3. November 2024

Bundesgericht

Medienmitteilung des Bundesgerichts

Vier Jahre für gymnasiale Matura: Beschwerde abgewiesen

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und – direktoren (EDK) durfte als Voraussetzung zur schweizweiten Anerkennung gymnasialer Maturitätszeugnisse ab dem Jahr 2038 eine Ausbildungsdauer von mindestens vier Jahren festlegen. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde von Privatpersonen aus dem Kanton Waadt gegen das neue Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAR) ab. In den Kantonen Neuenburg, Jura und Waadt sowie im französischsprachigen Teil des Kantons Bern dauert die gymnasiale Ausbildung derzeit nur drei Jahre.