24. November 2024
Nachteilsausgleich

Wie viel darf’s denn sein?

Seit geraumer Zeit wird den Lehrkräften dieses Landes ein neues Instrument in Kampf gegen Ungleichheit und für mehr Chancengerechtigkeit aufgedrängt. Pikant: Niemand weiss, wie viele Schüler von diesen Erleichterungen profitieren. Condorcet-Autor Alain Pichard über eine Illusion im Zeitalter der Grundkompetenzen.

Es geschah bei einem Übergabegespräch zwischen den Lehrkräften der 6. Klässler und den Kolleginnen der Oberstufe. Eine jüngere Kollegin monierte bei einem ihrer Abgänger eine eklatante Leseschwäche. Man müsse, so die besorgte Lehrerin, dem Jungen auch im Fach Mathematik die Testaufgaben vorlesen. Denn nur so könne er im Sekundarniveau bleiben.

Alain Pichard, Lehrer Sekundarstufe 1, GLP-Grossrat im Kt. Bern und Mitglied der kantonalen Bildungskommission.

Die designierte Klassenlehrerin entgegnete, das werde sie sicher nicht machen. «Dann», so die sichtlich verärgerte Junglehrerin, «müsse er an eine andere Schule gehen.» Der Klassenlehrerin fiel in Anbetracht der bevorstehenden Klassengrösse nichts weiter ein, als mit «Viel Glück» zu antworten.

Natürlich kam der Junge zu ihr, und natürlich gab es kein Vorlesen während des Matheunterrichts und, wie von der Junglehrerin vorausgesagt, wechselte der vermeintlich geschützte Jüngling ins Realniveau. «Dort», so meinte die Klassenlehrerin, «gedeiht er recht gut und erreicht die minimalen Kompetenzen». Auch seine Lesefertigkeit verbessere sich. Er müsse halt daran arbeiten, und das tue er auch.

Seit einiger Zeit müssen wir auch bei unserer Empfehlung fürs Gymnasium der dortigen Aufnahmebehörde mitteilen, wenn ein Nachteilsausgleich vorliegt. Das tat eine sehr beflissene Kollegin im Falle von Marco G.*, dessen Rechtschreibung nie bewertet wurde. Diagnose: Legasthenie. Marco erhielt die Gymnasialempfehlung und trat in die Quarta ein. Als der erste schriftliche Test anstand, nahm Marco seinen ganzen Mut zusammen und wies auf seine Diagnose hin. Der verdutzte Gymnasiallehrer sah ihn an und fragte: «Und jetzt?» Marco meinte, er dürfe nicht wie die anderen bewertet werden, weil er ja eine ausgewiesene Rechtschreibeschwäche hätte. «Aha», antwortete sein Lehrer, «okay, dann nimm mal den Duden, du darfst ihn benutzen.» Marco trat nach einem Jahr aus dem Gymnasium aus und absolviert zurzeit eine Elektronikerlehre. Die Rechtschreibeschwäche wird ihn wohl immer noch begleiten, aber an seinem Bestehen der Abschlussprüfung besteht kein Zweifel. Er ist ein guter Lehrling glücklich mit seinem Lebensentscheid. Dieser Nachteilsausgleich, sagte er mir vor Kurzem, sei nur wegen der Intervention seines Vaters erfolgt. Aber der sei jetzt auch zufrieden.

Wurde Marco um seine Lebenschancen gebracht? Wenn man den Tenor der gegenwärtigen Bildungsdiskussion verfolgt, ist dem sicher so: Dort wird die Matur als der allein seligmachende Olymp des Lebensglücks gesehen.

Eine Recherche des Nebelspalters liefert uns ein vielfältiges Panoptikum des holistischen Entlastungsprogramms.

  • Zeitverlängerung bei Prüfungen 10 Minuten, 15 Minuten, 20 Minuten (der Zeitzuschlag darf maximal ein Drittel der offiziellen Prüfungszeit betragen)
  •  Prüfungen nur mündlich, statt schriftlich
  •  Keine Prüfungen in den Fächern X, Y, Z
  •  Keine Bewertung der Rechtschreibung
  •  Keine Bewertung der Rechtschreibung mit Ausnahme von Fachbegriffen
  •  Diktate ab Diktiergerät
  •  Zugeschnittene Präsentation von Aufgaben und Ergebnissen, a) visuell b) auditiv
  •   Prüfung in Begleitung einer Assistenzperson
  •   Prüfung mit technischem Hilfsmittel (IPad, Taschenrechner)
  •   Prüfungsdurchführung im separaten Zimmer
  •   Prüfungsdurchführung mit individuell angepasstem Sitzplatz / Ruheplatz / im Nebenraum
  •   Prüfung mit Ohrenstöpsel / Pamir
  •   Prüfung hinter dem Paravent / hinter den Ordnern
  •   diverse Pausen während der Prüfungen

Es wird aber gemahnt, diese in einem Zusatzbericht zu dokumentieren, ein behördliches Anliegen, dem die chronisch unterbeschäftigten Lehrkräfte natürlich mit Begeisterung nachkommen.

Die Behörden wissen nicht, wie viele Nachteilsausgleiche zurzeit bewilligt werden. Und nicht zu vergessen: Es gibt ja auch noch die reduzierten Lernziele (rILZ). Im Gegensatz zu ihnen werden die Nachteilsausgleiche in den Zeugnissen nicht vermerkt. Es wird aber gemahnt, diese in einem Zusatzbericht zu dokumentieren, ein behördliches Anliegen, dem die chronisch unterbeschäftigten Lehrkräfte natürlich mit Begeisterung nachkommen. Und mit wie viel Transparenz die so Beurteilten diese Zusatzberichte, sofern sie denn überhaupt vorhanden sind, in ihren jeweiligen Bewerbungsverfahren vorlegen werden, kann nur vermutet werden.

Und da sind ja noch die Grundkompetenzen, die ein Schüler erfüllen sollte. Es war nicht die Idee der Lehrkräfte, diese Standards einzuführen. Aber jetzt haben wir sie, und sie werden geprüft. An diesen Testen werden keine Nachteilsausgleiche gewährt, wie auch später nicht in all den Herausforderungen der beruflichen Bildung.

Die weltfremde Totalindividualisierung, wie sie in den Sandkastenspielen unserer Bildungsforscher ausgedacht werden, negiere ich natürlich.

Viele erfahrene Lehrkräfte, die ihre Lernenden kennen, können abschätzen, wo diese gefordert, gefördert, belastet und eventuell auch geschont werden. Es ist mir als Lehrkraft nie in den Sinn gekommen, einem Schüler, der beim Bruchrechnen das «Gleichnamigmachen» nicht begreift, mit Doppelbrüchen zu quälen. Ich passe die Lernziele an, gewähre mehr Zeit, lasse Prüfungen wiederholen und helfe den Schwächeren, wenn sie Probleme haben. Die weltfremde Totalindividualisierung, wie sie in den Sandkastenspielen unserer Bildungsforscher ausgedacht werden, negiere ich natürlich. Wenn ein Schüler die Grundkompetenzen nicht erreicht, dann hat er sie nicht erfüllt und muss mit einer ungenügenden Note rechnen. Der Autor dieses Artikels hat als Schüler des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasiums im Fach Mathematik etwas mehr ungenügende als genügende Noten erzielt. Er litt allerdings nicht unter Dyskalkulie, sondern unter Faulheit.

Wenn man mit diesen Nachteilsausgleichen erreichen will, dass kein Schüler mehr ungenügend ist, dann soll man lieber die Noten abschaffen. Das ist billiger, unkomplizierter und wird die Südkoreaner freuen.

 

 

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3 Kommentare

  1. Der wichtigste Nachteilausgleich wurde nicht genannt: Die Eltern erledigen sämtliche Hausaufgaben und schreiben die Prüfungen für ihre höchstbegabten Schützlinge, sofern möglich.
    Und bereits in Vorbereitung: Umfassende Nutzung von ChatGPT.

    1. Ich würde von einem Blog mit Niveau erwarten, dass solch ein Kommentar nicht veröffentlicht oder schnell gelöscht wird. Das ist aus meiner Sicht ein unsachlich pauschalisierender Angriff, zielt ziemlich weit am Thema NA vorbei und lässt basales Fachwissen vermissen. Ooops!
      Lieber Daniel, ich diskutiere trotzdem jederzeit gern mit dir. Aber doch nicht auf diese Art und öffentlich.

  2. Der Nachteilsausgleich ist eine verkappte Sparübung: Kontingente für logopädische Therapie werden beschränkt, die Verantwortung an die Heilpädgoginnen und die Lehrpersonen im Klassenzimmer überwälzt. Tatsächlich sind Dyskalkulie und Legasthenie Verarbeitungsschwächen, die nach Hirnforscher Fischer gut therapierbar sind. (vgl. Burkart Fischer, Hören-Sehen-Blicken-Zählen, Teilleistungen und ihre Störungen, 2007)
    Der Nachteilsausgleich ist Betrug: Den Betroffenen werden Kompetenzen zugeschrieben, die sie in Wirklichkeit nicht haben.
    Der Nachteilsausgleich verleitet Kinder und Jugendliche zur Bequemlichkeit: Warum noch an sich arbeiten, wenn einem Leistungen ohne Anstrengung attestiert werden?
    Der ausgefuchste Schulpsychologe, dem ich Kinder mit auffälliger Rechtschreibung schickte, bestätigte den Verdacht auf Legasthenie nur in seltenen Fällen. Meist lautete seine Diagnose: Übungsdefizite oder allgemeine kognitive Schwäche, die zu ähnlichen Schwierigkeiten führt wie bei Legasthenikern.

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