um das Bildungssystem laufend zu verbessern?

Ich kenne die Baselbieter Situation nicht en détail. Ich kann mir aber vorstellen, dass dort viel direkt innerhalb der zahlreichen Gemeinden organisiert werden kann. Da sind bei uns die Voraussetzungen schlichtweg anders.

Alt Regierungsrat Christoph Eymann zitierte vor seiner Demission mehrere Lehrpersonen in sein Büro, weil diese sich getrauten, einen kritischen Leserbrief in der Basler Zeitung zu publizieren. Können Sie sich vorstellen, dass die Zurechtweisung des ehemaligen Vorstehers des ED dazu führte, dass sich Lehrpersonen nicht mehr öffentlich äusserten?

Mir ist so ein Fall nicht bekannt und ich arbeite nun schon seit acht Jahren fürs Departement.

Dürfen Lehrpersonen Leserbriefe zu Schulfragen schreiben?

Ja natürlich. Im Basler Schulblatt z.B. gibt es immer wieder kritische Wortmeldungen, und das ist auch in einer Tageszeitung möglich. Hier bitten wir die Lehrperson jeweils, ihren Schulstandort nicht zu nennen. Es sei denn, es geht um eine Baumfällung vor dem Schulhaus oder so etwas ähnliches. Denn erfahrungsgemäss gibt es intern jeweils ein «Riesengestürm», wenn zum Beispiel eine Lehrperson ihre Meinung kundtut, das eigene Kollegium oder ein anderer Standort die Sache aber ganz anders sehen.

Roland Stark, ehem. SP-Parteipräsident der Sektion Basel-Stadt, Heilpädagoge: Kritik unerwünscht.

In einem Artikel wirft alt Grossrat Roland Stark dem ED vor, dass Kritik unerwünscht sei und Schulleitungen kritisierenden Lehrpersonen mit arbeitsrechtlichen Massnahmen drohen. Erachten Sie derartige Drohungen von Schulleitungsmitgliedern als angemessen oder wird damit der Bogen überspannt?

Hier müssten Sie mir einen konkreten Fall nennen, wo das vorgekommen ist. Mir selbst ist so ein Fall nicht bekannt. Grundsätzlich kann man im ED auf jeder Stufe Kritik anbringen.

Die Medien suchen bewusst den Kontakt mit den Lehrpersonen, die tagtäglich im Klassenzimmer stehen. Sie erhalten so ein Stimmungsbild direkt aus den Schulstuben. Wie können Journalistinnen und Journalisten authentische Artikel bringen, wenn sie keine Lehrpersonen Interviewen dürfen?

Wie kommen Sie auf die Idee, dass Journalisten keine Lehrpersonen interviewen dürfen? Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit zeigen ein anderes Bild. Auch hier müssten Sie mir einen konkreten Fall nennen, damit ich zu diesen starken Anschuldigungen Stellung nehmen kann. Es geht bei der Weisung primär um Information und Koordination. Sind die Bildrechte der Schülerinnen und Schüler abgeklärt? Besitzt die Lehrperson sämtliche Informationen zu diesem Thema? etc. Wir hatten zum Beispiel den Fall, dass sich eine Lehrperson über den Lärm einer Baustelle vor dem Schulhaus enerviert hat. Bereits zuvor haben wir mit dem Baudepartement geregelt, dass die Situation geändert wird. Die Lehrperson wusste das aber noch nicht, weil sie erst am nächsten Tag informiert wurde. Solche Fälle möchten wir vermeiden. Ich kümmere mich gerne um solche Sachen und kann auch die nötige Zeit dafür aufbringen. Eine Lehrperson oder eine Schulleitung kann das neben dem Schulalltag nicht immer.  

Dürfen Lehrpersonen anderen Organisationen, wie beispielsweise der Freiwilligen Schulsynode, dem VPOD oder der SSbB Auskünfte in Schulfragen geben?

Ja, das ist ebenfalls wie Leserbriefe erlaubt.

Und wie sieht es mit einer aktiven Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen als Podiumsteilnehmer/-in aus?

Auch das ist möglich, wobei wir hier die Lehrpersonen bitten, ihre Schulleitungen vorgängig zu informieren.

 

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