7. November 2024

Auf dem Weg zur Lehrmittelfreiheit?

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat letzte Woche die erste Lesung einer Teilrevision des bernischen Volksschulgesetzes (VSG) in Angriff genommen. Obwohl auch aufgrund äusserer Störungen wichtige Entscheide noch nicht getroffen wurden, konnte beim Thema «Lehrmittelfreiheit» ein Zwischenerfolg erzielt werden. Gastautor Michael Ritter und Motionär berichtet.

Michael Ritter, Gymnasiallehrer und Grossrat der GLP im Kanton Bern: Ein Schritt in die richtige Richtung

Auslöser der Teilrevision des VSG war eine bessere Koordination des Sonderschulbereichs zwischen der Sozialgesetzgebung und der Volksschulgesetzgebung.  Die Revision hat die Besonderheit, dass ins ursprüngliche Vorhaben sehr viele andere Änderungswünsche zu völlig anderen Themen gepackt wurden oder werden sollen. Dazu muss man wissen, dass dies bei Gesetzesrevisionen immer zulässig ist, d. h. wenn ein Gesetz so genannt «offen» ist, können im Prinzip zu allen Themen des Gesetzes Anträge gestellt werden. Prompt verschob sich der Fokus der Debatte dann vom ursprünglichen Ziel weg zu allen möglichen Themen der Volksschule. Darunter sind solche, die die Leserschaft des Blogs besonders interessieren könnte.

Der Beschluss sieht keine völlig freie Lehrmittelwahl vor. Aus Sicht des Autors ist das ein grosser Fortschritt. Eine schrankenlose Wahlfreiheit war nie das Ziel.

Lehrmittelfreiheit beschlossen

Mille Feuilles: Stark durchzogene Erfahrungen

Das Parlament beschloss, dass in Zukunft die Lehrmittel auf der Volksstufe freier gewählt werden können. Dieser Beschluss, der stark von den sehr durchzogenen Erfahrungen mit dem Französischlehrmittel «Mille feuilles» geprägt ist, fiel mit 84 gegen 53 Stimmen deutlich. Der Beschluss sieht keine völlig freie Lehrmittelwahl vor. Zunächst gilt wie bis anhin, dass der Kanton Lehrmittel von der Auswahl ausschliessen kann, die dem Lehrplan oder anderen allgemein anerkannten Grundsätzen widersprechen; diese Einschränkung war unbestritten.

Das vorausgesetzt, soll neu Folgendes gelten: «Wenn die Ideen und Ziele des Lehrplans oder die Koordination es erfordern, kann die Erziehungsdirektion vorgeben, welche Lehrmittel verwendet werden müssen. Sofern zu einem Fach mehrere nicht unter Absatz 2 [der mit den erwähnten allgemeinen Einschränkung, Mr R.] fallende Lehrmittel bestehen, ist diese Befugnis der Erziehungsdirektion darauf beschränkt, eine Auflistung von Lehrmitteln für das betreffende Fach zu erstellen, unter denen die Volksschulen obligatorisch auszuwählen haben. Von dieser Regelung ausgeschlossen ist der französische Kantonsteil.» In der Praxis bedeutet das, dass der Kanton neu nur noch eine «Auswahlliste» der Lehrmittel erstellt, aber nicht mehr ein einzelnes Lehrmittel vorschreibt, sofern natürlich für ein Fach überhaupt mehrere konforme Lehrmittel bestehen. Aus Sicht des Autors ist das ein grosser Fortschritt. Eine schrankenlose Wahlfreiheit war nie das Ziel. Es ist kaum anzunehmen, dass in einem Fach eine sehr grosse Zahl verschiedener Lehrmittel besteht.

Der Grosse Rat lehnte es mit 74 gegen 62 Stimmen ab, die Kompetenz zur Lehrmittelwahl ausdrücklich den Schulleitungen zuzuweisen.

Es besteht unterm Strich, auch mit Blick auf die Deutlichkeit des Entscheids, eine berechtigte Hoffnung, dass der Kanton Bern eine gemässigte Lehrmittelfreiheit erhält. Ein Nebenentscheid sei noch erwähnt: Der Grosse Rat lehnte es mit 74 gegen 62 Stimmen ab, die Kompetenz zur Lehrmittelwahl ausdrücklich den Schulleitungen zuzuweisen. Im Beschluss der ersten Lesung ist diese Kompetenzfrage jetzt offen, was bedeutet, dass der Regierungsrat (Kantonsregierung) diese Frage auf dem Verordnungsweg entscheiden kann. Einer Mehrheit im Rat war eine solche Kompetenzvorschrift auf Gesetzesstufe zu detailliert.

 Was wird aus dem «Schulverlag plus»?

Schulverlag plus: Doppelrolle provoziert Interessenkonflikte

Es gibt wie erwähnt zahlreiche andere Themen die Gegenstand der Teilrevision des Volksschulgesetzes sind. Erwähnenswert ist, dass die Zukunft des «Schulverlag plus» ebenfalls zur Debatte steht. Das Unternehmen gehört zu je 50 Prozent den Kantonen Bern und Aargau. Es besteht insofern ein relativ enger Zusammenhang zur Lehrmittelfreiheit, als gerade das berühmt-berüchtigte «Mille feuilles» von diesem kantonseigenen Verlag produziert wird. Es wurde Rückweisung des Themas an die Kommission für die zweite Lesung beschlossen. Der Autor vertritt die Meinung, dass der Ist-Zustand beim «Schulverlag plus» nicht befriedigt.

Verkauf oder Erweiterung der Besitzverhältnisse?

Die Doppelrolle des Kantons Bern als Miteigentümer und Besteller provoziert am Laufmeter Interessenkonflikte. Allerdings kommt aus meiner Sicht nur ein geordneter Ausstieg in Frage, was nicht ganz trivial ist, da die Kantone Bern und Aargau einen Aktionärsbindungsvertrag haben, d. h. es ist nicht einfach so ein freihändiger Verkauf des Berner Anteils möglich. Da kein grosser Zeitdruck besteht, ist aber ein geordneter Ausstieg, der auch die finanziellen Interessen des Kantons Bern wahrt, sicher möglich. In Berner Bildungskreisen geistert derweilen die Idee durch die Büroschluchten, dass auch der gewissermassen umgekehrte Weg gegangen werden könnte und versucht werden soll, am «Schulverlag plus» weitere grössere Deutschschweizer Kantone zu beteiligen statt auszusteigen. Ob das ein realistisches Szenario oder ein Versuchsballon ist, bleibt abzuwarten.

Michael Ritter, Grossrat der Grünliberalen Partei, aus Burgdorf, Gymnasiallehrer für Deutsch und Geschichte.

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