13. Juli 2025

Zitat der Woche: Gender-Amtsdeutsch

Was passieren kann, wenn die Genderbemühungen ohne Sternchen die Amtssprache erobern.

Antrag der Grünen im hessischen Landtag:

Sind die Schulleiterin oder der Schulleiter, ihr planmässiger Vertreter oder ihre planmässige Vertreterin oder sein planmässiger Vertreter oder seine planmässige Vertreterin und Abwesenheitsvertreterin oder der Abwesenheitsvertreter der planmässigen Vertreterin oder des planmässigen Vertreters gleichzeitig länger als drei Tage abwesend, so ist die Schulaufsichtsbehörde zu informieren.

Zitiert von Wolf Schneider, Linguistikforscher, Deutschland

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Vier Jahre für gymnasiale Matura: Beschwerde abgewiesen

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und – direktoren (EDK) durfte als Voraussetzung zur schweizweiten Anerkennung gymnasialer Maturitätszeugnisse ab dem Jahr 2038 eine Ausbildungsdauer von mindestens vier Jahren festlegen. Das Bundesgericht weist eine Beschwerde von Privatpersonen aus dem Kanton Waadt gegen das neue Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAR) ab. In den Kantonen Neuenburg, Jura und Waadt sowie im französischsprachigen Teil des Kantons Bern dauert die gymnasiale Ausbildung derzeit nur drei Jahre.

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