26. April 2024

Braucht es den Nachteilsausgleich für Legastheniker?

Condorcet-Autor Felix Schmutz spricht in diesem Artikel ein heisses Eisen an. Der Nachteilsausgleich wird heute von immer mehr Eltern für ihre Kinder beansprucht. Doch bringt er wirklich das, was er verspricht? Felix Schmutz hat da seine Zweifel.

Felix Schmutz, Baselland

Hilfsmassnahme für Benachteiligte

Vor etwa einem Jahrzehnt hielt der so genannte Nachteilsausgleich Einzug in die Volksschulen. Auf Kinder mit Lese-Rechtschreibe-Schwäche (LRS) sollte besser Rücksicht genommen werden. Lehrpersonen waren gehalten, ihnen in Prüfungen Erleichterungen und alternative Testverfahren anzubieten, damit ihre Chancen trotz des Handicaps gewahrt blieben.

Nur Inhalt wird beurteilt – keine Rechtschreibung

So erhalten sie seither zum Beispiel mehr Zeit zum Lösen der Aufgaben oder sie dürfen Textbeiträge mit dem Computer schreiben anstatt von Hand und erst noch ein Rechtschreibprogramm zur Fehlerkorrektur nutzen. In Aufsätzen wird nur der Inhalt beurteilt, nicht aber die Rechtschreibung; Vorlesen dürfen sie in einem Nebenraum anstatt vor der ganzen Klasse, usw.

Qualvolle Misserfolgserlebnisse

Was ist genau ein Nachteil?

Dass schulisches Lernen für Kinder mit LRS eine grosse Herausforderung ist, wird heute niemand mehr bestreiten. Wenn grundlegende Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben, Rechnen unüberwindliche Schwierigkeiten bieten, ist das ganze schulische und berufliche Lernen geprägt durch qualvolle Misserfolgserlebnisse. Lebenschancen verstreichen ungenutzt, manchmal resultiert aus der LRS ein funktioneller Analphabetismus im Erwachsenenalter.

Dennoch darf die Frage gestellt werden: Hilft diesen Kindern und Jugendlichen der Nachteilsausgleich (NA) in der Schule und später vielleicht sogar in der Lehre? Ist der NA tatsächlich ein taugliches Mittel zur Verbesserung der Chancengleichheit bei LRS-Betroffenen?

Die WHO schaltet sich ein

Die Einführung des NA hängt eng damit zusammen, dass die Weltgesundheitsorganisation die Lese-Rechtschreib-Schwäche in ihren ICD-Katalog der Krankheiten und Störungen aufgenommen hat. Allerdings wird LRS nicht als Krankheit aufgeführt, sie erscheint im Abschnitt «Psychische und Verhaltensstörungen», und zwar im Unterkapitel «Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten»[1].

Die alleinige Tatsache, dass diese Entwicklungsstörung im ICD-Katalog erscheint, hat sie in den Augen der auf Integration und Chancengleichheit eingeschworenen Bildungsfachleute zur «Krankheit» oder zur «Behinderung» aufgewertet. Das ist jedoch eine Umdeutung, es ist die etwas fragwürdige Pathologisierung eines Phänomens, das bis anhin verharmlosend mit dem Etikett «Übungsdefizite» versehen worden war. [2]

Die ICD-Klassifizierung unterscheidet die LRS-Störungen deutlich von tatsächlichen Behinderungen und Krankheiten wie Schwerhörigkeit, Mutismus, Aphasie, ADHS, usw. Sie charakterisiert LRS als behandelbare Entwicklungsstörung oder Entwicklungsverzögerung, bei der die auditiven und visuellen Sprachsignale im Gehirn nicht erwartungsgemäss verarbeitet werden. Sie unterscheidet LRS auch von Verarbeitungsproblemen infolge kognitiver Minderleistungsfähigkeit. Kognitive Einschränkungen können zu ähnlichen Symptomen führen wie LRS. Um LRS zu diagnostizieren, braucht man eine aufwändige Testbatterie, die es erlaubt, LRS von Gebrechen oder Intelligenzschwäche abzugrenzen und die Art der Verarbeitungsstörungen genau zu definieren. Eine solche Diagnostik ist wohl nur unter klinischen Bedingungen möglich.

Die Frage der Gerechtigkeit

Diskalkulie oder Faulheit?

Wenn bei einem Kind eine LRS von der Schulpsychologie bescheinigt wird, muss die Schule den Nachteilsausgleich gewähren. In der Praxis ist das jedoch nicht so einfach, wie sich das in den oben genannten Beispielen anhört. Wenn plötzlich formale Aspekte wie sprachliche Korrektheit, Textverständnis, Zeitdruck, Wortschatzkenntnisse, handschriftliches Formulieren durch alternative Verfahren erleichtert werden, entsteht eine Ungerechtigkeit den Kindern gegenüber, die diese Angebote nicht erhalten. Die genannten Leistungen beruhen für alle Kinder, auch für diejenigen ohne LRS, auf Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen nicht angeboren sind, sondern die sie durch Übung und etwelche Mühe erwerben müssen.

Zuordnungskompetenz und Zugriffskompetenz sind nicht das Gleiche

Wer einem Lernenden, der sich wegen LRS Französischwörter nicht einprägen kann, erlaubt, die Wörter in einer Multiple Choice Aufgabe anzukreuzen, anstatt sie auswendig erinnern und einem Bild mündlich oder schriftlich ohne Vorlage zuordnen zu müssen, stellt diesem nicht mehr dieselbe Aufgabe wie dem Kind ohne LRS. Man erleichtert ihm die Aufgabe nicht nur, sondern prüft eine andere Kompetenz. Zuordnungskompetenz und Zugriffskompetenz sind nicht dasselbe. Die Aufgaben sind somit nicht gleichwertig, verlangen nicht eine gleichwertige Leistung. Die Frage der Gerechtigkeit stellt sich auch deshalb, weil Kindern mit unterdurchschnittlichen kognitiven Fähigkeiten ein Nachteilsausgleich nicht zu Teil werden darf.

Das berufliche und private Leben oder auch der Sport kennen keinen solchen Nachteilsausgleich.

Nutzen des Nachteilsausgleichs

Ein weiteres Problem: Das berufliche und private Leben oder auch der Sport kennen keinen solchen Nachteilsausgleich. Wenn die erwarteten Kompetenzen zwingend vorhanden sein müssen, um einen Beruf oder einen Sport ausüben zu können, muss eine Schwäche überwunden werden. Lernenden solche Kompetenzen zu erlassen, um sie durch eine Prüfung zu bringen, nützt ihnen demzufolge nichts. Denn sie werden an den nicht vorhandenen Kompetenzen in jedem Fall scheitern.

In der Praxis sendet er jedoch unerwünschte Signale aus: Ein Kind bekommt gleichsam amtlich bestätigt, dass es etwas nicht kann und deshalb auch nicht können muss.

Gedacht ist der Nachteilsausgleich als Kompensation einer Chancenungleichheit. In der Praxis sendet er jedoch unerwünschte Signale aus: Ein Kind bekommt gleichsam amtlich bestätigt, dass es etwas nicht kann und deshalb auch nicht können muss. Das wirkt sich oft so aus, dass Kinder und Jugendliche mit einem verbrieften Recht auf Nachteilsausgleich gar keine Anstrengungen mehr unternehmen, an ihren Schwächen zu arbeiten. Während andere sich mit Üben und Lernen herumplagen, ruhen sich gewisse LRS-Kinder aus, verzichten bald einmal aufs Erledigen von Hausaufgaben, aufs Üben oder aufs Wörterlernen. Es braucht dann sehr viel Überredungskunst, um sie doch noch zur Anstrengung zu motivieren.

Die Hoffnung, Kindern mit Erleichterungen Diskriminierung zu ersparen, kann sozial genau das Gegenteil bewirken.

Nachteilsausgleich: Erreicht er das Gegenteil dessen, was er beabsichtigt?

Schlimmer noch: Die Hoffnung, Kindern mit Erleichterungen Diskriminierung zu ersparen, kann sozial genau das Gegenteil bewirken. Sie werden in eine Opferrolle gedrängt, von wohlmeinenden Eltern darin noch bestärkt, wenn diese intervenieren, weil sie das Gefühl haben, die Schule nähme nicht genügend Rücksicht. Das weckt mit der Zeit den Neid der andern in der Klasse, denen die Anstrengung nicht erspart bleibt. Häme, Ausgrenzung können leicht die Folge sein. Es gibt auch Eltern, die den Arzt oder Psychologen so lange bestürmen, bis ihr Sprössling einen NA zugesprochen bekommt, obwohl objektive klinische Kriterien dies nicht wirklich nahelegen würden.

Scheinlösung und Ausweg

Der Nachteilsausgleich ist vor allem eine Scheinlösung, weil sich die Schule, bzw. die Bildungsbehörden, dadurch die Kosten für eine genaue Diagnostik und eine effiziente Therapie sparen können. Wie der Neurologe Burkart Fischer aus Freiburg i.Br. ausführt, können die Schwächen mit einer gezielten Diagnostik genau dingfest gemacht und anschliessend gezielt individuell therapiert werden. Die Therapien, die er zum Blicktraining, zur Blicksteuerung, zur auditiven Wahrnehmung entwickelt hat, ermöglichen Kindern, die Schwächen, die sie an der Verarbeitung der Sprache hindern, signifikant zu verbessern, so dass sie mit nur noch geringen Abstrichen die schulischen Leistungen erbringen können, zu denen sie ohne LRS fähig wären.[3]

Nachteilsausgleich als Sparübung

Der NA ist eine Sparübung auf dem Buckel der LRS-Betroffenen. Vor der Einführung des NA gewährten ihnen die Behörden ein eng umgrenztes, einheitliches Kontingent an logopädischer Hilfe, ohne Rücksicht darauf, wie intensiv und wie lange ein Kind therapiert werden musste. Wenn das Kontingent in der Sekundarstufe I aufgebraucht war, hiess es: «Débrouillez-vous.»

Die Hoffnung, Kindern mit Erleichterungen Diskriminierung zu ersparen, kann sozial genau das Gegenteil bewirken.

Eine erfolgversprechende Therapie müsste früh beginnen.
Bild: AdobeStock

Mit dem NA ziehen sich die Behörden bequem aus der Affäre. Der Schwarze Peter wird einfach an die Schule weitergereicht. Ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit ist dies jedoch nicht. Im Gegenteil: Die Hoffnung, Kindern mit Erleichterungen Diskriminierung zu ersparen, kann sozial genau das Gegenteil bewirken.

Eine erfolgversprechende Therapie müsste gleich bei der Einschulung beginnen und, wenn nötig, kontinuierlich weitergeführt werden, insbesondere, wenn mehrere Verarbeitungsschwächen zusammentreffen. Da die Kinder mit LRS per definitionem intelligent genug sind, können sie lernen, Strategien anzuwenden, mit denen sie ihre Schwierigkeiten einigermassen in den Griff bekommen können. Das Training müsste im Übrigen stets von speziell ausgebildeten Logopädinnen durchgeführt und den jeweiligen schulischen Anforderungen angepasst werden. Es wäre ein ehrlicherer Beitrag zur Verhinderung des funktionellen Analphabetismus als die Scheinlösung mit dem Nachteilsausgleich.

 

[1] https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2019/block-f80-f89.htm

[2] Bis in die 90er Jahre des 20. Jahrhunderts bezeichnete der Schulpsychologe Dr. F. Schniepper lediglich multiple Verarbeitungsstörungen als Legasthenie.

[3] Burkart Fischer, Hören – Sehen – Blicken – Zählen. Teilleistungen und ihre Störungen, Bern 2007.

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3 Kommentare

  1. Man kann hier nur beipflichten. Schüler, die einen Nachteilsausgleich erhalten, werden geschwächt, weil ihnen bewusst ist, dass sie etwas noch nicht können, was andere schon können.

    Auf die generelle Problematik, den Kindern Steine und Hürden aus dem Weg zu räumen, hat zum Beispiel der Psychologe Alfred Adler bereits in den 1920er Jahren hingewiesen:

    “Es gibt Eltern, die eine schwere Kindheit gehabt haben und ihre Kinder verwöhnen, weil sie es besser haben sollen. Doch wäre es ratsam, ihnen Grenzen zu setzen und Hürden zu schaffen, die genommen werden müssen. Ohne es zu wissen, tun diese Eltern ihren Kindern einen schlechten Dienst, wenn sie ihnen aus Schwäche und mangelnder Festigkeit nachgeben statt ihnen Mut zu machen, auf ihre hart errungenen Erfolge stolz zu sein. So wie physisches Wachsen mit Schmerzen verbunden ist, kann auch geistiges Wachstum nicht schmerzlos sein. Wenn Eltern ihrem Kinde alle Schwierigkeiten aus dem Wege räumen, nehmen sie ihm die Möglichkeit, seine Fähigkeit zur Überwindung von Widerständen zu beweisen, ohne die es sich nicht entwickeln kann.”

  2. Auch wenn dieser Artikel sehr viel Wahres enthält und viele Schwierigkeiten der NAM (Nachteilsausgleichsmassnahme) beleuchtet, begeht er trotzdem zwei schwerwiegende Fehler:
    1. Er trennt die Praxis an den Volksschulen nicht klar von der Praxis an den überobligatorischen Schulen und erweckt den Eindruck, man kriege Abschlüsse mit einer NAM geschenkt.
    2. Er vergisst, dass keine “körperliche oder psychische Behinderung” zu Diskriminierung führen darf.

    Eine NAM soll denjenigen Teil der Schwäche ausgleichen, der eben nicht therapierbar ist, was eine Behinderung darstellt. Wenn man nur schwer gehen kann, darf man sich auch mit einem Rollstuhl bewegen, hier spricht niemand davon, dass man mit Langstreckenläufer in den Wettbewerb treten will.
    Bei LRS muss eine nachweisliche Diskrepanz zwischen der kognitiven Leistungsfähigkeit und der Produktionsfähigkeit vorliegen (dass die Testkriterien kantonal verschieden und nicht immer valide sind, steht auf einem anderen Blatt). D.h. in die Sportmetapher übersetzt, dass Kondition, Reaktion und Kraft vorhanden wären, aber es irgendwo in der Ausführung durch die Beine harzt. Wenn man nun trotzdem an einem Wettbewerb teilnehmen will, muss man sich eine andere Disziplin suchen, Rollstuhlrennen zum Beispiel.
    Das ist was die NAM macht: Sie ermöglicht das Erreichen der Lernziele den kognitiven Fähigkeiten des/der Schüler/-in entsprechend in anderen Disziplinen – im übrigen auch in Rechtschreibung, bzw. da müssen Schüler/-innen genauso mit tieferen Noten leben, wie Schüler/-innen ohne NAM, soweit es überobligatorische Schulen betrifft. Denn es dürfen weder Lernziele noch Noten angepasst werden.
    Insofern empfinde ich Teile dieses Artikels als polemisch und zu wenig gründlich recherchiert, auch wenn ich einige der Schlüsse trotzdem teile.

  3. Sehr geehrter Herr Schmutz
    Vielen Dank für Ihren Beitrag zum Thema Nachteilsausgleich.
    Sie haben sicher Recht, einige Schüler werden mit dem Nachteilsausgleich unangemessen umgehen.
    Das ist leider bei allen Hilfsangeboten so. Es gibt immer jemanden, der es, oft auf Kosten der Anderen, ausnutzt.
    Auch haben Sie recht, dass es schwierig ist, eine Form zu finden, die weder ungerecht ist noch andere Kompetenzen abfragt.
    Dennoch möchte ich Ihnen in einigen Punkten widersprechen.
    Mit Augen-Übungen ist leider eine LRS nicht behandelbar.
    Sie als Brillenträger haben eine Beeinträchtigung des Sehvermögens. Für Sie ist eine Brille als Nachteilsausgleich selbstverständlich.
    Niemand käme auf die Idee, zu verlangen, Sie müssten Ihre Sehstörung selbst überwinden.
    Im Alltag gibt es sicherlich nicht auf allen Ebenen einen Nachteilsausgleich in der Form, wie er in den Schulen Anwendung
    findet. Doch stehen einem intelligenten und fleissigen Schüler oder Schülerin, der in seiner weiteren Ausbildung einen Ausbilder,
    Meister oder Tutor findet, der Verständnis für seine Probleme hat, viele Möglichkeiten offen.
    Ohne einen Nachteilsausgleich in der Schule wäre ihm möglicherweise aufgrund der schlechten Noten ein weiteres Vorankommen
    versagt.
    Mit freundlichen Grüssen
    U. Eisenlohr
    Logopäde (EDK)

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