7. November 2024

Volksschule ohne Demokratie?

Warum braucht die Demokratie die Volksschule und die Volksschule die Demokratie? Welche Folgen hat es, wenn die Volksschule als Unternehmen den Investor aus dem Aufsichtsrat verdrängt? Peter Aerbersold zeigt, wo wir heute stehen. Sein Fazit: Der Mensch kann die Zukunft nur so denken, wie er die Vergangenheit verstanden hat.

Die Schweiz war eine Schulhochburg.

Die Schweiz war bereits um 1800 eine eigentliche «Schulhochburg» und vielen anderen Staaten weit voraus. Gemäss der Stapfer-Enquête von 1799 besuchten fast alle Kinder die Schule. Die neuen freiheitlich-demokratischen Staatsverfassungen in der Regenerationszeit (1832-1839) begründeten in den Kantonen die eigentliche Volksschule, wie das Beispiel des Kantons Zürich zeigt:

Volksschule vom Volk für das Volk

Den Startschuss für die Zürcher Volksschule gab die vom

Philipp Albert Stapfer 1766 – 1840, Bildungsminister der Helvetischen Republik

Volk angenommene liberale Staatverfassung von 1831 mit dem Artikel 20: Sorge für Vervollkommnung des Jugendunterrichts ist Pflicht des Volkes und seiner Stellvertreter. Der Staat wird die niedern und höhern Schul- und Bildungsanstalten nach Kräften pflegen und unterstützen.“ Auf dieser Grundlage entstand das Unterrichtsgesetz von 1832, das der Schule eine eminente staatspolitische Bedeutung zuschrieb: Sie hatte von jetzt an selbständig urteilende, verantwortungsbewusste Staatsbürger heranzubilden. Die Volksbildung wurde als wichtigste Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Staatswesens erachtet, damit es nicht der Pöbelherrschaft und dann der Oligarchie verfalle.

Schule im Volk verankert

Die Volksschule hatte zwei entscheidende tragende Säulen: Erstens wurde sie als Stätte gesehen, welche die Kinder beider Geschlechter aller sozialen Schichten, aller Bekenntnisse und Begabungsstufen zur gemeinschaftlichen Erziehung vereinigt.  Zweitens war sie im Volk verankert, indem die Sorgepflicht und das Sorgerecht dem Volk (Schulgemeinde) übertragen wurde (Volkswahl der Lehrer und Schulbehörden, Laienaufsicht, Verantwortung für die Bereitstellung, Einrichtung und Unterhalt der Schulhäuser). Das Unterrichtsgesetz von 1859 war ein mustergültiges Gesetzeswerk. Es wurde erst 2002 durch das neue Bildungsgesetz abgelöst, um das Schulwesen der Globalisierung anpassen zu können.

Die Schulpflicht half die Fabrikarbeit durch Kinder zurückdämmen.

Erfolgreiche Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen waren die Einführung von Jahresklassen mit klar umschriebenen Lehrzielen und die obligatorische Alltagsschule (Unter- und Mittelstufe) mit 27 Wochenstunden für alle Schüler. Die obligatorische Volksschule erhielt eine klare, überschaubare Ordnung: Die Elementarschule (Unterstufe 1.–3.), die Realschule (Mittelstufe 4.–6.) und die Repetierschule (7.–9. Klasse). Die freiwillige Oberstufe war mit nur 6 Wochenstunden ungenügend ausgebaut und sollte erst mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes von 1959 als obligatorische dreiteilige Oberstufe verwirklicht werden. Die Mitarbeit der älteren Kinder wurde vor allem im Sommerhalbjahr auf dem Bauernhof gebraucht. Die Schulpflicht half die Fabrikarbeit durch Kinder zurückdämmen.

Die Realien wurden in die Pflichtfächer aufgenommen und die Lehrmittel obligatorisch. Die Lehrmethoden wurden psychologisch abgestimmt und die soziale und wirtschaftliche Stellung des Lehrers gefördert. Die neue Schule verdankte ihre Erfolge vor allem der Einführung der Jahresklassen (nach Comenius), weil nun der Unterricht gezielt gestaltet werden konnte und der Lerneifer der Schüler viel grösser war als beim früheren individuellen Lehrpensum. Damit wurden die Lernfortschritte der Schüler und der verschiedenen Klassen vergleichbar.

Mitsprache  der  Lehrer

Damit die Schule eine solide Grundlage erhielt, sollten die Lehrer ein ausreichendes Einkommen und Mitsprache in schulischen Belangen erhalten. Letzterem diente die Schaffung von Schulsynoden als markantes Zeichen für die veränderte Stellung der Schule und des neuen Selbstverständnisses der Lehrerschaft. Die Schulsynode sollte ein öffentliches Forum für die Lehrerschaft sein, wo frei über ihre Bedürfnisse gesprochen werden konnte.

Unabhängige Volksaufsicht

Neben den Lehrern, Schulsynoden (Stan­des­ver­tre­tung der Ge­samt­leh­rer­schaft des Kan­tons) und Schulkapiteln wurden auch die Gemeindeschulpflegen aus der Vormundschaft der Kirche entlassen und eigenständig. Die Gemeindeschulpflegen bildeten mit den neugeschaffenen Bezirksschulpflegen und dem Erziehungsrat die Schulbehörden. Die Bezirksschulpflege hatte als Aufsichtsbehörde unter anderem darüber zu wachen, dass die gesetzlichen Erlasse auch ausgeführt wurden.

Lehrplan und Lehrmittel

Thomas Scherr, 1801-1870, Pionier des Zürcher Volksschulwesens und Verfasser zahlreicher Lehrbücher und pädagogischer Schriften.

Aufgrund des Unterrichtsgesetzes wurden die Lehr- oder Unterrichtsgegenstände, die verbindlichen minimalen Unterrichtsziele festgelegt und zweckmässige Lehrmittel erarbeitet. Zum bisher dominierenden Fach Biblische Geschichte kamen Deutsche Sprache (Lesen, Schreiben, Grammatik, Aufsatz), Rechnen und Geometrie, Geschichte, Geographie, Naturkunde, Singen, Zeichnen und Schönschreiben dazu. Bei den Realfächern wurden die Bedürfnisse des damaligen praktischen Lebens (Landwirtschaft, Gewerbe) berücksichtigt.

Für sämtliche Fächer wurden durch einheimische Autoren neue Lehrmittel geschaffen und mit ausführlichen methodischen Anleitungen zur richtigen Verwendung ergänzt. Diese stellten für die damalige Zeit eigentliche Pionierleistungen dar und wurden zum Teil während 50 Jahren verwendet. Wichtiger Verfasser von Lehrmitteln war Thomas Scherr. Die jeweilige Entwicklungsstufe der Kinder wurde stärker als bisher beachtet und zeitgemässe methodische und psychologische Grundsätze wurden einbezogen. Bei der Gestaltung der Lehrmittel achtete man auf eine ausgeprägte Veranschaulichung für die Unterstufe und auf Unterrichtsinhalte aus der nächsten Umgebung des Kindes. Das erste 1833 bei Orell-Füssli erschienene Lesebuch für Elementarschüler von Thomas Scherr (1831 in den neuen Erziehungsrat gewählt) enthielt „Stoff zur Übung im tonrichtigen und wohllautenden Lesen, Aufgaben zu Sprach- und Verstandesübungen, Beispiele zur Anregung und Entwicklung der Gemütsanlagen“. Später wurden hervorragende Lehrmittel auf mathematisch-naturwissenschaftlicher Grundlage vom Küsnachter Seminardirektor Heinrich Wettstein geschaffen. Sein Tafelwerk erhielt internationale Anerkennung, wurde an der Weltausstellung von 1873 in Wien präsentiert, und der Leitfaden wurde in mehrere Sprachen übersetzt.

Lehrerbildung

Der Kern der Reorganisation des Schulwesens war die Lehrerbildung. Noch im Jahr 1832 wurde das Seminar in Küsnacht mit 35 Teilnehmern unter dem ersten Direktor Thomas Scherr eröffnet. 1833 folgte die Eröffnung der Universität Zürich. Erfahrene Lehrer boten an den Lehrerseminaren eine praxisorientierte Ausbildung, um die Junglehrer gründlich auf die Klassenführung vorbereiten zu können. 1874 be­schloss der Er­zie­hungs­rat die Auf­nah­me von Töch­tern ans staat­li­che Leh­rer­se­mi­nar Küs­nacht. 2002 wurden im Kanton Zürich die Pädagogische Hochschule gegründet und elf praxisorientierte Lehrerseminare abgeschafft. Die Lehrerausbildung wurde regelrecht akademisiert. Viele Junglehrer kamen in der Praxis mit der Schulsituation nicht zurecht, wren überfordert und verliessen die Schule.

Chancengleichheit statt Integration

Der Geschäftsbericht der Zürcher Stadtschulpflege von 1893 hatte sich schon damals gegen die „Integration“ ausgesprochen, weil die Klasse (heutige „Regelklasse“) nicht dazu bestimmt war, schwache Schüler in ein Getto abzuschieben, da man ihnen gezielt helfen wollte:

„So lässt man solche armen Kinder in ihrer Klasse sitzen, ohne sich weiter zu bekümmern, was aus ihnen wird. Sucht der Lehrer sie nachzubringen, so werden sie übermüdet. Das Lernen verleidet ihnen, ihre Jugendfreude wird durch das Gefühl verkümmert, bei allem guten Willen doch immer die letzten, die ungeschickten, die oft getadelten zu sein. Vom Wunsche beseelt, auch solchen Kindern soweit als möglich zu helfen, ist man dann in Deutschland und in neuerer Zeit auch in Basel und St. Gallen dazu gekommen, besondere Klassen für solche Schüler zu eröffnen“.

Die Stadtschulpflege eröffnete 1891 die erste Spezialklasse für „Schwachbegabte“ mit 17 Kindern im Alter von 8 bis 14 Jahren. Zu den Erfahrungen mit den neuen Kleinklassen heisst es im Geschäftsbericht:

„Gerade der Umstand, dass trotz der vermehrten Hilfsmittel und bei den elementarsten Anforderungen ein grosser Teil der Schüler monatelang individuell behandelt werden muss, um einiges Selbstvertrauen und die unentbehrliche Lernfreudigkeit bei ihnen zu erzielen, dass damit ein erheblicher Fortschritt auch bei den schwächsten  Schülern konstatiert werden kann, wo man beinahe alle Hoffnung auf irgendwelchen Unterichtserfolg aufgeben zu müssen glaubte, ist ein Beweis dafür, dass die Volksschule [mit der Regelklasse] unmöglich allen ihren Insassen völlig gerecht zu werden vermag.“

Homogenität und Promotion

Damit möglichst alle Kinder das Klassenziel erreichen konnten, wurde eine grösstmögliche Homogenität angestrebt. Zur einheitlichen und praktischen Regelung der Beförderung der Schüler in die nächste Klasse hatte man bereits um 1890 die sogenannten Promotionsprüfungen eingeführt. Im Schuljahr 1988/89 mussten 1,4 Prozent aller Primarschüler die vorherige Klasse wiederholen. Im Promotionsreglement vom 30. Mai 1989, Artikel 2, hiess es dazu:

„Für Schüler, welche dem Unterricht nicht zu folgen vermögen, kann am Ende des Schuljahres auf den Antrag des Lehrers die Wiederholung der Klasse angeordnet werden. Ausnahmsweise kann ein Schüler auch während des Schuljahres in die untere Klasse versetzt werden. Vorgängig ist zu prüfen, ob die Schwierigkeiten des Schülers durch Massnahmen im Rahmen des Klassenverbandes oder durch Stütz- und Fördermassnahmen behoben werden können.“

Kann die Volksschule ohne direkte Demokratie überleben?

Volksschule oder …

Seit den 1990er Jahren wurde ohne äussere Not gleichzeitig mit einer Reihe von Schulreformen der Abbau der Demokratie in der Volksschule von oben vorangetrieben. Die Lehrer hatten pädagogische Freiheit ohne Hierarchie, bis der Hausvorstand als „primus inter pares“ ab 1990 sukzessive durch den neuen, nicht mehr vom Volk gewählten Schulleiter abgelöst wurde. 1995 wurde die demokratische Urnenwahl der Lehrer abgeschafft. Der vom Volk gewählten Bezirksschulpflege wurde zuerst die Beurteilung der Lehrpersonen entzogen, 1996 wurde sie halbiert und 2007 abgeschafft. Mit der Umbennung des Erziehungsrates zum Bildungsrat wurde der Schulsynode (2 Lehrer) und dem Kantonsrat (4 Mitglieder) die Wahl der Mitglieder entzogen. Die Ver­an­ke­rung der Schul­syn­ode wurde 1998 aus der Ver­fas­sung des Kan­tons Zü­rich ge­stri­chen. Die bisherige Vollversammlung der Lehrer, die Synodalversammlung, wurde 2004 abgeschafft. Den vom Volk gewählten Schulpflegen wurden mit der Einsetzung der Schulleiter Kompetenzen entzogen. Sie wurden marginalisiert und in einzelnen Kantonen bereits abgeschafft. Die Auflösung der Schulgemeinden, rechtlich eine politische Gemeinde, die Aufgaben der Volksschule wahrnimmt, ist weit fortgeschritten.

… Staatsschule

Der damalige Bildungsdirektor des Kantons Zürich wollte keine schrittweise Umsetzung der Schulreform, sondern ein politisches Gesamtpaket mit 14  Reformvorhaben, vorerst nicht auf Gesetzesebene, sondern mittels unterschiedlicher Schulversuche wie der teilautonomen Volksschule TaV, welche die Installierung einer Schulleitung vorsah.  Mit weiteren neuen TaV-Schulen wurde eine flächendeckende Abdeckung angestrebt. Ein Teil der „Schulentwicklungsforschung“ liess sich mit den Zielen des Globalisierungswerkzeugs „New Public Management NPM“ verbinden, um die Volksschule in ein Unternehmen mit straffer und eingleisiger Hierarchisierung zu verwandeln. Dazu wurde die Schulreform sprachlich näher an die Verwaltungsreform (wif!) gebracht. Die Lehrpersonen und die Bezirksschulpflegen lehnten jedoch das Reformpaket ab. Unter dem Deckmantel angekündigter Sparmassnahmen wollte der Bildungsdirektor die Bezirksschulpflege in Eigenregie halbieren. Das Bundesgericht musste bemüht werden, um den Magistraten vom hohen Sockel zu holen. Das Zürcher Stimmvolk schickte 2002 das neue Volksschulgesetz, mit dem die Reformen gesetzlich sanktioniert werden sollten, bachab.

Die kantonale Hoheit im Bildungswesen wurde durch die nicht demokratisch legitimierte Erziehungsdirektorenkonferenz EDK ausgehebelt. Der Zürcher Regierungsrat bezog die EDK-Empfehlungen in seine Entscheidungsfindung ein und verwies auch auf internationale Forschung und auf Empfehlungen der OECD. Wichtige Reformelemente des Lehrplans 21 wurden mit dem «Projekt Schule 21» von 1995 bis 2003 im Rahmen der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung (NPM wif!) in Versuchsschulen im Kanton Zürich eingeführt. Der Lehrplan 21 wurde damit gleichsam vorweggenommen. 1999 wurde damit gerechnet, die Schule 21 in drei bis vier Jahren flächendeckend umsetzen zu können. Der Lehrplan 21 wurde von der extra dafür eingesetzten D-EDK an Parlament und Volk vorbei eingeführt, mit dem de facto die Methoden- und Lehrmittelfreiheit abgeschafft wurde.

 

Quellen:

Schulamt der Stadt Zürich (Hrsg.): 150 Jahre Zürcher Volksschule. Schule und Elternhaus, Heft 4, Zürich 1982.

Peter Ziegler: Die Volksaufsicht an den Zürcher Schulen von  1830 bis 1993. Herausgeber: Edmond M. Ermertz, Ferdinand F. Hürlimann, 1993

Stephanie Appius, Amanda Nägeli: Zürich: Schulreform als poltisches Gesamtpaket. In: Schulreformen im Mehrebenensystem: Eine mehrdimensionale Analyse von Bildungspolitik. Springer VS, Springer Fachmedien, Wiesbaden 2017, ISBN 978-3-658-16850-6

Alessandro Pelizzari: Die Ökonomisierung des Politischen: new public management und der neoliberale Angriff auf die öffentlichen Dienste. Konstanz 2001, ISBN 3-89669-998-9

Lengwiler, Martin; Rothenbühler, Verena; Ived, Cemile: Schule macht Geschichte: Geschichte der Zürcher Volksschule, 1832-2007. Zürich: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich, Zürich 2007.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ignaz_Thomas_Scherr

https://de.wikipedia.org/wiki/Kantonsschule_K%C3%BCsnacht

 

 

 

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