Der «Digitalpakt Schule» ist am 17. Mai 2019 in Kraft getreten. An 40.000 öffentlichen Schulen bundesweit werden Medienentwicklungspläne und Medienkonzepte für den Einsatz von digitalen Endgeräten entwickelt, um Gelder aus dem Pakt abrufen zu können. Zwar fehlt es an qualifizierten Lehrkräften und Erzieherinnen, Sozialarbeitern und Psychologinnen. Doch die Zweckbindung der Pakt-Gelder zwingt zu Investitionen in die digitale Infrastruktur. Ausgeblendet wird, dass damit die technischen Voraussetzungen für die Angebote US-amerikanischer Software-Monopole und ihre Schulprogramme (Apple Education, Facebook Summit Learning, Google Classroom und ihre deutschen Pendants) bereitet werden. Statt Unterricht im Sozialverband der Klasse arbeiten Kinder und Jugendliche dann alleine an ihren Lernstationen. Aus Lehrkräften werden Lernbegleiter und Sozialcoaches. Schulen werden zu Datenlieferanten für die Geschäftsmodelle der Daten-Ökonomie, auf Geheiß der deutschen Kultusministerien. Brave New Digital World.
Die Zweckbindung der Pakt-Gelder zwingt zu Investitionen in die digitale Infrastruktur.
Das, was in den Schulen jetzt mit WLAN und Schulcloud, Laptops und Tablets installiert werden soll, ist zugleich die technische Infrastruktur für das vollautomatisierte Beschulen und Testen nach neoliberalen Modellen des sogenannten «selbstorganisierten», de facto algorithmisch berechneten und fremdbestimmten Lernens. In der ersten Phase werden die Geräte installiert und die Lehrkräfte geschult, die Schülerinnen und Schüler an die Geräte heranzuführen. In Phase 2 übernehmen die autonomen Programme das Beschulen und Testen selbst. Dazu passt: Mit Pakt-Geldern dürfen nur die digitale Vernetzung und Verkabelung (WLAN) der Schulen, Endgeräte wie Whiteboards, Laptops und Tablets sowie IT-Dienstleistungen finanziert werden. Erstellt werden muss vorab ein Medienentwicklungsplan (MEP) für Digitalgeräte und deren Einsatz im Unterricht samt verbindlichem Fortbildungsplan für Lehrkräfte. Das ist nichts anderes als eine zentral gesteuerte Zwangsdigitalisierung mit Fünfjahresplänen zu Gunsten der IT-Wirtschaft.
Der Diskurs muss um erweitert werden um einen «Analogpakt Schule»
Wer stattdessen die seit Jahren unterfinanzierten Schulen unterstützen und stärken will, muss statt eines Digitalpakts einen Pakt «Starke Schule» abschließen und es den Schulleitungen und Kollegien vor Ort überlassen, wofür die Gelder eingesetzt werden. Einige Schulen werden auf Technik setzen, andere nicht. Pakt-Gelder können dann für Rechner, aber auch für Bücher für die Bibliothek statt für Whiteboards eingesetzt werden, für Musikinstrumente statt für Tablets oder für Sozialarbeiter und Mentoren statt für IT-Systemadministratoren. Vor allem aber: Statt zunehmend autonome technische Systeme zu installieren, müssen die Autonomie und Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen sowie der soziale Kontext (Klassenverband und Kollegien) gestärkt und geschützt werden. Das ist (auch technisch) möglich, wenn nicht Geschäftsmodelle, sondern pädagogische Verantwortung über den Einsatz von (analogen wie digitalen) Medien im Unterricht entscheiden. Das Bündnis für humane Bildung fordert daher, die Verkürzung der Diskussion über Medien im Unterricht auf digitale Medien aufzuheben, wie er mit dem «Digitalpakt Schule» dokumentiert und von Bund und Ländern alimentiert wird. Der Diskurs muss erweitert werden um einen «Analogpakt Schule» mit dem Ziel, eine ergebnisoffene Diskussion über alle Medien im Unterricht zu führen. Gefordert wird eine wissenschaftliche Begleitung über den Einsatz von analogen wie elektronischen bzw. digitalen Medien in Kita und Schule, damit das so oft beschworene Primat der «Pädagogik vor der Technik» nicht nur Worthülse bleibt, sondern valide dokumentierte Praxis wird. Aus diesem Grund kooperiert das Bündnis für humane Bildung u.a. mit der Europaweiten Petition für eine humane Bildung (www.eliant.eu).
Forderungen des Bündnisses für humane Bildung
- Pädagogik statt IT-Systeme: Das Bündnis für humane Bildung fordert ein Ende der Zwangsdigitalisierung von Bildungseinrichtungen, wie es mit dem Digitalpakt Schule praktiziert wird.
- Unterrichten statt Vermessen: Bildung kann man nicht messen. Schulen müssen wieder echte Schulen werden statt als Vermessungsanstalten der empirischen Bildungsforschung ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zu konterkarieren.
- Finanzielle Schulautonomie: Schulen müssen dringend finanziell besser gestellt, der Pakt «Starke Schule» initiiert und dann verstetigt werden. Über die Verwendung der Gelder entscheiden Schulen dabei selbst.
- Pädagogische Schulautonomie: Lehr- und Methodenfreiheit bedeutet, dass Lehrerinnen und Lehrer selbst entscheiden können, welche Lehrmittel für ihren Unterricht geeignet sind, um die Lehrziele des Bildungsplans zu erreichen.
- Echte Medienpädagogik: Analoge wie digitale Medien müssen von der Lehrerschaft wie der einzelnen Lehrkraft gleichberechtigt eingesetzt werden können.
- Unterrichten als Profession: Lehrerinnen und Lehrer müssen unterrichten können und wollen, statt als “
- «Lernbegleiter» Kinder an digitale Beschulungsstationen zu lotsen. Daher ist die Lehrerausbildung wieder auf das Unterrichten als Profession auszurichten.
- Keine privaten Geräte: In der Schule werden nur digitale Endgeräte eingesetzt, die von der Schule gestellt werden. Private Smartphones und Tablets nach dem BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device) sind aus datenschutzrechtlichen wie pädagogischen Gründen (Sozialneid) kontraproduktiv und nicht zugelassen.
- Kabelgebundenes Internet statt WLAN an Schulen: Ein kabelgebundener Internetzugang wird nur in den Räumen installiert, in denen er benötigt wird. Auch Lehrkräfte brauchen keinen Netzzugang, wenn sie ihren Unterricht vorbereiten und benötigte Dateien vorab auf Dienstlaptop und/oder Schulserver laden.
- Pflicht zur analogen Alternative: Eltern dürfen nicht (zwangs)verpflichtet werden, ihren Kindern elektronische Geräte (Smartphones, Tablets) zu kaufen. Kein Kind darf in der Schule und im Unterricht benachteiligt werden, weil es keine elektronischen Geräte hat und/oder benutzen will.
- Kein Rückkanal für Schülerdaten: Daten von Schülerinnen und Schülern unter 13 Jahren (besser: unter 16 Jahren) dürfen weder gespeichert noch ausgewertet werden. In den USA gibt es dafür seit 1998 den «Childrens Online Privacy Protection Act» (COPPA). In Europa gilt seit Mai 2018 europaweit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das ist an Schulen konsequent umzusetzen und ständig zu aktualisieren.
- Keine Profilierung: Beim Einsatz von IT an Schulen als Lehrmittel dürfen weder Lern- noch Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Alle digitalen Lehr- und Lernmittel sind so zu konfigurieren und einzusetzen, dass keine personenbezogenen Daten entstehen bzw. diese nach dem Ausloggen sofort gelöscht werden.
- Keine Kommerzialisierung von Daten: Daten, die an Schulen und Bildungseinrichtungen entstehen, dürfen nur anonymisiert und für vorab fest definierte Forschungsfragen genutzt werden. Sie sind anschließend zu löschen.[1]
- Transparenz der Algorithmen: Algorithmen, die über Lebenswege und Lebenschancen von Menschen entscheiden (in Schule, Beruf, Gesundheit), müssen offengelegt und die Entscheidungsgrundlagen und -wege (algorithmische Berechnungsvorgänge) transparent sein.
- Transparenz der Finanzierung: Nachweis über Geldmittel für digitale Medien und Open Education Resources (OER). Es ist eine massive, oft verdeckte Einflussnahme von Stiftungen, Unternehmen und (Schein)Vereinen auf Schulen und die Lehrmittelproduktion zu beobachten. Hier müssen die Geldflüsse und dahinter stehenden Interessen verpflichtend transparent gemacht werden.
- Nachweis des Mehrwerts: Der Nutzen und vor allem Mehrwert von digitalen Medien im Unterricht muss belegt werden (vergleichende Doppelstudien mit analogen/digitalen Medien) und mit den negativen Aspekten (höhere Bildschirmzeit, Digitalgeräte auch in der Schule statt Erfahrung mit anderen Medien, medienfreie Zeiten) abgewogen werden.
- Bildungsserver und Lehrmittel: Auf- bzw. Ausbau von nichtkommerziellen (!) Bildungsservern und Einsatz nur von staatlich geprüften Lehrmittelangeboten für Lehrer/innen und Schüler/innen auch bei digitalen Angeboten. Verpflichtung der Hersteller, alle Änderungen an Strukturen und Inhalten von Lehrmedien vor der Implementierung prüfen zu lassen.
- Besinnung: Besinnung auf die elementaren Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen, Musizieren, Werken, Zeichnen). Schule muss (wieder) auf die Grundlagen des Wissens und Könnens fokussieren (logisches Denken, Sprachvermögen, Verstehen von Zusammenhängen, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit, Empathie und Sozialverhalten etc.) statt schnell veraltende technische Fertigkeiten zu trainieren.
Der Mensch ist des Menschen Lehrer
Besinnung ist notwendig gegen die Heilslehren des Digitalen, die sich vor allem durch hohe Geschwindigkeit und großen Druck auszeichnen statt durch sachliche Argumente. Der PISA-Chef-Koordinator Andreas Schleicher hat z. B. auf die Frage, ob alle Schüler/innen programmieren lernen müssen, verneinend geantwortet. Damit würde man junge Menschen eher auf unsere Gegenwart vor als auf ihre Zukunft vorbereiten. „In einer sich rasant verändernden Welt werden sie sich vielleicht noch vor dem Ende der Schulzeit fragen, was Programmieren eigentlich einmal war.” (Schleicher 2018) Stattdessen gelte es, junge Menschen zu Eigenständigkeit, Gerechtigkeit, sozialer und und Selbstverantwortung zu erziehen. Dafür braucht es ein direktes Miteinander und Beziehungen. Der Mensch ist des Menschen Lehrer.
„Solange wir Menschen Menschen sind, solange bleibt Lernen Lernen. Daran wird auch eine Digitalisierung nichts ändern. Und jeder, der das behauptet und forciert, verkennt den Menschen und macht aus Menschen Maschinen. Das mag durchaus für so manchen ein Ziel sein, den Homo sapiens durch den Homo digitales zu ersetzen oder zumindest ´upzugraden´ – nach dem Motto: Die Künstliche Intelligenz ist die Lösung für die menschliche Dummheit. Aber dann reden wir nicht mehr von Bildung, sondern von Programmierung. Und es zählt nicht mehr das, was ich aus meinem Leben gemacht habe, sondern das, was man aus mir gemacht hat. Wenn wir aber weiterhin von Menschen und ihrer Bildung reden, dann lohnt die Beachtung der Grammatik des Lernens.” (Klaus Zierer 2018)
Pressekontakt (Bündnis für humane Bildung): Ingo Leipner / Mob. 0162/8192023 / ingo.leipner@ecowords.de
[1] Es ist wissenschaftlich belegt, dass eine tatsächliche und nachhaltige Anonymisierung von personenbezogenen Daten nicht möglich ist. In der Regel reichen bereits drei beliebige Werte, um anonymisierte Daten zu re-personalisieren. Daher sind auch beim wissenschaftlich notwendigen Umgang mit personenbezogenen Daten klare Regeln einschließlich anschließender und nachprüfbarer Löschoptionen für diese Daten einzuhalten. (Rocher et.al. 2019)
Ralf Lankau ist Grafiker, Philologe und Kunstpädagoge.
Er unterrichtet seit 1985 Gestaltungstechniken mit analogen und digitalen Techniken, seit 2002 als Professor für Mediengestaltung und Medientheorie an der Hochschule Offenburg. Er leitet die grafik.werkstatt an der Fakultät Medien und Informationswesen, forscht (praktisch und theoretisch) zu Experimenteller Medienproduktion in Kunst, Lehre und Wissenschaft und publiziert zu Design, Kommunikationswissenschaft und (Medien-)Pädagogik.