28. April 2024

Sekundarschule Reinach missachtet verfassungsrechtliches Grundrecht

Immer wieder versuchen Schulen, scheinbar unangemessenes Verhalten, anstössige Kleidungen oder Konsumgewohnheiten mit Verboten und Regulierungen zu kontrollieren. Der letzte Vorstoss waren die Kleidervorschriften im Kanton Baselland, die nun gerichtlich gestoppt wurden. Alina Isler fordert die Respektierung der Grundrechte und plädiert für das persönliche Gespräch.

Alina Isler, Condorcet-Autorin und Mitglied der Starken Schule beider Basel: Kleidervorschriften an den Schulen greifen in das Grundrecht der persönlichen Freiheit ein.

Nur wenige Tage nach der Veröffentlichung der rechtlichen Situation hat das Amt für Volksschulen (AVS) erfreulicherweise rasch reagiert und sämtliche Schulen darüber informiert, dass Kleidervorschriften an den Primar- und Sekundarschulen nicht legitim sind. Erlaubt sind hingegen Verbote von Kleidung mit sexistischen, rassistischen und gewaltverherrlichenden Aufdrucken sowie wenn die Gesundheit gefährdet ist. In diesem Schreiben werden die Schulen aufgefordert, die jeweiligen Hausordnungen respektive Schulhausregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Diverse Schulen des Kantons Basel-Landschaft sind der Bitte des AVS unverzüglich nachgekommen und setzen die Neuerungen um. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, wie ein Beispiel der Sekundarschule Reinach zeigt. Vergangenen Freitagnachmittag hat ein Biologielehrer (Name der Redaktion bekannt), trotz Weisungen des AVS, eine Schülerin in Jogginghosen nach Hause geschickt und aufgefordert, die Kleidung zu wechseln. Dies mit der Begründung, dass die Kleiderordnung der Schule weiterhin Gültigkeit habe.

Die besagte Lehrperson hat unterdessen eine weitere Schülerin aufgrund des Tragens von Trainerhosen nach Hause geschickt. Brisant: Ihre Kleidung musste sie während einer Pojektprüfung wechseln, mit der Konsequenz, dass sie weniger Zeit für die Projektarbeit zur Verfügung hatte. Der Schülerin reichte nach dem Umziehen die verbleibende Zeit nicht mehr aus, um die Arbeit fertig zu schreiben, was sich selbstredend auf ihre Note auswirkt. Folglich war die Strafe für das vermeintliche Missachten einer verfassungswidrigen Kleiderordnung eine schlechtere Note.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) fordert die Schulen auf, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht zu akzeptieren und keine illegalen Kleidervorschriften durchzusetzen.

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) fordert die Schulen auf, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht zu akzeptieren und keine illegalen Kleidervorschriften durchzusetzen. Die Lehrpersonen müssen die sich ändernden gesellschaftlichen Normen akzeptieren. Das Tragen von Jogginghosen, Trägershirts, bauchfreien T-Shirts sowie löchrigen Jeans gehören bei den Jugendlichen zum Alltag. Zudem führt ein aufklärendes Gespräch bezüglich Wirkung von Kleidung vermutlich zu mehr als das Verbieten von einzelnen Kleidungsstücken.

Alina Isler

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Professor Dr. Ralf Lankau betreut die Webseite der Gesellschaft für Bildung und Wissen in Deutschland und arbeitet eng mit der Condorcet-Redaktion zusammen. Er warnt eindringlich vor den Gefahren einer ungebremsten und nicht hinterfragten Digitalisierung und sieht im Condorcet-Blog einen wertvollen Bündnispartner.

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